RechtKlare Aufgabenübertragung – klarer Schutz

Manche Kita-Aktionen sind nur durch die Mithilfe engagierter Eltern möglich. Wann sind sie gesetzlich unfallversichert? Das erklärt Steffen Glaubitz von der Unfallkasse Berlin.

Welche Elternaktivitäten in der Kita stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Steffen Glaubitz: Abgesichert sind vor allem Aufgaben, die eigentlich von den Erzieherinnen und Erziehern erfüllt werden müssen wie etwa das Beaufsichtigen der Kinder. Angesichts knapper Personalressourcen können Kitas diese Aufgaben bei besonderen Anlässen wie Festen oder Ausflügen nur schwer alleine bewältigen. Werden solche Aufgaben ausdrücklich an Eltern übertragen, stehen auch diese unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie werden wie Beschäftigte tätig, sodass ein Unfall infolge dieser Tätigkeit als Arbeitsunfall gilt.

Für welche Tätigkeiten greift sie nicht?

Steffen Glaubitz: Auch im Zusammenhang mit dem Kita-Besuch ihrer Kinder haben Eltern Aufsichtspflichten. Nicht jeder Handgriff, den eine Mutter in der Kita für ihr Kind tut, ist eine „Wie“- Beschäftigung, nur weil diese Tätigkeit auch eine Pflicht der Erzieher sein könnte. Das Kuchenbacken oder die bloße Teilnahme am Sommerfest beispielsweise sind nicht gesetzlich unfallversichert. Hier greift die Krankenversicherung der Eltern.

Unter welchen Voraussetzungen können Leistungen in Anspruch genommen werden?

Steffen Glaubitz: Die Tätigkeit muss weisungsgebunden ausgeübt werden. Und die Aufgabenübertragung muss eindeutig nachweisbar sein. Kita-Beschäftigte, die auf aktive Eltern setzen, sollten deshalb die getroffenen Absprachen zu Art und Umfang der Tätigkeit kurz und formlos schriftlich festhalten – beispielsweise in einem Helferplan.

Was sind typische Unfälle von ehrenamtlich tätigen Eltern?

Steffen Glaubitz: Zum Glück gibt es nur wenige solcher Unfälle. Das größte Risiko birgt der Weg. Aber man kann natürlich auch beim Ausflug oder beim Hindernislauf stolpern.

Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?

Steffen Glaubitz: Die Leistungen umfassen das Spektrum, das bei Freizeitunfällen von Krankenkasse und Rentenversicherung getragen wird – von der Heilbehandlung über Geldersatzleistungen bis hin zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Der Umfang der Leistungen kann aber im Einzelfall erheblich weiter sein, weil mehr als nur das Erforderliche geleistet wird. In der Unfallversicherung ist entscheidend, ob eine Leistung geeignet ist, die Wiedereingliederung und Rehabilitation zu fördern. Außerdem ist dadurch, dass alles aus einer Hand kommt, die Abwicklung für die Betroffenen einfacher.

Wie ist der formale Ablauf geregelt?

Steffen Glaubitz: Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, wenn Eltern „wie Beschäftigte“ tätig werden, hängt von der Trägerschaft der Kita ab – bei kommunalen Kitas ist es die Unfallkasse, bei privaten Kitas die Berufsgenossenschaft. Für echte übertragene Ehrenämter, die im Bereich der Kitas eher selten vorkommen, kann im Einzelfall auch die Unfallkasse zuständig sein. Die Personalstelle der Einrichtung sollte den Unfall an den Versicherungsträger melden. Hilfreich ist, wenn die Behandlung gleich von dessen Durchgangsarzt durchgeführt wird. Der Verunfallte sollte in der Praxis darauf hinweisen, dass der Unfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kita passiert ist. In der Folge nimmt der Mediziner – auch bei Privatpatienten – Kontakt mit der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft auf und rechnet direkt mit dieser ab.

 

SERVICE

Broschüre „Feste und Gäste – Versicherungsschutz bei Kita-Festen und Ausflügen“: www.unfallkasse-berlin.de >Webcode: ukb137

Aktuelle Neuigkeiten sowie nützliche Informationen erfahren Sie in unserem News-Archiv.
Mehr News

ePaper

Aktuelle Ausgabe

  • Die Dinge hinterfragen
  • So viel Bildung steckt in Mais
  • Im Kita-Alltag MINT-Themen setzen
  • 12 Goldene Regeln zum Forschen mit Kids

ePaper Archiv

Sie interresieren sich für ältere ePaper-Ausgaben?

Dann schauen Sie einfach hier in unserem Archiv vorbei.

Mehr erfahren