Pflaster kleben und Kühlkompresse holen, trösten und Tränen trocknen. Jeden Tag kommt es in den Kitas zu Blessuren, die stets das Einfühlungsvermögen, aber manchmal auch routinierte Erste-Hilfe-Leistungen der Fachkräfte erfordern.

Nils flitzt um die Ecke, seine Kumpels hinterher. Da steht plötzlich Esma uf dem Weg. Nils versucht noch auszuweichen, ist aber zu schnell, rutscht aus – und landet kopfüber auf der Kante eines Blumenkübels. Zuerst fängt Esma an zu weinen, dann stimmt Nils mit ein. Während bei der einen nur die Tränen fließen, ist es beim anderen auch Blut, das aus einer Platzwunde an der Stirn rinnt. Die Erzieherin, die heute auf dem Außengelände Aufsicht führt, überblickt die Situation direkt. Sie schickt ein Kind nach drinnen, um Hilfe zu holen und nimmt erst mal den schluchzenden Nils in den Arm. Während sich ihre herbeigeeilte Kollegin um die erschreckte Esma und die umstehenden Kinder kümmert, wird Nils von der Ersthelferin des Kindergartens versorgt. Anschließend ruft diese bei den Eltern von Nils an, damit er abgeholt wird. Denn auch wenn die Blutung erst mal gestillt ist, sollte sich der Kinderarzt der Familie die Verletzung zeitnah ansehen. Sie gibt der Mutter neben der Info, auf jeden Fall zu betonen, dass es sich um einen Kita-Unfall handelt, auch die Adresse eines D-Arztes mit.

 

KURZ GESAGT!

  • Regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen geben Sicherheit
  • Verbandkasten regelmäßig prüfen: abgelaufenes und verbrauchtes Material ergänzen
  • Alle Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden

 

Erste Hilfe muss gelernt sein

Damit in einer solchen Situation ruhig und besonnen gehandelt werden kann, sind eine gute Organisation, klare Absprachen sowie eine gewisse Routine nötig. Nicht auszudenken, wenn angesichts von etwas Blut die Erwachsenen kopflos in Panik verfallen. Meistens bleibt es zum Glück bei kleineren Blessuren. Sollte jedoch ein ernsthafter Notfall eintreten, muss man sich auf gut ausgebildete Ersthelferinnen und -helfer verlassen können, die dann ebenso routiniert agieren wie bei Bagatellverletzungen. Denn die richtige Versorgung in den ersten Minuten nach einem Unglück kann entscheidend für die Schwere der Unfallfolgen sein. Jede Kindertageseinrichtung braucht für jede Gruppe eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. In Kitas mit offenem Konzept rechnet man das entsprechend auf die Anzahl der Kinder hoch. Die Erste-Hilfe-Kurse, die speziell für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen entwickelt wurden, beinhalten viele praktische Übungen. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben die Ersthelfenden fit – denn nur wer regelmäßig übt und wiederholt, erlangt Sicherheit. Angeboten werden die Lehrgänge von sogenannten ermächtigten Stellen. Die Kosten übernimmt in der Regel der zuständige Unfall versicherungsträger.

Gut organisiert

Sinnvoll ist es, die Telefonnummern nahe gelegener medizinischer Einrichtungen direkt greifbar zu haben, etwa von Kinder-, Augen- und HNO-Ärzten sowie die Nummer der zuständigen D-Arzt-Praxis (siehe KiKi-Ausgabe 3/2020). Wenn möglich, sollte es in der Einrichtung einen für den Rettungsdienst leicht zugänglichen Raum mit Liegemöglichkeit geben. Dort ist dann auch der Verbandkasten untergebracht. Es versteht sich von selbst, dass dessen Inhalt regelmäßig überprüft und jedes verbrauchte oder abgelaufene Material ersetzt werden muss. Salben oder Medikamente gehören hier nicht hinein. Sollte einmal auf einem Ausflug etwas passieren, haben die Erzieherinnen und Erzieher natürlich ein abgespecktes Erste-Hilfe-Set dabei, das entsprechend den möglichen spezifischen Risiken zusammengestellt wurde und ebenso regelmäßig geprüft und wieder aufgefüllt werden muss.

 

CHECKLISTE ERSTE HILFE

  • Telefon jederzeit leicht zugänglich?
  • Wichtige Telefonnummern parat?
  • Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 vorhanden, zugänglich und vollständig?
  • Erste-Hilfe-Material für Ausflüge vollständig?
  • Verbandbuch vorhanden und gewissenhaft geführt?
  • Aushang „Erste Hilfe Kindernotfälle“ aufgehängt?
  • Ersthelfende regelmäßig geschult?

 

Nach dem Unfall: Dokumentation

Der Unfall von Nils beschäftigt seine Erzieherin noch ein paar Minuten, nachdem er bereits von seiner Mama abgeholt worden ist. Sie bereitet die Unfallanzeige vor. Die muss immer dann ausgefüllt und an den zuständigen Unfallversicherungsträger geschickt werden, wenn Kinder oder Beschäftigte sich so schwer verletzen, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Außerdem notiert sie, dass Verbandpäckchen und Pflaster im Verbandkasten nachgefüllt werden müssen. Darum kümmert sich regelmäßig eine Kollegin.

Übrigens: Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden, auch das simple Kleben von Pflastern. Dazu eignet sich ein Verbandbuch, ein Meldeblock oder auch ein Dokumentationsbogen genauso wie eine elektronische Lösung. Die personenbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden (Datenschutz).

Und Nils? Am nächsten Tag präsentiert der Kleine stolz seinen feschen Kopfverband über der geklammerten Wunde – alles halb so wild.

 

MEHR INFOS

Wer bietet Erste-Hilfe-Kurse an?
Suche nach ermächtigten Stellen unter:
www.dguv.de/fb-erstehilfe

Die wichtigsten Broschüren zum Thema finden Sie als PDF-Downloads unter publikationen.dguv.de:

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