Wenn’s brennt, ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Noch besser ist es, im Vorfeld zu verhindern, dass es überhaupt brennt. Dabei gilt es einiges zu beachten – gerade in der Vorweihnachtszeit, wenn viel gebastelt und dekoriert wird.

Weihnachten steht bald vor der Tür. Da soll es selbstverständlich auch in der Kita besonders behaglich und heime­lig sein. Dann werden kleine Sterne aus Stroh gebastelt, Schneemänner aus Pappmaschee und Christbäume aus Krepppapier. Und was wäre ein weihnachtlicher Gruppenraum schon ohne einen Adventskranz?

„Auf jeden Fall ein sichererer Ort“, würde Wilhelm Deml dieser Frage entgegnen. In der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) ist der Feuerwehrmann stellvertretender Leiter des Referats Brand­schutzaufklärung und ­-erziehung. Offenes Feuer – also auch Kerzen und Teelichter – würden die Gefahr von Bränden erhöhen, sagt er.

 

KURZ GESAGT!

  • Für Adventskränze statt echter Kerzen lieber wel­che mit LED­„Flammen“ wählen
  • Besonders sicher: GS­-geprüfte LED­-Lichterketten mit Batterien
  • Gilt immer: Fluchtwege frei halten, Gefährdungs­beurteilung machen und Maßnahmen ableiten

 

Das heiße Wachs stellt eine zusätzliche Unfall­quelle dar. „Wenn es runtertropft, greifen die Kinder hin – und dann fällt die Kerze um“, ver­anschaulicht Deml. Befinden sich in der Nähe brennbare Materialien wie beispielsweise Bas­tel- und Malsachen, kann ein unachtsamer Moment oder ein Windstoß einen Brand entfachen. Offenes Feuer muss immer beaufsich­tigt werden und auf einer nicht brennbaren Unterlage – einer Tortenplatte aus Glas oder einer Fliese aus dem Baumarkt beispielsweise – stehen. Ein Feuerlöschspray sollte griffbereit sein.

Deml rät aus Sicherheitsgründen ohnehin ganz klar dazu, für Adventskränze LED-Kerzen oder LED-Teelichter zu verwenden: „Die flackern auch und der Effekt ist fast der gleiche wie bei einer echten Kerze.“

Auch Lichterketten können ganz schön heiß und gefährlich werden. Die Kitas sollten schon bei der Anschaffung auf die Sicherheit achten. Tragen Lichterketten die Siegel GS („geprüfte Sicherheit“) oder VDE (Verband der Elektro­technik, Elektronik und Informationstechnik), kann man sich darauf verlassen, dass das Pro­dukt von unabhängigen Stellen geprüft wurde. Gerade bei Billigprodukten besteht dagegen nicht nur die Gefahr von Bränden durch Über­hitzung, sondern auch von Stromschlägen. „Wenn eine Lampe kaputtgeht, kann es schnell zum Kurzschluss kommen“, weiß Deml, der zu LED-­Ketten mit Niederspannung rät. Noch eine Nummer sicherer sei es, zu batteriebetriebenen Lichterketten zu greifen.

Vorsicht gilt selbstverständlich zu jeder Jahres­zeit. Deml denkt dabei etwa an Stehlampen, die gern in Kuschelecken und Snoezelräumen für Wohlfühlatmosphäre sorgen sollen. Gerade ältere Modelle können überhitzen. Sind dann Tücher oder andere leicht entflammbare Stoffe in der Nähe oder gar zu Dekozwecken auf der Lampe, kann das zu einem Brand führen, der schnell auf Kissen, Decken und Plüschtiere übergreift. Auch hier gilt: auf LED-­Beleuchtung setzen.

Brennt es an anderer Stelle in der Kita, sind Schlaf­- und Snoezelräume aus einem anderen Grund gefährlich, erklärt Deml: „Kinder haben ein Bedürfnis, sich in Sicherheit zu bringen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Das heißt, sie verstecken sich irgendwo, viel­leicht unter dem Tisch, im Schrank oder in der Kuschelecke hinter einem Kissen.“ Das sollte man auf jeden Fall auf dem Schirm haben.

In Kitas lauern zudem Gefahren, die übersehen oder nicht ernst genommen werden. Bei Bege­hungen fallen Deml immer wieder die gleichen Dinge auf: Fluchtwege, die durch Schuhe ver­stellt sind. Jacken und Rucksäcke, die aus Platz­mangel in engen Gängen an Garderoben auf­gehängt werden und dort im Fall der Fälle als „Brandbeschleuniger“ fungieren. Oder Fuß­matten, die vor Notausgängen zu Stolperfal­len werden. Dies zu beurteilen, entsprechende Maßnahmen abzuleiten, deren Wirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzuneh­men, ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

 

PRAXISTIPPS

Die DGUV Information 203­049 enthält Praxis­tipps für die „Prüfung ortsveränderlicher elekt­rischer Betriebsmittel“.
https://publikationen.dguv.de, Webcode: p203049

 

Ist sich eine Kita unsicher, ob die Ausstattung den Brandschutzregeln entspricht, sollte sie beim Träger nach einer Arbeitsschutzbegehung fragen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei der örtlich zuständigen Stelle für vorbeugenden Brandschutz beraten zu lassen.

Die Prüfung der Elektrogeräte sollte eben­falls nicht vernachlässigt werden. Denn Kurz­schlüsse oder Überhitzungen gehören zu den häufigsten Brandursachen. Für diesen soge­nannten E­-Check nach DGUV Vorschrift 3 ist eine vom Träger beauftragte Fachfirma zustän­dig. Diese überprüft die ortsveränderlichen Geräte wie Toaster oder Wasserkocher ebenso wie ortsfeste Geräte, etwa Herd oder Kühlschrank.

 

BRANDSCHUTZHELFER

Für den Brandschutz ist der Träger der Kita verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass Brandschutzhelfer aus­gebildet werden. Mehr dazu gibt es in der DGUV Information 205­023 „Brand­schutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“:
https://publikationen.dguv.de, Webcode: p205023

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