Interview„Schutzkonzepte sind eine große Bereicherung“

Gewalt- und Kinderschutzkonzepte legen dar, wie Kinder in der Einrichtung präventiv vor Gewalt geschützt werden. Jeder Träger ist verpflichtet, ein solches zu erarbeiten, umzusetzen und zu evaluieren. Es lohnt sich, wenn sich Einrichtungen intensiv mit dem Thema befassen.

Herr Professor Maywald, manche Fachkräfte und Kita-Weiterbildner*innen vermeiden das Wort Gewalt, wenn von Fehlverhalten gegenüber Kindern gesprochen wird und bevorzugen beispielsweise „verletzendes Verhalten“. Ihr Argument: Gewalt impliziert zum einen Absicht, zum anderen schreckt es ab. Ist das Thema wirklich noch so ein Tabu, dass man nicht offen darüber sprechen kann?

Ich würde mich nicht dafür aussprechen, hier sprachlich zu unterscheiden, denn dann kommen wir schnell in schwierige Diskussionen und man könnte sich dem Vorwurf aussetzen, dass unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Auch denke ich nicht, dass das Thema noch immer ein Tabu ist. Seit etwa zehn Jahren ist das überwunden, seit die schweren Missbrauchsfälle bekannt geworden sind. Solch schwere Fälle von Gewalt gegen Kinder sind glücklicherweise in Kitas selten. Aber es gibt andere häufige Formen, vor allem seelische Gewalt.

Eine Analyse von ca. 10.000 Datensätzen  aus Beobachtungsstudien im Projektnetz INTAKT ergab, dass etwa ein Viertel der Interaktionen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern als verletzend oder ambivalent zu charakterisieren sind. Eine riesige Zahl. Aber wie kommt es dazu?

Soviel vorweg: Es sind nicht allein strukturelle Ursachen. Die NUBBEK-Studie von 2013  gibt einen interessanten Einblick. Man untersuchte den Einfluss der Strukturqualität auf die Prozessqualität – also inwiefern beeinflussen schlechte Rahmenbedingen – wie ungünstiger Personalschlüssel, schlechte Räumlichkeiten, zu große Gruppen – die Prozessqualität? Das Ergebnis: zu 30 Prozent. Zu 30 Prozent lassen sich Fehlverhalten und Gewalt auf strukturelle Mängel zurückführen. Der überwiegende Teil aber nicht. 30 Prozent sind nicht wenig und natürlich müssen wir an den Verbesserungen der Strukturen arbeiten, also, dass das System Kita angemessen finanziert wird usw. Aber es gibt eben noch eine Vielzahl anderer Dinge die eine Rolle spielen.

Welche Ursachen sehen Sie noch?

Individuelles Fehlverhalten erfolgt sehr häufig vor dem Hintergrund biografischer, negativer Erfahrungen. Was aber nicht bedeutet, dass Menschen, die beispielsweise belastende Erfahrungen in ihrer Kindheit gemacht haben, diese Erfahrungen an eigene Kinder und im beruflichen Kontext weitergeben müssen. Wenn jedoch diese negativen Erfahrungen nicht verarbeitet worden sind, sie nicht angesehen und eingeordnet wurden, dann gibt es ein Risiko der Wiederholung, auch über die Generationen hinweg.

Auch nicht unwichtig als Ursache für Fehlverhalten und Gewalt ist die Situation im Team: Nimmt das Team auch auf Belastungen Einzelner Rücksicht? Sind die Mitglieder in der Lage zu sagen: „Ich übernehme jetzt mal, offensichtlich wird es hier gerade schwierig“? Ist es ein Klima, wo man solidarisch ist, wo Transparenz herrscht und offen kommuniziert wird und nicht etwa ein Klima des Misstrauens? Da spielt auch die Leitung eine große Rolle.

Ein dritter Punkt sind Ausbildung und Fortbildung. Bis vor wenigen Jahren hat das Thema in der Tat keine große Rolle in der Ausbildung gespielt. Pädagogische Fachkräfte, die schon länger im Beruf sind, haben zu institutionellem Kinderschutz und Fehlverhalten in ihrer Ausbildung kaum etwas gelernt. Seit einiger Zeit gibt es in dem Bereich vermehrt Fortbildungen, wir müssen da aber noch deutlich besser werden.

Es spielt auch eine Rolle, ob die Kita ein Schutzkonzept hat oder nicht. Es gibt bereits seit vielen Jahren die Forderung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs nach Schutzkonzepten für jede Einrichtung, für jede Kita. Damals ging vor allem um sexualisierte Gewalt. Aber heute fasst man das weiter, es geht um alle Formen von Gewalt gegen Kinder. Und seit Juni 2021 ist es sogar eine gesetzliche Vorgabe. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gab es eine Änderung des Paragrafen 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).

Kommt es durch eine pädagogische Fachkraft zu einem Fehlverhalten empfehlen Sie, die Person solle sich beim Kind entschuldigen. Wie sieht so eine Entschuldigung aus?

Eine Form der Wiedergutmachung ist bedeutsamer als die reine verbale Entschuldigung, die ja manchmal nur eine Floskel ist. Eine Fachkraft sollte sich bewusst machen, dass bei dem Kind ein Schaden entstanden ist, meistens ein seelischer Schaden. Und wenn ein Schaden entstanden ist, geht es nun einmal auch um Wiedergutmachung. Die Entschuldigung kann ein Teil dessen sein. Den Schaden zu erkennen gelingt nur, wenn die Fachkraft in der Lage ist, sich in das Kind hineinzuversetzen. Manchmal merkt die Fachkraft selbst sofort, dass sie etwas Unangemessenes gesagt oder getan hat und sie erschrickt sich darüber. Dann kann sie unmittelbar das Kind ansprechen und zugeben, dass das gerade nicht gut war und später in einer ruhigen Situation nochmal erklären, was da schief gelaufen ist. Merkt sie es nicht, sollte sie kollegial darauf angesprochen werden.

Wenn keine Einsicht zu erwarten ist, was dann?

Dann muss es Leitungsaufgabe sein, eine Klärung herbeizuführen. Die Leitung muss gegenüber den Beschäftigten sehr klar kommunizieren: „Solltet ihr kritische Situationen kollegial nicht schnell regeln können, dann muss ich davon wissen, das ist meine Aufgabe. Das ist kein Petzen. Ich bin verantwortlich für den Kinderschutz und auch für die Mitarbeiterfürsorge, damit niemand falsch beschuldigt oder im Team beschämt wird.“

In Einzelfällen kann es auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Das liegt unter anderem daran, dass rein rechtlich die Erwartung, die wir an pädagogische Fachkräfte haben, höher ist als die, die wir an Eltern haben. Bei Eltern liegt die Eingriffsschwelle bei Kindeswohlgefährdung, das heißt, wenn die Eltern im Falle einer Gefährdung nicht bereit sind, Hilfen anzunehmen, dann kann und muss auch gegen ihren Willen eigegriffen werden. Bei Fachkräften liegt diese Schwelle niedriger, nicht erst bei Kindeswohlgefährdung, sondern bei der Beeinträchtigung des Kindeswohls.

Die Leitung hat die Verpflichtung, alle Fälle von Beeinträchtigungen des Kindeswohls dem Träger zu melden, der wiederum eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, zumeist dem Landesjugendamt hat.

Was tun, wenn eine Kitaleitung Teil des Problems ist, entweder auf Hinweise aus dem Team nicht eingeht oder sogar selbst Kinder nicht empathisch behandelt? Welche Möglichkeiten hat ein Team?

Das ist in der Tat schwierig, vor allem weil die Leitung ja auch eine Machtposition gegenüber den Mitgliedern des Teams hat. Hinzu kommt oft, dass es eine Spaltung im Team gibt. Ein Teil hält zur Leitung und verteidigt ihr Vorgehen, ein anderer kann es kaum aushalten. Im Sinne einer guten Kollegialität sollte dann von Seiten des Teams die Leitung darauf angesprochen werden. Es ist gut, hier eine Sprecherin oder einen Sprecher zu benennen, damit deutlich wird, dass es keine individuelle Kritik ist. Ist die Leitung anderer Meinung, aber professionell, würde sie eine dritte Partei vorschlagen, die vermittelt, etwa eine Fachberatung. Ist die Leitung uneinsichtig und streitet alles ab, bleibt dem Team nichts übrig, als den Träger einzuschalten.

Nach Paragraf 9a Sozialgesetzbuch VIII ist jedes Bundesland verpflichtet, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten. Das ist für dieses Thema sehr wichtig. Auch wenn Eltern befürchten, eine Beschwerde direkt in der Kita würde zu einer Ungleichbehandlung ihres Kindes führen, unabhängig davon, ob das stimmt, auch für diese Fälle ist die Ombudsstelle da.

Wenn Eltern ein diffuses Gefühl haben, irgendetwas in der Kita könnte ihr Kind verunsichern – sollten sie es ansprechen?

Unbedingt. Ich bin ein großer Anhänger einer Beschwerdekultur. Schon bei der Aufnahme eines Kindes, wenn es um die Zusammenarbeit mit den Eltern geht, sollte eine Kita das thematisieren. Es sollte zum Standard gehören, die Eltern dazu aufzufordern, es direkt anzusprechen, wenn ihnen irgendetwas nicht gefällt. Sei es, das Essen schmeckt nicht, sei es, die Eltern haben den Eindruck, eine Fachkraft benachteilige ihr Kind. Es ist sehr wichtig, das früh zu erfahren. Andersherum teilt die Kita den Eltern frühzeitig mit, wenn es Anlass zur Besorgnis gibt. Die Konsequenz ist so einfach: Ein zeitnah anberaumtes Elterngespräch.

Das würden sie zusammen mit einem Gewaltschutzkonzept jeder Kita empfehlen?

Beschwerdeverfahren sind Teil eines Schutzkonzepts. Beschwerdeverfahren auszuweisen ist schon seit über zehn Jahren eine juristische Verpflichtung. Das müsste eigentlich jede Kita ohnehin haben. Aber es gibt natürlich große Unterschiede in deren Qualität. Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist das Beschwerdeverfahren ein Bestandteil des Gewaltschutzkonzepts.

Muss verletzenden Verhalten gegenüber einem Kind in jedem Fall proaktiv den Eltern mitgeteilt werden? Bei körperlicher Gewalt besteht da wohl Konsens, aber bei verbalen Übergriffen? Rein menschlich wäre es ja verständlich, wenn man kleinere Vorfälle nicht zur Sprache bringt.

Das wäre verständlich aber höchst unprofessionell. Eltern haben das Recht, alles zu erfahren, was in der Kita von erheblicher Bedeutung für das Kind ist. Natürlich geht es dabei nicht um jede kurzfristige, vorübergehende Irritation, vielleicht, weil eine Fachkraft kurz laut geworden ist. Aber wenn diese Irritation anhält und einen Grad erreicht, dass das Kind auch über diese Situation hinaus leidet, dann haben die Eltern das Recht, noch am selben Tag zu erfahren, was vorgefallen ist. Natürlich verbunden mit einer aufrichtigen Entschuldigung und der Botschaft, dass alles dafür getan wird, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Das ist für die Eltern letztlich eine Beruhigung, auch wenn sie zunächst zu Recht verärgert sind.

Gibt es Situationen, in denen ein Kind vielleicht nicht ganz so sanft festgehalten werden darf, in denen eine Fachkraft auch mal deutliche Ansagen machen darf?

Natürlich dürfen Sie ein Kind festhalten, wenn es kindgerecht ist. Es ist sogar eine Verpflichtung ein Kind festzuhalten, wenn sie das Kind oder andere Kinder schützen müssen. Das kann auch gegen den Willen des Kindes geschehen. Wenn Sie etwa wissen, ein Krippenkind hat gestern und vorgestern andere Kinder gebissen, dann müssen sie davon ausgehen, dass es das heute und morgen auch tun wird. Dann müssen Sie etwas tun – es kann ein Fehlverhalten sein, nichts zu tun.

Ein anderes Beispiel: Es ist kalt. Das Kind möchte aber trotzdem in T-Shirt und Sandalen nach draußen. Es hat einerseits das Recht, nach Möglichkeit selbst zu entscheiden, was es anzieht. Es kann so die Erfahrung machen: „Oh, das ist mir zu kalt, ich ziehe lieber doch eine Jacke und Stiefel an.“ Andererseits haben Kinder das Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und es kann unverantwortlich sein, das Kind so leicht bekleidet nach draußen zu lassen. Hier liegt jetzt die pädagogische Kunst, in diesem Einzelfall diese beiden Rechte gegeneinander abzuwägen.

Es ist ein häufiges Missverständnis den Kinderrechten gegenüber, dass Kinder alles alleine entscheiden und Erwachsene ihre Verantwortung abgeben, das ist absurd. Die UN-Kinderechtskonvention spricht den Erwachsenen durchaus eine Leitungs- und Führungsverantwortung zu – aber eben im Sinne der Kinderrechte. Und das ist die große pädagogische Herausforderung, hier zu unterscheiden.

Professor Maywald, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch!

 

 

Prof. Dr. Jörg Maywald war  viele Jahre Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind. Seit 2002 ist er Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, seit 2011 Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam.

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