RechtHilfe bei traumatischen Erlebnissen

Bedroht, beleidigt, angebrüllt, geschlagen: Kommt es in der Kita zu Übergriffen auf die Beschäftigten, etwa durch aufgebrachte Elternteile, kann dieses Erlebnis für die Betroffenen traumatisch sein.

Mal angenommen, ein Vater beleidigt eine Erzieherin lautstark, baut sich drohend vor ihr auf, drängt sie in eine Ecke, bereit zuzuschlagen. Nach der Situation bricht die Erzieherin zusammen. Die Kolleginnen und Kollegen kümmern sich rührend. Wie kann ihr aber darüber hinaus geholfen werden?

Auch psychische Belastungen durch einen solchen Vorfall können als Arbeitsunfall gelten. Die Betroffene sollte sich deshalb an einen Durchgangsarzt (D-Arzt) oder eine -ärztin wenden. Deren Adressen sind in der Kita bekannt. D-Ärzte können dann ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen in das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren einbinden und das sogenannte Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Gang setzen. Darüber bekommt die betroffene Person schnelle psychologische Hilfe, meist innerhalb einer Woche. Voraussetzung ist natürlich ein Hinweis der Betroffenen auf eine psychische Beeinträchtigung oder Traumatisierung – entweder direkt beim Unfallversicherungsträger oder aber beim D-Arzt. Einige Unfallversicherungsträger, etwa die BGW, bieten auch eine telefonisch-psychologische Beratung mit speziell geschulten Psychotherapeutinnen oder -therapeuten an. Da sollte man sich bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger erkundigen, ob er dies ebenfalls anbietet. Ziel ist immer, einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Belastungen vorzubeugen.

Muss bei jedem Vorfall eine Unfallanzeige erfolgen?

Hier muss man immer den Einzelfall ansehen. Nicht jede verbale Attacke oder Drohgebärde wird als Arbeitsunfall gewertet werden können. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, jeden Vorfall zumindest zu dokumentieren, indem man beispielsweise eine Notiz im Verbandbuch macht. So hat man es direkt greifbar, sollte sich herausstellen, dass eine Situation doch nachwirkt. Es ist ja denkbar und nachvollziehbar, dass jemand zunächst davon ausgeht, allein klarzukommen, und sich erst nach einiger Zeit zeigt, dass die Belastung zu groß ist. Dann kann immer noch eine Kontaktaufnahme zum Unfallversicherungsträger erfolgen und der Verbandbucheintrag dient als Beleg dafür, was wann passiert ist.

Wie kann man sich die Beratung vorstellen?

Es geht erst mal darum, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, das Erlebte mit Profis aufzuarbeiten. Dafür sind bis zu fünf probatorische Sitzungen angesetzt. Sie sind nicht verpflichtend, sondern nur ein niederschwelliges Angebot und dienen der Krisenintervention – unabhängig von Kausalitätsfragen. Danach wird der Bedarf an weiterer psychotherapeutischer Unterstützung geprüft. In der Regel finden die Sitzungen in einer Psychotherapiepraxis statt.

Was können Kitas im Vorfeld tun?

Sinnvoll ist eine Art Notfallplan. Damit ist es möglich, souverän und sicher zu agieren, sollte es einmal zu aggressiven oder gewalttätigen Vorfällen kommen, was ja zum Glück nicht sehr häufig ist. Es gibt dazu eine Vorlage aus der DGUV-Schrift „Gut vorbereitet für den Ernstfall“, die man für die eigene Einrichtung anpassen kann (siehe: www.dguv.de, Webcode: p206017).

Die Fragen beantwortete Helmut Tusk, Fachbereichsleiter Rehabilitation der Berufs­genossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bochum.

 

Ausführliche Online-Infos der BGW zu Hilfe nach Extremereignissen:
www.kurzelinks.de/extremerlebnis

sowie
Notfallplan – Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Betreuungsberufen:
www.kurzelinks.de/notfallplan-aggression

Informationen zum Psychotherapeutenverfahren:
www.dguv.de, Webcode: p012733

 

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