Martin Kraft, Deutsche Verkehrswacht
Portrait von Martin Kraft von der Deutschen Verkehrswacht.

Kinder wechseln auf dem Außengelände häufig die Spielsituationen. Erst sind sie im Sandkasten, fahren kurz Laufrad, um dann wieder zu klettern. In solchen Fällen, in denen organisatorisch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder mit Helm auf Spielgeräte klettern und sich selbst gefährden, dürfen Helme nicht getragen werden. Beim Spielen auf Klettergeräten besteht nämlich eine erhebliche Gefahr von Strangulationsunfällen durch Hängenbleiben in Kletternetzmaschen oder an Fangstellen. Dann können Helme eher schaden als nutzen.

Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, beim Rollerfahren den Kopf mit einem Helm zu schützen, auch auf dem Kita­-Gelände. Zum Beispiel
immer dann, wenn Verkehrssicherheitsaktionen oder Fahrgeschicklichkeitsparcours stattfinden.

Wichtig dabei ist, dass der Helm die richtige Größe hat und passend eingestellt wird, damit er fest auf dem Kopf sitzt. Das Anlegen des Helms sollte für die Kinder zur Gewohnheit werden: Sie sollten in der Lage sein, den Helm richtig anzulegen und den Kinnriemen selbst zu schließen und zu öffnen.

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