Will eine Kindertageseinrichtung eine Waldgruppe ins Leben rufen, muss sie im Vorfeld einiges beachten.

Frage: Dürfen wir einfach so in den Wald gehen oder brauchen wir vom Forstamt o. Ä. eine Genehmigung?

Antwort: Das ist abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland, in dem sich die Waldgruppe befindet. Wenn ein Grundstück immer wieder betreten und für den Aufenthalt genutzt wird, empfiehlt es sich trotz möglicherweise großzügiger Befugnisse, mit dem Eigentümer, der Eigentümerin oder der verwaltenden Behörde (z. B. Forstamt) eine Nutzungsvereinbarung zu schließen.

Frage: An was muss man denken, wenn man eine Waldgruppe ins Leben rufen will? Benötigt man etwa eine spezielle Ausbildung?

Antwort: Alles, was in einer gebäudebezogenen Betreuungsform obligatorisch ist, wie eine einschlägige Ausbildung in Erster Hilfe in Bildungseinrichtungen, ist auch in einer Waldgruppe erforderlich. Hinzu kommt, dass mindestens eine Betreuungsperson im weitesten Sinne naturkundig ist. Der Sicherheitszustand von Baumbeständen und das Vorkommen von möglicherweise sehr giftigen Pflanzen und Pilzen müssen zumindest grob beurteilt werden können. Darüber hinaus ist eine Fortbildung in Naturpädagogik sinnvoll, wenngleich nicht verpflichtend. Es gibt allerdings teilweise auch länderspezifische Anforderungen, die man bei der Gründung einer Waldkita unbedingt beachten muss. Genauso braucht es eine Betriebserlaubnis nach § 43 bzw. § 45 SGB VIII.

Frage: Das Gelände ist unübersichtlich, wie ist eine Aufsicht zu gewährleisten?

Antwort: Dem regelmäßigen Aufenthaltsgebiet der Waldgruppe kommt eine besondere Bedeutung zu. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes mit Weitblick auszuwählen. Das Gelände muss so beschaffen sein, dass für Kinder gefährliche Elemente wie stark befahrene Straßen, Schienen, Gewässer, steile Abhänge und Felsklippen oder auch forstwirtschaftliche Einrichtungen (z. B. Hochsitze und Holzpolter) entweder nicht vorhanden oder weit genug entfernt sind. Da es keine Einfriedung gibt, sind die Betreuungspersonen ganz besonders darauf angewiesen, zu jedem Zeitpunkt eine einwandfreie Übersicht über die Kinder zu haben. Sofern sich ein Kind zu weit von der Gruppe entfernen sollte, müssen die Betreuungspersonen das Gelände weit überblicken können – so weit, dass das Fehlen rechtzeitig bemerkt wird, bevor das Kind sich möglicherweise in eine gefährliche Situation begeben kann.

Frage: Was tun, wenn sich im Wald ein Kind verletzt?

Antwort: Bei kleineren Verletzungen können die Betreuungspersonen mit dem vorhandenen Erste-Hilfe-Material und ihrem Wissen schnell ein Kind versorgen. Bei größeren Verletzungen ist es wichtig, dass Rettungskräfte zum einen schnell verständigt werden und zum anderen schnell und problemlos zum Unfallort vordringen können. Das Gelände ist also auch hinsichtlich der Mobilfunknetzabdeckung und einer geeigneten Zufahrt für Rettungskräfte auszuwählen.

Die Fragen beantwortete Adrian Rauschenbach, Aufsichtsperson der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

 

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