„Es ist auf vielen Ebenen bereichernd“

KURZ GESAGT!

_ Keine Angst vor Neuem und Ungewohntem!

_ Inklusion ist (noch immer) ein stetiger Lernprozess

_ Das Erlernen der Gebärdensprache ist für Taube Kinder essenziell für die Teilhabe

Uljana und Ela sind ein Herz und eine Seele. Es gibt sie nur im Doppelpack. Die beiden Mädchen tanzen quiekend und hüpfend durch den Flur, nachdem sie zuvor hingebungsvoll Bilder mit Glitzerkleber verziert haben: Einhörner und Regenbögen sind gerade hoch im Kurs. Wenn Ela ihre Freundin beschreibt, dann reibt sie sich in einer kreisenden Bewegung über die Wange, während sie kichert: „Uljana ist so lustig!“ Die kleine Geste ist Uljanas Gebärdenname. Alle Kinder und Erwachsenen in der Fröbel-Kita „Wangener Höhe“, einer Regelkita im Stuttgarter Osten, haben einen solchen. Uljana sucht ihn bereits für die Krippenkinder aus: Was passt zu dem Kind? Was ist unverwechselbar? Die Vierjährige hat einen ganz präzisen Blick, sodass der Gebärdenname oft eine klitzekleine Charakterisierung der Person ist. Uljana ist Expertin im Gebärden, es ist ihre Muttersprache, denn sie ist Taub.

Im Kita-Alltag helfen ihr abwechselnd drei Assistenzkräfte. Das ist nicht selbstverständlich. Nur mit viel Durchhaltevermögen konnten die Eltern bei den entsprechenden Stellen durchsetzen, dass ihre Tochter bis zum Schuleintritt ganztägig durch eine gebärdensprachunterstützende Assistenz begleitet wird. Es war den Eltern wichtig, dass diese ebenfalls gehörlos ist, damit Uljana merkt: Ich bin nicht allein „anders“ und meine Assistentinnen sind selbstbewusste und selbstständige Frauen – das kann ich auch werden. Den hörenden pädagogischen Fachkräften zufolge ist sie diesbezüglich auf dem besten Weg. „Uljana ist ein tolles Kind mit einer fantastischen Selbstwirksamkeit“, meint etwa Melanie Ammann, die stellvertretende Leiterin der Kita. „Es freut mich zu sehen, dass sie ein so lebendiges, fröhliches und resilientes Kind ist.“

Erst durch Uljana, ihre Familie und die Assistentinnen hat das Team – besonders unter der seit einem knappen Jahr tätigen Leitung von Vivien Zmuk und Melanie Ammann – Inklusion als ein Kernthema für ihre Einrichtung entdeckt. „Wir sind noch auf dem Weg, aber wir meinen es ernst und wollen in Zukunft für weitere gehörlose Kinder eine gute Umgebung schaffen und bilden uns dazu fort“, erklärt Kita-leiterin Vivien Zmuk. Perspektivisch soll die Kita „Wangener Höhe“ die Kita in der Region werden, die sich der Inklusion gehörloser Kinder annimmt.

In der Kita „Wangener Höhe“ ist es auch für die Hörenden ganz normal, wenn man sich in Gebärdensprache verständigt.

Cochlea-Implantat vereinfacht für Hörende vieles

Da Uljana Cochlea-Implantate (CI) hat, kann sie Lautsprache „hören“ und auch gut in Lautsprache sprechen. Das erleichtert vieles. Die Gebärdensprachdolmetscherin Petra Daalmann, die als Geschäftsführerin von TalaMano auch die Assistenzkräfte von Uljana organisiert, verdeutlicht: „Durch ein CI können gehörlose Menschen zwar hören, aber es sind zunächst nur Geräusche. Aus diesem ‚Brei‘ müssen sie die wichtigen Informationen herausfiltern und dann noch den Sinn verstehen. Auch ist es schwierig, die Richtung eines Geräuschs auszumachen. Das alles ist – gerade für Kinder – sehr anstrengend.“ Ein CI ist zwar ein gutes Hilfsmittel, trotzdem gilt es, die Barrieren für gehörlose Menschen so gering wie möglich zu halten, etwa durch das zusätzliche Verwenden visueller Signale.

Uljana steht mit ihrer Assistentin Sonja* in stetem Augenkontakt, etwa wenn ihr in einer Situation etwas unklar ist. Sonja gebärdet dann eine Erklärung. Zu Hause lernt Uljana die Deutsche Gebärdenspräche – eine anerkannte eigenständige Sprache mit eigener Grammatik. Sonja ist für die Vierjährige somit auch ein gebärdensprachliches Vorbild, mit dem sie außerhalb der Lautsprache kommunizieren kann, ein wichtiger Aspekt der Inklusion. Es fällt auf, dass einige der pädagogischen Fachkräfte auch im Umgang mit anderen Kindern ihre Worte mit Gebärden begleiten. Darauf angesprochen lacht Melanie Ammann: „Wir sind darin noch nicht sehr gut. Sonja und die anderen Assistentinnen bringen uns viel bei und wir werden täglich besser.“ Zur Frage, ob ein Teil des Teams die Gebärdensprache systematisch erlernen möchte, sagt sie: „Das Interesse ist auf jeden Fall vorhanden!“ Sie empfindet diese Sprache als sehr wirkmächtig. „Auch Kinder, die akustisch sprechen können, verwenden zunehmend die Gebärdensprache in ihrer Kommunikation mit anderen Kindern – so wird Inklusion intuitiv in der frühen Kindheit gelebt.“

Hilfreich ist sicherlich, dass man überall im Gebäude auf Piktogramme mit Bildern und den entsprechenden Gebärden stößt: die Zahlen, die Buchstaben, die Wochentage und Monate, der Ausdruck für verschiedene Gefühle. Es gibt eine Gebärde der Woche und an jedem Eigentumsfach hängt neben dem Namen und dem Foto des Kindes auch eines mit der dazugehörigen Gebärde.

In der Kita lernen alle Kinder das Alphabet in Gebärdensprache, außerdem gibt es eine „Gebärde der Woche“.

Gebärdensprachdolmetscherin für komplexe Gespräche

Die Verständigung zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Assistenzkräften erfolgt mithilfe von bereits gelernten Gebärden, Pantomime oder auch mal schriftlich. Für angekündigte komplexere Gespräche, zum Beispiel das Entwicklungsgespräch mit Uljanas Eltern, kommt eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein -dolmetscher hinzu. Da Uljana beide Sprachen gut beherrscht – die Lautsprache sowie die Gebärdensprache –, käme sie notfalls auch allein gut zurecht. „Da hat sie große Vorteile“, gebärdet Sonja. Dass sie selbst gehörlos ist, stellt in der täglichen Arbeit kein Hindernis dar. „Inzwischen wissen das alle und stellen sich darauf ein.“

Ideal wäre es, wenn es in einer Kita nicht nur ein einzelnes gehörloses Kind gäbe, sagt Petra Daalmann. „Dann haben die Kinder untereinander die Möglichkeit des Austauschs und wissen: Ich bin mit meiner Besonderheit nicht allein“, erläutert sie. Zudem stärke dies den Aufbau der Kompetenzen eines Teams im Hinblick auf die Bedürfnisse Gehörloser.

Inklusion ist ein Prozess

Sonja begleitet ihren Schützling Uljana bereits seit den ersten Tagen in der Kita „Wangener Höhe“. Zunächst war die Einrichtung nur rudimentär auf die Aufnahme eines Tauben Kindes vorbereitet und so waren die Anfänge für alle ein Lernprozess. Vivien Zmuk, die zu der Zeit noch in einer anderen Kita beschäftigt war, sieht sich und ihr Team auf einem guten Weg. Der Träger unterstützt dabei mit großzügigen Regelungen für Fortbildungen, schließlich ist Inklusion auch als zentrales Thema in den Qualitätskriterien benannt. So hat erst kürzlich das gesamte Kitateam über die Fröbel-Fachberatung an einer ganztägigen Schulung zur Sensibilisierung zum Umgang mit Menschen mit Hörbeeinträchtigungen teilgenommen. „Dadurch haben wir neue Standards für uns entwickelt“, erläutert Melanie Ammann. Vieles sei dennoch „Learning by Doing“. Vivien Zmuk betont, dass es zwingend einer objektiven Grundhaltung der Fachkräfte zu Inklusion und inklusiver Pädagogik bedürfe, um einem behinderten Kind positiv entgegenzutreten. „Wir leben das aufgrund unserer Vorbildfunktion den Kindern und Eltern vor. Aber es ist von Beginn bis heute ein Prozess.“

Melanie Ammann spricht allen Fachkräften Mut zu, die bei der Überlegung noch zögern, die Einrichtung für Gehörlose zu öffnen. „Es ist machbar, und es ist auf so vielen Ebenen bereichernd!“ Kitaleiterin Zmuk wünscht sich, „all das, was wir aufgebaut haben und weiter aufbauen werden, weitergeben und leben zu kön-nen. Auch dann, wenn Uljana in zwei Jahren in die Schule kommt und nicht mehr bei uns im Haus ist.“

Aber noch tobt Uljana mit ihren Freundinnen durch die Räume und Flure. Mittendrin, so wie es sein soll.

Mittendrin! Mit ihrer Freundin Ela tobt Uljana ausgelassen herum.

AHA

Gehörlose sind auf andere als akustische Signale angewiesen. Warnsignale, etwa der Feueralarm, müssen deshalb für sie auch über andere Sinne (Lichteffekte, Vibrationen) wahrnehmbar sein. Bei den Gefährdungsbeurteilungen müssen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen – egal ob Beschäftigte oder Kinder – berücksichtigt werden. Wie eine solche aussehen könnte, ist beispielhaft in diesem PDF „Inkludierte Gefährdungsbeurteilungen“ dargestellt: https://kurzlinks.de/1nec

Betreuung eines Kindes mit Frühförderbedarf

Dies ist eine detaillierte Checkliste für Kitas, die ein Kind mit Frühförderbedarf betreuen. Diese Checkliste umfasst alle notwendigen Schritte von der Beobachtung über die Diagnose bis zur Bewilligung und Durchführung der Frühförderung:

1. Beobachtung und Dokumentation (Kita)

Regelmäßige Beobachtung des Kindes:

– Verhalten, Entwicklung und besondere Auffälligkeiten dokumentieren.

Führen von Beobachtungsprotokollen:

– Standardisierte Beobachtungsverfahren verwenden.

 2. Erstgespräch mit den Eltern (Kita)

Beobachtungen mit den Eltern besprechen:

– Vertrauen aufbauen und Sensibilität zeigen.

Vorschlag zur diagnostischen Abklärung:

– Gründe und mögliche Schritte erklären.

 3. Kontaktaufnahme mit dem Kinderarzt/der Kinderärztin (Eltern ggf. unterstützt durch Kita)

Eltern informieren und unterstützen:

– Beratung zur Vereinbarung eines Arzttermins.

Ärztliche Einschätzung:

– Kinderarzt/Kinderärztin erstellt eine erste Einschätzung und ggf. Überweisungen an weitere Fachleute bzw. den sozialpädiatrischen Dienst.

 4. Diagnostik (Fachärzten/Fachärztinnen, therapeutisches Personal)

Terminvereinbarung bei Fachärzten/Fachärztinnen und/oder Therapeutinnen/Therapeuten:

– Kinder- und Jugendpsychiater, Entwicklungsneurologen oder andere spezialisierte Fachärzte/Fachärztinnen und Therapeutinnen/Therapeuten.

Durchführung der diagnostischen Untersuchungen:

– Umfassende, altersgerechte, standardisierte Diagnosen und Tests.

 5. Diagnosebesprechung (Fachärzte/Fachärztinnen, therapeutisches Personal)

Diagnose mit den Eltern besprechen:

– Ergebnisse und empfohlene Maßnahmen erläutern.

 6. Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans (Fachärzte/Fachärztinnen, therapeutisches Personal, Kita)

Gemeinsame Entwicklung eines Förderplans, individuelle Förderziele und Maßnahmen festlegen:

– Abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes.

 7. Antrag auf Eingliederungshilfe/Frühförderung (Eltern, unterstützt durch Fachstellen, Kita)

Eltern bei der Antragstellung unterstützen:

– Hilfe bei der Beantragung der Eingliederungshilfe bei Jugendamt oder Sozialamt.

Erforderliche Unterlagen bereitstellen:

– Berichte und Dokumentationen zur Verfügung stellen.

 8. Prüfung und Entscheidung (Jugendamt/Sozialamt)

– Überprüfung der Unterlagen und ggf. Erstellung eines Gutachtens.

Entscheidung über Bewilligung:

– Mitteilung an Eltern und Kita.

 9. Vermittlung einer Integrationsfachkraft (Jugendamt/Sozialamt)

Kontaktaufnahme mit geeigneten Fachkräften:

– Vermittlung durch Jugendamt oder Sozialamt.

Zusammenarbeit organisieren:

– Integrationsfachkraft in den Kita-Alltag einbinden.

 10. Durchführung der Frühförderung (Kita, Integrationsfachkraft, Eltern)

Regelmäßige Förderung:

– Individuelle Maßnahmen im Kita-Alltag umsetzen.

– ggf. zusätzliche, gezielte Fördermaßnahmen

Dokumentation der Fortschritte:

– Regelmäßige Beobachtungen und Anpassungen des Förderplans.

 11. Regelmäßige Evaluation und Anpassung (Kita, Integrationsfachkraft, Eltern)

Regelmäßige Gespräche mit den Eltern:

– Fortschritte besprechen und Feedback einholen.

Überprüfung und Anpassung des Förderplans:

– Anhand der beobachteten Entwicklungen und Rückmeldungen.

 Wichtige Ansprechpartner

Eltern des Kindes:

– Enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation.

Kinderarzt/Kinderärztin und Fachärzte/Fachärztinnen sowie Therapeutinnen/Therapeuten:

– Diagnostik und Empfehlungen.

Jugendamt/Sozialamt:

– Antragstellung und Bewilligung der Unterstützung.

Integrationsfachkraft:

– Unterstützung und Begleitung des Kindes im Kita-Alltag.

Abschluss

Dokumentation des gesamten Prozesses:

– Alle Schritte und Maßnahmen festhalten. Kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Fördermaßnahmen basierend auf Feedback und Evaluation.

Sie können die Checkliste hier als PDF herunterladen.

Frühförderung oder Frühe Hilfen?!

Frühförderung:

– Zielgruppe: Kinder, die durch biologische Schädigungen, Risiken oder gravierende psychosoziale Belastungen in ihrer Entwicklung gefährdet sind.

Ziele: Unterstützung positiver Entwicklungsverläufe, Prävention von Behinderungen oder Kompensation von bereits manifesten Behinderungen.

Ansatz: Starker Fokus auf die individuelle Förderung des Kindes und die Zusammenarbeit mit der Familie.

– Struktur: Besteht hauptsächlich aus regionalen Interdisziplinären Frühförderstellen und überregionalen Sozialpädiatrischen Zentren.

Frühe Hilfen:

– Zielgruppe: Richtet sich an Familien mit hohen psychosozialen Belastungen mit Kindern von 0-3 Jahren, um Risiken für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen und negative Entwicklungen zu verhindern.

– Ziele: Prävention von Kindeswohlgefährdungen, Stärkung der elterlichen Kompetenzen und Unterstützung der familiären Situation.

Ansatz: Multidisziplinäres und professionsübergreifendes Hilfesystem, das primär präventiv arbeitet und sich vor allem auf die elterlichen Ressourcen und Kompetenzen konzentriert.

– Struktur: Beinhaltet oft niedrigschwellige und aufsuchende Angebote, wie die Begleitung durch Familienhebammen im ersten Lebensjahr des Kindes.

Gemeinsamkeiten:

– Beide Systeme zielen darauf ab, das Kindeswohl zu sichern und positive Entwicklungsverläufe zu unterstützen.

– Beide bieten Unterstützung für Kinder und ihre Familien, um deren Lebenssituation zu verbessern.

Unterschiede:

– Schwerpunkt: Während die Frühförderung direkt auf das Kind und seine spezifischen Entwicklungsbedürfnisse fokussiert ist, zielen die Frühen Hilfen vorwiegend darauf ab, die Eltern zu unterstützen und deren Erziehungskompetenzen zu stärken.

Inklusion: Heilpädagogische Leistungen in der Kita

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Selbstbestimmung, Förderung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Vorgesehen sind dafür unter anderem heilpädagogische Leistungen in Kindergärten und in der Kindertagespflege. Sie sollen die Selbstständigkeit von Kindern mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit fördern.

Heilpädagogische Leistungen begleiten die Kinder in ihrer Lernentwicklung, ihrem sozialen Verhalten und emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen. Es gibt sie im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Regel-Kindergärten sowie in der Kindertagespflege. Zusätzlich sollen heilpädagogische Kitas schrittweise in das System der Regel-Kitas übergehen.

Auf der Website des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden Detailfragen beantwortet, etwa:

  • Was sind heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Wo werden heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung erbracht?
  • Wer bekommt die Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Welche heilpädagogischen Leistungen gibt es in Regel-Kindergärten?
  • Wann werden individuelle Leistungen für Regel-Kindergärten (etwa Integrationshelfer) bewilligt?  

Inklusion in der Kita: Was bedeutet das?

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das schon bei den Kleinsten ansetzt. Doch wie kann eine Kita ein inklusives Leitbild verankern und praktisch umsetzen? Mit welchen Maßnahmen und Methoden arbeitet eine inklusive Kita? Wie können Eltern beraten werden? Antworten zu diesen und weiteren wichtigen Fragen gibt das pädagogische Fachportal erzieherin-ausbildung.de in einem fundierten Fachbeitrag.

Thematisiert werden unter anderem förderliche Faktoren für die Umsetzung von Inklusion sowie nützliche Praxistipps, etwa die Bildung multiprofessioneller Teams. Wie ein Förderbedarf festgestellt wird und welche Anträge und Förderschwerpunkte es gibt, wird ebenfalls erörtert. Ein Fallbeispiel veranschaulicht konkret, wie eine Kita inklusiv arbeiten kann.

Zum Fachbeitrag „Inklusion im Kindergarten – Definition, Ziele, Grenzen und Beispiele“

Spielplatzspaß – aber nicht für alle

Die Mehrzahl der Spielplätze in Deutschland ist für Kinder mit Behinderung nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Aktion Mensch. Demnach ist nur jeder fünfte Spielplatz zumindest teilweise barrierefrei oder verfügt über inklusive Spielgeräte.

Die Beschaffenheit der Böden stellt das größte Problem dar. Gerade einmal ein Prozent der Spielplätze verfügt über befahrbare Zuwege, die zu allen Geräten führen und sogar weniger als ein Prozent über Leitsysteme oder andere taktile Hilfen. Statt barrierefreien Flächen aus stoßdämpfendem Gummi oder Korkmischungen sind Sand, Kies oder Hackschnitzel weit verbreitet. Für Kinder mit einer Mobilitätseinschränkung oder Sehbehinderung scheitert das Spielen also spätestens am Erreichen der Spielgeräte.

Dabei existieren mit den bestehenden DIN-Normen bereits Richtlinien, die den Bau von inklusiven und barrierefreien Spielplätzen unterstützen – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. „Ohne ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung haben die derzeitigen Rahmenbedingungen keine Durchschlagkraft“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Auch beim Spielplatzbau müssen Menschen mit Behinderung von den ersten Planungsschritten an mitgedacht werden, um einer Diskriminierung bereits im Kindesalter entgegenzuwirken.“

Als Orte der Begegnung haben inklusive Spielplätze laut Aktion Mensch eine Strahlkraft weit über die Kinder hinaus – nicht nur sie und ihre Begleitpersonen würden von einem gleichberechtigten Miteinander profitieren, sondern letztlich die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig erhöhen sie – wie die Studie zeigt – die Qualität des Spiels sowie die Attraktivität des Standortes. Dort wo inklusive Spielplätze bereits existieren, werden sie gut angenommen. Ihr Angebot ist jedoch zu gering.

Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass der größte Nachholbedarf dabei in Brandenburg sowie Schleswig-Holstein besteht. Hier weisen nur 9,8 Prozent der Spielplätze inklusive Merkmale auf. Berlin schneidet mit 36 Prozent inklusiver Spielplätze am besten ab.

Für die Studie hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) 1.000 Spielplätze in Deutschland untersucht.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/sport/barrierefreiheit-im-sport/inklusive-spielplaetze-studie

Umfrage: Gibt es bei Ihnen pädagogische Konzepte gegen Diskriminierung?

Im Rahmen ihrer Masterarbeit im Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Münster untersucht eine junge Studentin mit Hilfe eines Fragebogens, inwiefern pädagogisches Personal in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung antidiskriminierend arbeitet und wovon dies beeinflusst wird. Dazu hat sie eine Umfrage entworfen. Der Fragebogen richtet sich unabhängig von der konkreten Qualifikation an alle Personen, die in einer Kinderbetreuungseinrichtung pädagogisch arbeiten. Es wäre toll, wenn auch Sie an dieser Umfrage teilnehmen würden. Sie dauert etwa 15 Minuten.

Rückschlüsse auf einzelne Personen, Einrichtungen oder Träger sind nicht möglich.

Hier geht es zur Umfrage:

https://ivv7edulime.uni-muenster.de/index.php/135837?lang=de

Die Antidiskriminierungspädagogik kann als übergeordneter pädagogischer Ansatz zur Bekämpfung von Diskriminierung verstanden werden und kombiniert Aspekte anderer Konzepte wie von Diversitypädagogik, Inklusionspädagogik, geschlechtergerechter Pädagogik, antirassistischer und vorurteilsbewusster Pädagogik.


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