Fische und Frösche, Kaninchen, Hamster und Hühner – auch Kitas bieten Tieren ein Zuhause. So wird’s ein gutes Miteinander, bei dem sich Tiere und Menschen wohlfühlen und gesund bleiben.

Ist für jede Art der Tierhaltung eine schriftliche Erlaubnis des Trägers notwendig?

Ob schriftlich oder mündlich – der Träger muss auf alle Fälle mit ins Boot, selbst bei einem Aquarium. Gemeinsam müssen Träger und Kitaleitung entscheiden, welches Tier in der Kita gehalten werden darf und kann sowie welches pädagogische Ziel mit der Haltung verfolgt wird. Eine Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld ist ebenso unerlässlich. Je nach Tierart sind Behörden wie Gesundheits- und Veterinäramt einzubeziehen. Bei einer tiergestützten Pädagogik ist natürlich eine Abstimmung mit dem Jugendamt notwendig.

Müssen Eltern vor der Aufnahme eines Kindes über die Tierhaltung informiert werden?

Die Eltern müssen vor Anmeldung ihres Kindes Bescheid wissen, ob in der Kita Tiere gehalten werden. In jedem Fall sind vorab mögliche Allergien der Kinder abzufragen. Wird Tierhaltung neu ins Konzept aufgenommen, sollten die Eltern beteiligt werden. Ein Elternabend schafft zudem Transparenz.

Wie sieht der geeignete Standort für einen Tierkäfig, ein Aquarium oder Terrarium aus?

Sie sollten möglichst in einem geschützten, ruhigeren Bereich stehen und natürlich kipp- und standsicher sowie auslauf- und ausbruchsicher sein. Die Verglasung sollte aus bruchsicherem Material bestehen. In den meisten Rahmenhygieneplänen der Länder sind wichtige Anforderungen hinsichtlich der Tierhaltung in Kindertageseinrichtungen formuliert. Im sächsischen Rahmenhygieneplan ist zum Beispiel klar verankert, dass in Räumen, in denen Tiere gehalten werden, auf Teppichböden verzichtet werden sollte, keine Käfige in Schlaf- und Gruppenräumen aufgestellt werden dürfen und täglich feucht gewischt sowie intensiv gelüftet werden muss. Futter und Pflegeutensilien sollten zudem separat gelagert werden. Auf eine ausreichende Händehygiene nach Tierkontakt ist ebenfalls zu achten.

Wie kann eine Kita die möglichst artgerechte und gesunde Haltung von Tieren gewährleisten?

Jeder Tierhalter hat nach Tierschutzgesetz eine Sicherungs-, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den Tieren. Eine artgerechte Tierhaltung in der Kita ist mit einem hohen Aufwand verbunden und sollte wohl bedacht sein. Es ist ungemein wichtig, die spezifischen Bedürfnisse der Tiere zu respektieren und sich genau zu informieren. Mindestens zwei Beschäftigte sollten für das Wohl der Tiere verantwortlich sein. Betreuung, Futter, eine artgerechte Unterbringung, Fürsorge und Zuwendung müssen dauerhaft organisiert und gesichert sein, auch an Wochenenden, im Urlaub und im Krankheitsfall der Betreuungspersonen. Der Pflegeaufwand muss für die Beschäftigten in ihrer Arbeitszeit machbar sein. Auch Zeit und Geld etwa für jährliche tierärztliche Kontrollen, Impfungen oder Wurmkuren müssen eingeplant werden.

Die Fragen beantwortete Carolin Langer, Aufsichtsperson Unfallkasse Sachsen

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