Die Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege veröffentlicht. Sie gelten für bayerische Kitas, können jedoch auch für andere Bundesländer hilfreich sein.
Die Hinweise betreffen die Bereiche eingesetztes Personal, Hygieneplan, Verhaltensregeln, betreute Kinder, Begrüßung und Verabschiedung, Gruppengrößen und Krankheitsanzeichen. Sie stellen dabei Mindest-Maßnahmen dar und können vom Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung ergänzt werden. Unterstützung bieten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Relevante Informationen werden zudem insbesondere durch das Robert-Koch-Institut zur Verfügung gestellt. Hier kann sich der Träger einer Kindertageseinrichtung täglich informieren und getroffene Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten gegebenenfalls anpassen.
Hier geht es zu den Regelungen für bayerische Kindertageseinrichtungen:
www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Kitas/200402_1._Corona_aktual.Zusammenstellung.pdf
Auch die Unfallkasse Berlin hat einige Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus herausgegeben. Diese finden sich unter: www.unfallkasse-berlin.de