Bestens versorgt

Wenn in der Kita, auf dem Hin- oder Heimweg etwas passiert, sodass ein Kind ärztlich behandelt werden muss, kommt eine D-Ärztin oder ein D-Arzt ins Spiel.
Illustration zeigt eine Ärztin mit Stethoskop und ein medizinisches Dokument.

Was ist ein Durchgangsarzt bzw. eine Durchgangsärztin (kurz: D-Arzt/D-Ärztin)?

D-Ärztinnen und D-Ärzte arbeiten im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, sind auf Unfallverletzungen spezialisiert und haben ihre besondere Qualifikation auch für die Behandlung von Unfällen von Kindern nachgewiesen. Nach Arbeits-, Schul- und Kita-Unfällen wird so ein optimaler Standard in der Heilbehandlung gewährleistet.

Welche zusätzlichen Leistungen werden im Vergleich zu einer regulären Praxis geboten?

D-Ärzte und D-Ärztinnen verordnen nach Kita-Unfällen zur Behandlung der Unfallverletzung alle Mittel, die zur optimalen Behandlung und schnellen Wiedereingliederung geeignet sind. Sie koordinieren weiterbehandelnde Einrichtungen oder Ärzte. D-Ärzte und D-Ärztinnen sind übrigens auch für privat versicherte Kinder zuständig. Die Leistungen sind zuzahlungsfrei und umfassend. Außerdem sind D-Ärzte und D-Ärztinnen organisatorisch mit den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bestens vernetzt. Ihre Berichte zur Unfallverletzung und den verordneten Maßnahmen erreichen die Unfallkassen schnell und informieren sie zu den unfallbedingten Befunden und Behandlungsmaßnahmen. Ihre Berichte sind nicht nur für die Kostenübernahme der laufenden Behandlung und weitere Leistungen wichtig, sondern können auch bei möglichen Spätfolgen eine Rolle spielen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt lebenslänglich für die Folgen eines Schul- oder Kindergartenunfalls auf. Über die D-Ärzte und D-Ärztinnen arbeiten medizinisches Personal und Kostenträger zum Wohle des verletzten Kindes oder Beschäftigten Hand in Hand.

Für wen ist ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin zuständig?

Im Grunde für alle, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen oder in einer staatlichen oder privaten Kita bzw. Schule betreut werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und umfasst unter anderem Beschäftigte, Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Ersthelfende, Blut- und Organspender und ehrenamtlich Tätige.

Muss ein Kind oder eine pädagogische Fachkraft nach einem Unfall in der Kita stets einem D-Arzt oder einer D-Ärztin vorgestellt werden?

Bei schweren traumatischen Verletzungen ist die schnelle Hilfe entscheidend, etwa durch einen Notarzt. Kleine Unfälle und Bagatellverletzungen, deren Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, darf aber auch der Haus- oder Kinderarzt ohne Überweisung an einen Durchgangsarzt selbst therapieren. Auch bei Verletzungen der Augen, Zähne oder im Hals-Nasen-Ohren-Bereich können Spezialisten wie Augenärzte, Zahnärzte oder HNO-Ärzte direkt aufgesucht werden. Wichtig ist aber, sie oder ihn darüber zu informieren, dass ein Arbeits-, bzw. Kita-Unfall vorliegt. In allen anderen Fällen sind D-Ärztinnen und D-Ärzte für die Erstversorgung zuständig. Sie koordinieren alle Heil- und Weiterbehandlungen, entscheiden über die weitere Therapie, überwachen den Heilungsverlauf und informieren die Unfallkassen. Auch wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt, muss ein D-Arzt aufgesucht werden.

Wie finde ich die nächste D-Arzt-Praxis in meiner Region?

Die Adresse eines niedergelassenen oder auch am Krankenhaus tätigen Durchgangsarztes finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: www.t1p.de/d-arzt

Die Fragen beantwortete Steffen Glaubitz, Leiter Rehabilitation und Leistungen, Unfallkasse Berlin

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