Ein Kind hat sich so verletzt, dass die Kita eine medizinische Versorgung für angemessen hält. Soll man direkt den Rettungswagen rufen?
Handelt es sich lediglich um eine Bagatellverletzung wie eine Platz-, Schürf- oder Kratzwunde, eine leichte Prellung oder Quetschung, ist das nicht nötig. Rettungseinsätze kosten schnell 500 Euro und mehr – außerdem wird Personal gebunden, das an anderer Stelle vielleicht nötiger gebraucht würde. Die Kita sollte zunächst die Eltern verständigen, damit diese ihr Kind gegebenenfalls selbst zum Arzt oder der Ärztin bringen können.
Sind Erzieherinnen und Erzieher aber nicht juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie den Rettungsdienst alarmieren?
Wenn sie das Transportmittel mit Augenmaß nach Art und Schwere der Verletzung gewählt haben, sind sie das ohnehin. Wer nach bestem Wissen handelt, bei der Entscheidung über den Transport eines verletzten Kindes aber trotzdem einen Fehler macht, kann dafür juristisch in der Regel nicht belangt werden. Eine gute Richtschnur ist die Frage: Wie hätte ich bei meinem eigenen Kind entschieden?
Wie kommt das Kind zur Arztpraxis, wenn die Eltern nicht kommen können?
Bei den genannten Bagatellverletzungen ist es durchaus angemessen, das verletzte Kind zu Fuß, mit dem Bus, dem eigenen Auto oder auch dem Taxi in die Arztpraxis oder die Klinik zu bringen. Wenn ein Taxi innerhalb einer angemessenen Zeit am Unfallort ist, ist das dem eigenen Auto vorzuziehen, denn so kann sich die Begleitperson um das Kind kümmern.
Wer bezahlt das Taxi?
Die Kita muss die Kosten zunächst vorstrecken, der zuständige Unfallversicherungsträger erstattet sie dann zurück. In manchen Bundesländern gibt es auch Taxigutscheine, die die Unfallkassen an Kindertageseinrichtungen vergeben. Damit ist der Transport bargeldlos möglich.
Während des Transports werden Auto oder die Kleidung der Begleitperson beschmutzt. Wer kommt für diese Schäden auf?
Egal welches Transportmittel gewählt wird: Der Weg zur Praxis oder Klinik ist gesetzlich unfallversichert. In diesem Fall werden dann auch in der Regel etwaige Schäden wie Reinigungskosten für beschmutzte Sitzpolster oder Kleidungsstücke ersetzt.
Die Fragen beantwortete Klaus Hendrik Potthoff, Geschäftsbereichsleiter Rehabilitation und Entschädigung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern