Fahrradhelme schützen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. sagt dazu: Der Helm muss ersetzt werden, wenn ein Kind gestürzt und mit dem Helm aufgekommen ist, wenn die geschäumte Innenschale beschädigt ist oder wenn der Helm nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, etwa weil Kinder mit ihm Fußball gespielt haben. Spätestens nach fünf Jahren sollte ein Helm ausgetauscht werden, weil es zu Materialermüdung kommen kann.

Tipps zur Anschaffung von geeigneten Helmen finden Sie auf dem Plakat: „Profis fahren mit Helm“ unter: www.dguv.de, Webcode: p202026

Mit allen Sinnen auf dem Weg

KURZ GESAGT!

_Kitakinder können Gefahren noch nicht einschätzen

_Ihre Sinne entwickeln sich erst noch, was die sichere Teilnahme am Straßenverkehr riskant macht

_Frühzeitiges, spielerisches Üben fördert Sinne und Sicherheit

Kinder im Straßenverkehr sind mit allen Sinnen gefordert. Sie müssen sehen, hören, sich mit anderen verständigen, Zeichen geben, beurteilen und Entscheidungen treffen. Im Kita-Alter sind sie damit schnell überfordert, weil ihr Wissens- und Erfahrungsschatz, aber auch die kognitiven Fähigkeiten noch eingeschränkt sind.

Geringere Gefahrenwahrnehmung im Kita-Alter

Kitakinder lassen sich im Straßenverkehr durch vieles ablenken. Gefahren können sie noch nicht erkennen, genauso wenig wie Gelerntes auf andere Situationen übertragen. Die Fähigkeit, Gefahren frühzeitig wahrzunehmen und darauf zu reagieren, entwickeln Kinder erst im Grundschulalter.

Kinder hören auch anders, sie können beispielsweise nicht erkennen, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Außerdem verlassen sich jüngere Kinder viel mehr auf das, was sie sehen, als auf ihr Gehör. Kinder haben außerdem durch ihre Größe eine andere Wahrnehmung von Proportionen als Erwachsene: Autos sind fast doppelt so groß und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen sind für sie nicht einschätzbar. Außerdem ist das Blickfeld von Kindern deutlich enger als das von Erwachsenen. Dinge, die Erwachsene im Augenwinkel noch wahrnehmen können, sehen Kinder zunächst nicht. Grundsätzlich sehen und hören Kinder „langsamer“ als Erwachsene. Denn Kinder brauchen länger, um Sinneseindrücke zu verarbeiten.

Kitakinder verunglücken im Auto, ältere auf dem Schulweg

Im Jahr 2023 kamen rund 26.900 Kinder unter 15  Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden. Im Schnitt wurde 2023 fast alle 20 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Dabei verunglücken unter 6-Jährige oft im Auto mit betreuenden Erwachsenen, 6- bis 14-Jährige dagegen besonders häufig auf dem Schulweg. Ein zentraler Ansatzpunkt, um dies wirksam zu verhindern, ist die frühestmögliche Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten bei Kindern. Diese Herangehensweise ist auch fester Bestandteil der Vision Zero, der Präventionsstrategie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Mit Präventionsangeboten frühestmöglich ansetzen

Genau hier setzen die Unfallkassen mit ihren Präventionsangeboten an: Kinder jeden Alters werden entsprechend ihren Fähigkeiten auf die Anforderungen im Straßenverkehr vorbereitet. Mit spielerischen Verkehrsparcours können Kitakinder erste Erfahrungen sammeln: Sie lernen, auf andere Verkehrsteilnehmende zu achten und erste Verkehrseichen zu erkennen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat sich dafür verschiedene Partner im Straßenverkehr gesucht (wie Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e. V., Deutscher Verkehrssicher-heitsrat (DVR) e. V., Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg oder Württembergischer Radsportverband e. V.), um flächendeckend, nachhaltig sowie altersklassenübergreifend Verkehrspräventionsaktionen durchzuführen. Hierzu zählen Verkehrserziehung für Kitakinder oder Fahrradtrainings im Grundschulalter.

Mit Eintritt ins Vorschulalter werden die Kinder selbstständiger und bewegen sich autarker im Straßenverkehr. Für diese Zielgruppe hat die UKBW zusammen mit der Landesverkehrswacht BW den Schulwegtrainer (www.schulwegtrainer.de) entwickelt. Das digitale Portal soll Wissen und Fertigkeiten vermitteln, damit sich Kinder selbstbewusst, eigenständig und sicher auf dem Weg zur Kita bewegen. Mit praktischen Tipps, Infos und unterhaltsamen Spielen zur Verkehrssicherheit werden Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher unterstützt, den Weg zur Kita oder zukünftigen Schule einzuüben.

Der Schulwegtrainer wird vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg gefördert und könnte als Modell für andere digitale Verkehrssicherheitsformate dienen, um Verkehrsprävention noch weiter in die Fläche zu tragen und Kinder im Straßenverkehr zu schützen.

Weitere Informationen

Der Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Stand der Wissenschaft: Kinder im Straßenverkehr“ fasst den aktuellen Kenntnisstand zusammen. Das PDF finden Sie HIER.

Auch der Fachbereich Bildungseinrichtungen hat umfangreiche Infos zur Verkehrserziehung in Kitas:
www.dguv.de

Spielerische Verkehrssicherheitsarbeit in der Kita

Nach einem ersten Beratungsgespräch mit der Verkehrswacht erhalten teilnehmende Kitas praxisnahe Empfehlungen für die Verkehrssicherheitsarbeit. Dabei werden auch die Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt. Anschließend erhält das pädagogische Fachpersonal Anleitungen für Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen, um die Reaktionsfähigkeit und Bewegungssicherheit der Kinder spielerisch zu schulen.

Ein Höhepunkt des Programms ist der Verkehrssicherheitstag, den die Verkehrswacht in der Einrichtung durchführt. An diesem Tag können neben den Kindern und dem Fachpersonal auch Eltern, Geschwister, Verwandte und Freunde teilnehmen. Weitere Fragen zum Programm beantwortet die Verkehrswacht.

Zum Programm „Kinder im Straßenverkehr“

Sicherheit beim Roller- und Laufradfahren

Mit Roller und Laufrad kann die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung bei Kindern bereits frühzeitig gefördert werden. Im Umgang mit ihnen schulen die Kinder Fähigkeiten wie Motorik, Koordination, Orientierung und das Einschätzen von Geschwindigkeiten.

Ein Helm soll Kinder dabei vor Verletzungen schützen. Es ist besonders wichtig, dass er die richtige Größe hat und passend eingestellt wird, damit er fest auf dem Kopf sitzt. Das Anlegen des Helms sollte für die Kinder zur Gewohnheit werden und sie sollten auch in der Lage sein, den Kinnriemen selbst zu schließen und zu öffnen.

Dennoch kann das Helmtragen auch Risiken bergen: So dürfen Kinder in Situationen, in denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie mit Helm auf Spielgeräte klettern und sich selbst gefährden, einen solchen nicht tragen.

Über weitere Details informiert die DGUV in ihrer Publikation: „Sicherheit beim Roller- und Laufradfahren in der Kindertagesbetreuung“

Kinderbeförderung mit Lastenfahrrädern – was zu beachten ist

Möchte etwa eine Kita-Fachkraft Kinder mit dem Lastenfahrrad mitnehmen, ist zum Beispiel unter anderem darauf zu achten, dass für die Kinder besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sind. So muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen. Die Fachkraft muss das Anlegen der Gurte prüfen und außerdem darauf achten, dass die Kinder während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder, mit Händen oder Füßen erreichen können. Auch sollten die Kinder durch das Tragen eines Helmes geschützt sein.

Zu den vorsorglichen organisatorischen Maßnahmen zählt – neben natürlich der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung des Lastenfahrrads – auch, dass das Einverständnis der Eltern für die Beförderung der Kinder eingeholt wird (per Einverständniserklärung). Außerdem sollte die Person, die das Lastenfahrrad fährt, nach § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bereits vor der ersten Fahrt in der Nutzung des Fahrrades und zum Verhalten bei Pannen und/oder Unfällen unterwiesen worden und insgesamt geeignet sein, ein Lastenfahrrad zu führen. Zudem wird eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) empfohlen.

Diese und alle weiteren Anforderungen sind der DGUV-Publikation zu entnehmen:

Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen – Was gilt es zu beachten?

Zu Fuß zur Kita

Viele Eltern haben Angst, dass ihren Kindern auf dem Weg zur Kita oder Schule etwas passieren könnte und bringen sie deshalb mit dem Auto. Außerdem scheint es bequem zu sein und schneller zu gehen, als mit dem Kleinkind zu laufen. Aber so entsteht vor den Kitas und Schulen morgens und mittags bzw. nachmittags viel Hol- und Bringverkehr. Dadurch gefährden Eltern nicht nur ihre eigenen Kinder. Sie bringen auch andere Kinder in Gefahr. Aber davon abgesehen ist es gesünder und schont die Umwelt, wenn das Auto stehen gelassen wird.

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ werden durch das Aktionsbündnis „Zu Fuß zur Schule“ initiiert und koordiniert. Schulen und Kindergärten nehmen mit einer eigenen, selbstständig umzusetzenden, Aktion teil. Über die Webseite der Aktion kann man sich registrieren und Infomaterial anfordern, aber auch die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Einrichtungen und ein Blick auf die Aktionen der Vorjahre besteht. Was haben andere Kitas dazu bereits einmal gemacht, welche Aktionen kämen für uns in Frage?

https://www.zu-fuss-zur-schule.de/


Hintergrund: Der 22. September ist jedes Jahr der „Zu Fuß zur Schule“-Tag, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. An diesem Tag werden Kinder aufgefordert sich zu bewegen – also zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule, aber natürlich auch in die Kita zu kommen. Auch Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte sollen mitmachen und an diesem Tag das Auto stehen lassen.

Quelle: Pressemitteilung