Welche Wege in und um die Kita müssen gekehrt oder gestreut werden?
Das hängt von der Satzung der jeweiligen Kommune ab. Grundsätzlich müssen alle Wege und Flächen, die Dritte nutzen – also die sogenannten Verkehrsflächen – gekehrt und gestreut werden, etwa auch der Müllplatz. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Verkehrsflächen vor oder hinter dem Tor der Kita liegen.
Wer muss sich darum kümmern?
Zunächst hat der Eigentümer die Pflicht, diese Verkehrsflächen zu räumen, er kann diese Pflicht aber auf andere übertragen, auf die Mieter oder Pächter genauso wie auf eine Firma. Trotzdem sollte er sich regelmäßig – besonders bei Beschwerden – davon überzeugen, dass in dieser Hinsicht alles klappt. Ob eine Kita bzw. der Träger selbst in der Pflicht ist, kann anhand der Verträge geprüft werden.
Wann muss überhaupt gekehrt oder geräumt werden?
Generell: Schneit es, müssen die Verkehrsflächen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall reichen angemessene Zeitabstände aus. Glatte Flächen aber müssen direkt abgestreut werden (Streusalz ist auch für Firmen verboten). Bei Laub ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. Besser, man räumt auch diese Sturzgefahr so schnell wie möglich aus dem Weg. Da im Grunde alle Angelegenheiten rund um die Straßenreinigung kommunal geregelt sind, muss man in die jeweilige Verordnung, Satzung oder das Gesetz schauen. Darin findet man dann auch die Uhrzeiten, von wann bis wann eine Räumpflicht besteht. Ein guter Anhaltspunkt ist von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In der Nacht muss also nicht geräumt werden, solange morgens um 7:00 Uhr die Verkehrsflächen frei sind.
Müsste je nach Wetterlage ein Räumdienst mehrmals am Tag kommen?
Ja, durchaus. Trotzdem sollte man unbedingt auch zwischendurch glatte Stellen beseitigen und nicht auf den Dienstleister warten!
Gibt es Vorschriften, wie breit die Wege geräumt sein müssen?
Auch das ist kommunal geregelt und hat oft etwas damit zu tun, wie stark frequentiert ein Weg ist. Vor Kitas empfiehlt es sich aber, großzügig zu räumen, denn schließlich sind hier ja auch Eltern mit Kinderwagen und Kindern an der Hand unterwegs.
Was passiert, wenn man den Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt?
Dann haftet man, sollte es zu einem Unfall kommen. Da kommen leicht einige Tausend Euro an Forderungen zusammen. Außerdem muss man mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Die Fragen beantwortete Judith Häusler, Abteilung Recht der Unfallkasse Berlin