Bienen­ oder Wespenstiche können vor allem für Kinder mit Allergie gefährlich werden. Pädagogische Fachkräfte müssen deshalb schnell und handlungssicher reagieren.
Ein kleines Mädchen steht in einem Blumenfeld und guckt zu einer Biene herauf.

Im Sommer sind auch Kinder gerne draußen: zum Spielen, Toben oder Planschen. Dann ist es schnell passiert: Eine Biene oder Wespe sitzt auf einem Balken des Klettergeräts, ein Kind ist unaufmerksam, greift genau an diese Stelle und das Insekt sticht zu. „In der Regel bleibt so ein Stich nicht lange unentdeckt, denn Kin­der fangen sofort an zu schreien“, weiß Klaus Friedrich, Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes. Pädagogische Fachkräfte sollten das Kind dann erst einmal beruhigen, um Panik zu vermeiden.

 

KURZ GESAGT!

  • Die Behandlung eines Insektenstichs ist oft unkompliziert
  • Bienenstiche lösen häufiger eine Allergie aus als andere Insektenstiche
  • Kühlen ist eine gute Sofortmaßnahme

 

Denn meist ist das Geschrei um den Stich grö­ßer als die Folgen. „Die allermeisten Insekten­stiche sind harmlos. Wenn es problematisch wird, dann vor allem bei Bienen­ oder Wespen­stichen. Bienenstiche lösen häufiger allergi­sche Reaktionen aus als andere Insektensti­che“, erklärt er.

Hat das betroffene Kind keine Allergie und der Stich befindet sich nicht im Mund­ und Rachen­bereich, ist die Behandlung meist unkompliziert und die Folgen überschaubar. Denn eine lokale Schwellung an der Einstichstelle ist völlig nor­mal. „Da heißt es dann kühlen, kühlen, kühlen“, sagt der Experte. Dabei ist es egal, ob Kühlpacks oder feuchte Umschläge verwendet werden. Au­ßerdem sollte bei einem Bienenstich ein sicht­barer Stachel vorsichtig entfernt werden.

Kritisch wird es vor allem dann, wenn eine Sen­sibilisierung auf Allergene des Bienen­ bzw. We­spengifts bekannt ist. In diesem Fall sollten die Eltern des betroffenen Kindes die Kita über die Allergie im Vorfeld informieren. Egal ob Allergie oder nicht: Der Vorfall sollte zudem dokumen­tiert werden, zum Beispiel im Verbandbuch. Bei einer ärztlichen Behandlung muss zudem eine Unfallanzeige erstattet werden.

Notfallset aushändigen

Eine allergische Reaktion kann sich im Falle eines Stiches durch lokale Veränderungen der Hautoberfläche, z. B. Schwellungen und Rö­tungen äußern. Sollten sich zusätzlich Atem­wegs­ und Kreislaufprobleme bis hin zur Be­wusstlosigkeit zeigen, ist ein sofortiger Notruf (112) erforderlich. Dieser kann hier Leben retten. „Nimmt die Schwellung in den Atemwegen zu, wird der Handlungsspielraum des Notarztes geringer“, erklärt Klaus Friedrich.

Für solche Situationen gibt es Notfallsets, die die Eltern eines allergiegeplagten Kindes der Kita aushändigen sollten. Diese enthalten Ta­bletten und eventuell Autoinjektoren. Das sind fertige Spritzen, die im akuten Falle direkt ge­setzt werden können. „Erzieherinnen und Erzie­her müssen sich hierzu einweisen lassen, damit sie im Notfall handlungssicher reagieren kön­nen“, sagt der Experte. Dabei müssen jedoch auch die rechtlichen Rahmenbedingungen be­achtet werden. Kitas sollten sich für diesen Fall schriftlich absichern und die Einwilligung der Eltern einholen.

Bei Bienen­ und Wespenstichen im Mund­, und Rachenbereich ist grundsätzlich Vorsicht ge­boten – egal ob mit oder ohne Allergie. „Die wichtigste Sofortmaßnahme ist auch hier das Kühlen, damit sich die lokale Schwellung nicht ausbreitet“, erklärt Klaus Friedrich. Eis lutschen, kalte Getränke und kalte Umschläge am Hals können erste Linderung verschaffen, zumindest bis der Rettungsdienst vor Ort ist und die Situa­tion medizinisch einschätzen kann. „Das A und O ist immer der frühzeitige Notruf.“

 

ERSTE HILFE IN KITAS

Alle wichtigen Informationen zur Ersten Hilfe in Kitas, den Maßnahmen und der Dokumentation enthält die DGUV Information 202­089
„Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“.

Download unter:
publikationen.dguv.de > Webcode p202089

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