Inklusion: Heilpädagogische Leistungen in der Kita

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Selbstbestimmung, Förderung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Vorgesehen sind dafür unter anderem heilpädagogische Leistungen in Kindergärten und in der Kindertagespflege. Sie sollen die Selbstständigkeit von Kindern mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit fördern.

Heilpädagogische Leistungen begleiten die Kinder in ihrer Lernentwicklung, ihrem sozialen Verhalten und emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen. Es gibt sie im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Regel-Kindergärten sowie in der Kindertagespflege. Zusätzlich sollen heilpädagogische Kitas schrittweise in das System der Regel-Kitas übergehen.

Auf der Website des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden Detailfragen beantwortet, etwa:

  • Was sind heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Wo werden heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung erbracht?
  • Wer bekommt die Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Welche heilpädagogischen Leistungen gibt es in Regel-Kindergärten?
  • Wann werden individuelle Leistungen für Regel-Kindergärten (etwa Integrationshelfer) bewilligt?  

Inklusion in der Kita: Was bedeutet das?

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das schon bei den Kleinsten ansetzt. Doch wie kann eine Kita ein inklusives Leitbild verankern und praktisch umsetzen? Mit welchen Maßnahmen und Methoden arbeitet eine inklusive Kita? Wie können Eltern beraten werden? Antworten zu diesen und weiteren wichtigen Fragen gibt das pädagogische Fachportal erzieherin-ausbildung.de in einem fundierten Fachbeitrag.

Thematisiert werden unter anderem förderliche Faktoren für die Umsetzung von Inklusion sowie nützliche Praxistipps, etwa die Bildung multiprofessioneller Teams. Wie ein Förderbedarf festgestellt wird und welche Anträge und Förderschwerpunkte es gibt, wird ebenfalls erörtert. Ein Fallbeispiel veranschaulicht konkret, wie eine Kita inklusiv arbeiten kann.

Zum Fachbeitrag „Inklusion im Kindergarten – Definition, Ziele, Grenzen und Beispiele“

Spielplatzspaß – aber nicht für alle

Die Mehrzahl der Spielplätze in Deutschland ist für Kinder mit Behinderung nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Aktion Mensch. Demnach ist nur jeder fünfte Spielplatz zumindest teilweise barrierefrei oder verfügt über inklusive Spielgeräte.

Die Beschaffenheit der Böden stellt das größte Problem dar. Gerade einmal ein Prozent der Spielplätze verfügt über befahrbare Zuwege, die zu allen Geräten führen und sogar weniger als ein Prozent über Leitsysteme oder andere taktile Hilfen. Statt barrierefreien Flächen aus stoßdämpfendem Gummi oder Korkmischungen sind Sand, Kies oder Hackschnitzel weit verbreitet. Für Kinder mit einer Mobilitätseinschränkung oder Sehbehinderung scheitert das Spielen also spätestens am Erreichen der Spielgeräte.

Dabei existieren mit den bestehenden DIN-Normen bereits Richtlinien, die den Bau von inklusiven und barrierefreien Spielplätzen unterstützen – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. „Ohne ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung haben die derzeitigen Rahmenbedingungen keine Durchschlagkraft“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Auch beim Spielplatzbau müssen Menschen mit Behinderung von den ersten Planungsschritten an mitgedacht werden, um einer Diskriminierung bereits im Kindesalter entgegenzuwirken.“

Als Orte der Begegnung haben inklusive Spielplätze laut Aktion Mensch eine Strahlkraft weit über die Kinder hinaus – nicht nur sie und ihre Begleitpersonen würden von einem gleichberechtigten Miteinander profitieren, sondern letztlich die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig erhöhen sie – wie die Studie zeigt – die Qualität des Spiels sowie die Attraktivität des Standortes. Dort wo inklusive Spielplätze bereits existieren, werden sie gut angenommen. Ihr Angebot ist jedoch zu gering.

Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass der größte Nachholbedarf dabei in Brandenburg sowie Schleswig-Holstein besteht. Hier weisen nur 9,8 Prozent der Spielplätze inklusive Merkmale auf. Berlin schneidet mit 36 Prozent inklusiver Spielplätze am besten ab.

Für die Studie hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) 1.000 Spielplätze in Deutschland untersucht.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/sport/barrierefreiheit-im-sport/inklusive-spielplaetze-studie

Umfrage: Gibt es bei Ihnen pädagogische Konzepte gegen Diskriminierung?

Im Rahmen ihrer Masterarbeit im Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Münster untersucht eine junge Studentin mit Hilfe eines Fragebogens, inwiefern pädagogisches Personal in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung antidiskriminierend arbeitet und wovon dies beeinflusst wird. Dazu hat sie eine Umfrage entworfen. Der Fragebogen richtet sich unabhängig von der konkreten Qualifikation an alle Personen, die in einer Kinderbetreuungseinrichtung pädagogisch arbeiten. Es wäre toll, wenn auch Sie an dieser Umfrage teilnehmen würden. Sie dauert etwa 15 Minuten.

Rückschlüsse auf einzelne Personen, Einrichtungen oder Träger sind nicht möglich.

Hier geht es zur Umfrage:

https://ivv7edulime.uni-muenster.de/index.php/135837?lang=de

Die Antidiskriminierungspädagogik kann als übergeordneter pädagogischer Ansatz zur Bekämpfung von Diskriminierung verstanden werden und kombiniert Aspekte anderer Konzepte wie von Diversitypädagogik, Inklusionspädagogik, geschlechtergerechter Pädagogik, antirassistischer und vorurteilsbewusster Pädagogik.


.