Es ist für Kitas gesetzlich verpflichtend, eine Kita-Konzeption zu entwickeln und sie der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde vorzulegen. In diesem Prozess möchten die BAG Landesjugendämter unterstützen: „Die Konzeption ist das Fundament, auf dem die Arbeit einer Kindertageseinrichtung aufbaut“, betont Birgit Westers, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG). „Mit der praxisorientierten Arbeitshilfe können die Träger von Kitas ihre Qualität nach vorne bringen.“
Die Publikation „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII“ umfasst unter anderem folgende Inhalte:
- Beschreibung von Betreuungsangebot und Zielen der Einrichtung
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Informationen zu Kinderrechten und zur Beteiligung von Kindern
- Informationen zu Beschwerdemanagement, Buch- und Aktenführung
- Eine nützliche Checkliste mit Kriterien zur Analyse einer Kita-Konzeption
„Besonders wichtig sind uns die pädagogische Konzeption und das Konzept zum Schutz vor Gewalt“, erläutert Dr. Corinna Bredow, Leiterin des Kita-Referates im Landesjugendamt Brandenburg. Die Orientierungshilfe sei außerdem am Puls der Zeit – auch multiprofessionelle Teams und die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel spiegeln sich in ihr wider.
Die Publikation steht auf der Website der BAG Landesjugendämter zum Download bereit.