Kinderbeförderung mit Lastenfahrrädern – was zu beachten ist

Möchte etwa eine Kita-Fachkraft Kinder mit dem Lastenfahrrad mitnehmen, ist zum Beispiel unter anderem darauf zu achten, dass für die Kinder besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sind. So muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen. Die Fachkraft muss das Anlegen der Gurte prüfen und außerdem darauf achten, dass die Kinder während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder, mit Händen oder Füßen erreichen können. Auch sollten die Kinder durch das Tragen eines Helmes geschützt sein.

Zu den vorsorglichen organisatorischen Maßnahmen zählt – neben natürlich der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung des Lastenfahrrads – auch, dass das Einverständnis der Eltern für die Beförderung der Kinder eingeholt wird (per Einverständniserklärung). Außerdem sollte die Person, die das Lastenfahrrad fährt, nach § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bereits vor der ersten Fahrt in der Nutzung des Fahrrades und zum Verhalten bei Pannen und/oder Unfällen unterwiesen worden und insgesamt geeignet sein, ein Lastenfahrrad zu führen. Zudem wird eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) empfohlen.

Diese und alle weiteren Anforderungen sind der DGUV-Publikation zu entnehmen:

Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen – Was gilt es zu beachten?

Zu Fuß zur Kita

Viele Eltern haben Angst, dass ihren Kindern auf dem Weg zur Kita oder Schule etwas passieren könnte und bringen sie deshalb mit dem Auto. Außerdem scheint es bequem zu sein und schneller zu gehen, als mit dem Kleinkind zu laufen. Aber so entsteht vor den Kitas und Schulen morgens und mittags bzw. nachmittags viel Hol- und Bringverkehr. Dadurch gefährden Eltern nicht nur ihre eigenen Kinder. Sie bringen auch andere Kinder in Gefahr. Aber davon abgesehen ist es gesünder und schont die Umwelt, wenn das Auto stehen gelassen wird.

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ werden durch das Aktionsbündnis „Zu Fuß zur Schule“ initiiert und koordiniert. Schulen und Kindergärten nehmen mit einer eigenen, selbstständig umzusetzenden, Aktion teil. Über die Webseite der Aktion kann man sich registrieren und Infomaterial anfordern, aber auch die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Einrichtungen und ein Blick auf die Aktionen der Vorjahre besteht. Was haben andere Kitas dazu bereits einmal gemacht, welche Aktionen kämen für uns in Frage?

https://www.zu-fuss-zur-schule.de/


Hintergrund: Der 22. September ist jedes Jahr der „Zu Fuß zur Schule“-Tag, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. An diesem Tag werden Kinder aufgefordert sich zu bewegen – also zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule, aber natürlich auch in die Kita zu kommen. Auch Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte sollen mitmachen und an diesem Tag das Auto stehen lassen.

Quelle: Pressemitteilung