Hinsehen, ernst nehmen, angehen

Die Krippengruppe ist gerade im Aufbruch. Das Fertigmachen der Kleinen hat Zeit und Nerven gekostet, aber jetzt sind alle bereit. Da bemerkt die Erzieherin, dass Paul eine volle Windel hat. Also führt sie den Kleinen seufzend zum Wickelbereich und macht ihn sauber. Als sie mit Paul zurück zu den anderen kommt, sagt die Erzieherin laut: „So, hier ist er wieder, der kleine Hosenscheißer, wegen dem ihr alle so lange warten musstet!“

Diese Szene schildert der Kinderrechtsexperte Jörg Maywald. „Das ist Gewalt“, sagt er, „dem Kind wird hier ein Schaden zugefügt, indem die Erzieherin es zutiefst beschämt. Es wird eindeutig eine Grenze überschritten.“ Doch wo genau verläuft diese Grenze? Welches Verhalten gegenüber Kindern ist gewaltvoll und verletzend? Maywald sieht da geringe Interpretationsspielräume. Gewalt gegen Kinder heißt für ihn im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zum Beispiel, sie demütigen, auslachen, ausgrenzen, nicht trösten, ignorieren und bedrohen, aber auch körperliche Nähe und Distanz nicht ausbalancieren, sie schubsen, zum Essen, Schlafen oder Toilettengang zwingen, fixieren, ungefragt streicheln oder sie nicht angemessen beaufsichtigen. „In jeder Kindertagesstätte gibt es derlei Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte“, macht Maywald klar. Wichtig sei, sich dieser Tatsache zu stellen und Vorfälle nicht zu banalisieren.

KURZ GESAGT!

_Gewalt gegen Kinder hat mehrere Ursachen

_Gewaltschutzkonzepte bieten allen Orientierung und Sicherheit

_Kitaleitung ist in der Pflicht

Aber wie kommt es zu solchem Fehlverhalten? „Etwa 30 Prozent der Prozessqualität im Umgang mit Kindern lassen sich laut NUBBEK-Studie (www.dji.de/nubbek) auf strukturelle Faktoren zurückführen, der überwiegende Teil aber nicht“, sagt Maywald. Flapsig gesprochen hieße das, dass es sehr gut ausgestattete Einrichtungen gebe, die schlecht arbeiteten, während mangelhaft ausgestattete Einrichtungen hervorragende pädagogische Arbeit leisteten. „Selbst wenn nächsten Monat ein Geldsegen auf die Kitas niederginge, hätten wir damit die Probleme nicht gelöst.“

Maywald macht weitere wichtige Ursachen für individuelles Fehlverhalten aus: die Biografie einer pädagogischen Fachkraft inklusive ihrer Erziehungsvorstellungen, die Situation im Team sowie Defizite in der Ausbildung.

Erstaunlicherweise sind institutioneller Kinderschutz, Kinderrechte und feinfühliges Verhalten gegenüber Kindern nicht überall Teil des Ausbildungscurriculums. „Sehr viele Fachkräfte, die schon seit Jahren im Berufsleben sind, haben in ihrer Ausbildung nie etwas darüber gelernt.“ Der Experte sieht hier großen Nachholbedarf. Eine gute Möglichkeit für das gesamte Team sei dazu die Erarbeitung eines Gewalt- und Kinderschutzkonzepts. „Schutzkonzepte bieten den pädagogischen Fachkräften einen Zuwachs an Orientierung und Handlungssicherheit“, ist Maywald überzeugt (siehe Interview).

Die Kita­-Leitung ist in der Pflicht

Bei Fachkräften besteht häufig eine große Unsicherheit, wenn sie etwa Situationen beobachten, in denen es nach ihrem Empfinden zu Fehlverhalten von Kolleginnen oder Kollegen gegenüber Kindern kommt. Was ist dann zu tun, wie reagieren? Ein Schutzkonzept legt für pädagogische Schlüsselsituationen Fachstandards fest, die definieren, was angemessen ist, wann eine Grenze überschritten wird und wie eine Einrichtung damit umgeht. Komme es zu einer Grenzüberschreitung, so empfiehlt Jörg Maywald, könne die Fachkraft die Kollegin im Anschluss an die Situation in Ruhe darauf ansprechen und ihren Eindruck in Ich-Botschaften schildern. Oft führe der kollegiale Austausch schon dazu, dass die Fachkraft sich einsichtig zeige.

„Manchmal kommt eine solche Kritik aber nicht gut an und es wird konfrontativ. Dann ist es Leitungsaufgabe, eine Klärung herbeizuführen. Sie ist in der Verantwortung: sowohl für den Kinderschutz als auch für die Mitarbeiterfürsorge, damit niemand zu Unrecht beschuldigt wird.“ Die Leitung hat die Verpflichtung, Fälle von Beeinträchtigungen des Kindeswohls dem Träger zu melden, der wiederum eine Meldepflicht an das Landesjugendamt hat. „Somit kann es nicht nur ein Angebot der Leitung an das Team sein, solche Situationen bei ihr zur Sprache zu bringen, sondern eine Aufforderung“, verdeutlicht Jörg Maywald und betont, dass dies keineswegs als „Anschwärzen“ misszuverstehen sei. „Es geht nicht in erster Linie um Sanktionen, sondern darum, besser zu werden und sich dem Ideal der gewaltfreien Erziehung immer weiter anzunähern.“ Für das Beispiel vom Anfang hieße das etwa, dass die Erzieherin versteht, dass ihr Verhalten den Jungen verletzt hat, sie sich bei Paul aufrichtig entschuldigt und der Vorfall im Team aufgearbeitet wird.

Fehlverhalten gegenüber Kindern kommt vor. In jeder einzelnen Einrichtung. Deshalb gelte es, so der Kinderrechtler, zum Schutz der Kinder die entsprechenden professionellen Vorkehrungen zu treffen.

 

Gewalt gegen Kinder im Sinne der Kinderrechte

  • psychische / emotionale Misshandlung
    (z. B. Anschreien, Demütigen, Liebesentzug)
  • körperliche Misshandlung
    (z. B. Schlagen, Schütteln, Fixieren)
  • sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung
    (das Ignorieren grundlegender körperlicher und seelischer Bedürfnisse)

Mehr Infos bei UNICEF: www.kurzelinks.de/unicef-was-ist-gewalt