Fachbeitrag: So kann Benachteiligung in der frühen Bildung entstehen

In der Kita beginnt für Kinder die frühe Sprachförderung. Doch nicht für alle ist diese so einfach zugänglich, denn die Kitaplatzvergabe erfolgt nach festgelegten Kriterien. Diese können laut Forschenden indirekt benachteiligend wirken. Dazu zählen etwa der Anmeldezeitpunkt und das Wissen um Fristen oder die Berufstätigkeit der Eltern. Zudem berichten migrantische Familien subjektiv von Diskriminierungserfahrungen bei der Kitaplatzvergabe. So erhalten Kinder mit Migrationshintergrund seltener Zugang zu früher Sprachförderung im Rahmen einer Kita-Betreuung.

Laut Zahlen von Destatis nutzten im Jahr 2023 nur 22 Prozent der unter 3-Jährigen mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil ein Kita-Angebot – nur halb so viele wie gleichaltrige Kinder mit in Deutschland geborenen Eltern. Bei den 3- bis unter 6-Jährigen lag die Beteiligungsquote bei Kindern mit Migrationshintergrund bei 77 Prozent, während 99 Prozent der Kinder ohne Migrationshintergrund eine Kita besuchten.

Initiativen und internationale Erfahrungen machen aber deutlich, dass eine Aufhebung dieses Ungleichgewichts möglich ist. In Schweden beispielsweise fördern folgende Aspekte die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund:

 

  • Bereitstellung von Informationen über Aufnahmeprozesse und Rechtsansprüche
  • Aktive Betreuungsangebote
  • Stärkung der Kooperation von Kitas und Schulen

Benachteiligung entsteht also nicht zufällig, sondern durch Strukturen – genau diese lassen sich verändern. Frühkindliche Bildung kann nur dann für alle Kinder gelingen, wenn Zugänge transparent gestaltet, Vorurteile abgebaut und Förderketten konsequent gestärkt werden.

Mehr Infos zum Thema Benachteiligung in der frühen Bildung und der Download des Fachmagazins DJI Impulse sind auf der Website des Deutschen Jugendinstituts zu finden.

 

 

 

Bund fördert „Sprach-Kitas“ bis Ende Juni 2023 weiter

Das Bundesfamilienministerium stellt den Bundesländern übergangsweise bis zum 30. Juni 2023 weitere 109 Millionen Euro für die „Sprach-Kitas“ zur Verfügung. Ursprünglich sollte die Förderung Ende 2022 enden. Das Programm wurde nun um ein halbes Jahr verlängert. Strukturen und Kompetenzen, die seit dem Start des Bundesprogramms 2016 aufgebaut wurden, können so erhalten bleiben – und die „Sprach-Kitas“ haben Planungssicherheit.

Nach Ablauf der Antragsfrist zeigt sich: Knapp 90 Prozent der „Sprach-Kitas“, das sind 6000 Einrichtungen, werden bis zur Übernahme durch die Länder weiter durch den Bund gefördert. Die überwiegende Mehrheit der Länder hat bereits angekündigt ihre „Sprach-Kitas“ zu übernehmen. So kann die sprachliche Bildung im Bereich der Kindertagesbetreuung den Status eines Modellprojekts überwinden und auf gesetzlicher Grundlage in den Strukturen der zuständigen Länder verankert werden. 

Quelle: Pressemittelung des BMFSJ