Möchte etwa eine Kita-Fachkraft Kinder mit dem Lastenfahrrad mitnehmen, ist zum Beispiel unter anderem darauf zu achten, dass für die Kinder besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sind. So muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen. Die Fachkraft muss das Anlegen der Gurte prüfen und außerdem darauf achten, dass die Kinder während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder, mit Händen oder Füßen erreichen können. Auch sollten die Kinder durch das Tragen eines Helmes geschützt sein.
Zu den vorsorglichen organisatorischen Maßnahmen zählt – neben natürlich der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung des Lastenfahrrads – auch, dass das Einverständnis der Eltern für die Beförderung der Kinder eingeholt wird (per Einverständniserklärung). Außerdem sollte die Person, die das Lastenfahrrad fährt, nach § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bereits vor der ersten Fahrt in der Nutzung des Fahrrades und zum Verhalten bei Pannen und/oder Unfällen unterwiesen worden und insgesamt geeignet sein, ein Lastenfahrrad zu führen. Zudem wird eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) empfohlen.
Diese und alle weiteren Anforderungen sind der DGUV-Publikation zu entnehmen:
Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen – Was gilt es zu beachten?