Im Jahr 2017 wurden den Unfallkassen bundesweit 272.287 Unfälle in Kitas gemeldet, die so schwer waren, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Wie gehen pädagogische Fachkräfte bei der Meldung vor?
Illustration zum Thema "Unfälle melden": Ein Junge, der sich am Knie verletzt hat und blutet. Er weint.

Frage: Müssen alle Unfälle, die in der Kita passieren, der Unfallkasse gemeldet werden?

Antwort: Unfälle müssen gemeldet werden, sobald ein Arzt oder ein
Krankenhaus aufgesucht wird. Ausnahmen sind Bagatellverletzung wie
kleine Schnitt- oder Schürfwunden. Da reicht ein Eintrag ins Verbandbuch. Die Unfallanzeige für Kinder und pädagogische Fachkräfte bei der zuständigen Unfallkasse füllt in der Regel die Kita-Leitung aus.

Frage: Wann und wem müssen Unfälle gemeldet werden?

Antwort: Der Unfall sollte innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden, wenn absehbar ist, dass die pädagogische Fachkraft, die einen Unfall erlitten hat, länger als drei Tage zuhause bleiben muss. Bei einem Kind muss die Meldung erfolgen, sobald das Kind zum Arzt oder in ein Krankenhaus geht.

Frage: Müssen Unfälle auf dem Weg zur Kita und auf dem Heimweg auch gemeldet werden?

Antwort: Ja, der Weg zur Kita und von der Kita nach Hause ist ja gesetzlich unfallversichert. Daher gilt für Eltern und pädagogische Fachkräfte: Die Kita- Leitung informieren, wenn unterwegs etwas passiert ist. Auch in diesem Fall kümmert sie sich um die Unfallmeldung. Wenn ärztliche Hilfe benötigt wird, empfehlen die Unfallkassen außer bei Bagatellverletzungen direkt zum Durchgangsarzt – kurz D-Arzt – zu gehen. Der D-Arzt ist der Facharzt für Arbeits- oder Wegeunfälle. Dadurch ist sichergestellt, dass der oder die Verletzte nach einem Unfall direkt durch einen Arzt behandelt wird, der auf Unfallverletzungen aller Art spezialisiert ist. In der Regel sind auch niedergelassene Unfallchirurgen oder Kinderunfallchirurgen im Krankenhaus D-Ärzte.

Frage: Was passiert, wenn eine Meldung versäumt wird?

Antwort: Die Meldung kann jederzeit nachgeholt werden. In der Regel rechnet der Arzt nach der Behandlung direkt mit der Unfallkasse ab. Trotzdem ist eine offizielle Unfallmeldung und der direkte Kontakt mit dem Träger wichtig.

Frage: Es gibt Erzieherinnen und Erzieher, die Angst vor der Schuldfrage bei einer Unfallmeldung haben. Ist das berechtigt?

Antwort: Das Kind, das den Unfall erlitten hat, steht im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es deshalb, dass es so schnell wie möglich wieder gesund wird und in die Kita gehen kann. Der Grund des Unfalls, also ob ein Fremd- oder Eigenverschulden vorliegt, ist für die Unfallkassen nicht wichtig und hat auch keinen Einfluss auf deren Leistung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkassen beraten auch in der Kita vor Ort, damit es gar nicht erst zu größeren Unfällen kommt. Denn die Unfallkassen wollen genau wie die Träger eine sichere und gesunde Umgebung in der Kita, in der sich Kinder wohl fühlen und austoben können. Also keine Angst vor der Unfallmeldung.

Die Antworten gab Dr. Sigune Wieland von der Unfallkasse Baden-Württemberg.

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