Es ist früher Nachmittag in der Kita und die Jüngsten schlafen. Wie steht es jetzt um die Aufsichtspflicht: Muss eine pädagogische Fachkraft bei den Schlafenden bleiben oder darf die Zeit anders genutzt werden?
Illustration zum Thema "Ruhige Zeiten" zeigt zwei erwachsene Aufsichtspersonen für die Schlafenszeit in der Kita.

Frage: Müssen die Kinder im Schlafraum beaufsichtigt werden, wenn alle eingeschlafen sind?

Antwort: Ja. Kleinkinder müssen durchgängig beaufsichtigt werden. Das gilt natürlich auch, während sie schlafen. Die Aufsicht kann aber in unterschiedlichen Formen stattfinden.

Frage: Bedeutet das, dass die ganze Zeit eine pädagogische Fachkraft im Schlafraum anwesend sein muss?

Antwort: Nein. „Durchgehende Beaufsichtigung“ bedeutet nicht, dass jemand permanent bei den Kindern im Ruheraum sitzen muss. Es genügt, wenn die Erzieherinnen und Erzieher regelmäßig nach den Kindern sehen und sie die Zeit in Reichweite anderweitig nutzen – das ist okay. Unsere Erfahrung ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher hier im Alltag das richtige Gespür haben, wann sie nachschauen müssen. In der Praxis stellen die Erzieherinnen und Erzieher oft durch ein Babyfon sicher, dass sie mitbekommen, was im Schlafraum passiert.

Frage: Reicht es aus, ein Babyfon in den Schlafraum zu stellen und die Kinder so von einem anderen Raum der Einrichtung aus zu beaufsichtigen?

Antwort: Ein Babyfon ist hilfreich zur akustischen Beaufsichtigung und wird von den Erzieherinnen und Erziehern auch als Ergänzung gerne verwendet. Wenn es im Schlafraum unruhig wird, ein Kind weint oder sie untypische Geräusche hören, wird das auch in anderen Räumen der Kita unmittelbar bemerkt. Unserer Erfahrung nach, schauen sie zusätzlich öfter in den Schlafraum, um auch zu sehen, ob alles in Ordnung ist, und handeln damit genau richtig.

Frage: Kann die Aufsichtspflicht auch an Dritte über tragen werden – also beispielsweise an den Hausmeister, eine Mutter oder den ehrenamtlichen Lesepaten?

Antwort: Es können – nach entsprechender Einweisung – auch andere Personen zur Beaufsichtigung geeignet sein. Aus der Praxis kennen wir es, dass die Aufsicht manchmal die Praktikantinnen und Praktikanten übernehmen, die sich bei Bedarf Unterstützung holen. Das ist in Ordnung, denn die Beaufsichtigung schlafender Kinder muss nicht zwingend durch eine ausgebildete Fachkraft erfolgen.

Die Antworten gab Jan Dunzweiler von der Unfallkasse Baden-Württemberg

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