Kinder sollen in der Kita generell keine Masken tragen, rät die DGUV in ihrem „SARS-CoV-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung“. Denn wenn sie damit spielen, sie untereinander tauschen oder sich häufig ins Gesicht fassen, sei ein gegenteiliger Effekt zu befürchten: Das Risiko einer Corona-Infektion würde sich erhöhen.
Für das Kitapersonal gilt grundsätzlich: Vorrang hat das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden können, müssen die Erzieherinnen und Erzieher sowie andere Kitabeschäftigte laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel im Umgang miteinander und auch im Umgang mit Eltern und anderen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen.
Bei der Betreuung der Kinder gibt es mehr Spielraum. Hier empfiehlt die DGUV den Beschäftigten das Tragen einer MNB, wenn der Mindestabstand „vorhersehbar und planbar“ nicht eingehalten werden kann „und es die emotionale Situation zulässt“. Die Entscheidung darüber obliege den Kitaträgern und pädagogischen Fachkräften. Bei pflegerischen Tätigkeiten wie Wickeln oder Erste-Hilfe-Maßnahmen wird demzufolge das Tragen einer MNB empfohlen.
Empfohlen werden Alltagsmasken (MNB), alternativ auch medizinischer Mund-Nase-Schutz (MNS). FFP2-Masken sind in der Regel hauptsächlich im Gesundheitswesen erforderlich, wo Erwachsene im direkten Kontakt zu infizierten Personen oder infektiösem Material sind. In Kitas kommt das Tragen einer FFP2Maske ohne Ausatemventil für Beschäftigte dann infrage, wenn dies in der Gefährdungsbeurteilung der Kita als weitere Arbeitsschutzmaßnahme abgeleitet wird, etwa wenn die Person zu einer Risikogruppe gehört.
Ungeeignet sind Gesichtsvisiere („Face Shields“), die gelegentlich als Ersatz für MNB propagiert werden. Nach DIN EN 166 stellen sie eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) dar und sollen das Gesicht des Trägers vor Spritzern schützen – als Schutz vor Atemwegsinfektionen wie Corona taugen sie nicht.
Die Masken im Überblick
Mund-Nase-Bedeckungen (MNB)
(auch Alltagsmaske oder Community-Maske)
Funktion: begrenzte Barrierewirkung bezüglich gegenseitiger Infektion. Schützt die tragende Person vor Mund/NasenSchleimhautkontakt mit kontaminierten Händen. Einstufung: textiler Bekleidungsgegenstand
Verwendung in Kitas: ja, für Erwachsene
Beschreibung: Für eine gute Passform, Filterwirkung und wenig Feuchtigkeitsaufnahme sind besonders eine mehrlagige Kombination von Vliesstoffen oder fest gewebte Baumwollstoffe geeignet. Die MNB muss Mund und Nase eng anliegend bedecken, sonst ist die Barrierefunktion nicht ausreichend. Die MNB muss mindestens bei 60 Grad gewaschen werden. Einwegprodukte sind nach jedem Einsatz zu entsorgen.
Mund-Nase-Schutz (MNS)
(auch OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske)
Funktion: begrenzte Barrierewirkung bezüglich gegenseitiger Infektion. Schützt die tragende Person vor Mund/NasenSchleimhautkontakt mit kontaminierten Händen.
Einstufung: Medizinprodukt (Norm DIN EN 14683:201910)
Verwendung in Kitas: ja, für Erwachsene
Beschreibung: Für den Einsatz im Gesundheitswesen vorgesehen, können aber auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Insgesamt bessere Schutzwirkung und besserer Tragekomfort als MundNaseBedeckungen, da es sich um ein genormtes Medizinprodukt handelt. Je nach Filterleistung unterscheidet man zwischen Typ I und II, wobei II eine höhere bakterielle Filterleistung hat und für die Arbeit in Operationsräumen geeignet ist.
Atemschutzmasken oder filtrierende Halbmasken (FFP)
(engl. „Filtering Face Pieces“)
Funktion: ohne Ausatemventil Eigen und Fremdschutz/mit Ausatemventil
Eigenschutz
Einstufung: persönliche Schutzausrüstung (PSA) (Norm DIN EN 149:200908) Verwendung in Kitas: in Ausnahmefällen FFP2 ohne Ausatemventil
Beschreibung: Zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion in der Regel nur in
Bereichen mit erhöhter Gefährdung erforderlich, etwa im Gesundheitsdienst.
Das Tragen von FFP2-Masken ohne Ausatemventil – Masken mit Ausatemventil haben keine Fremdschutzwirkung – ist entsprechend einer durchzuführenden
Gefährdungsbeurteilung in der Kita in der Regel nur dann erforderlich, wenn die Gefährdung erhöht ist, etwa für Beschäftigte, die zur Risikogruppe gehören. Da diese Masken ein Atemschutzgerät Gruppe 1 darstellen, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wenn die tägliche Tragedauer 30 Minuten übersteigt. Zudem müssen Regelungen über Tragezeiten sowie Erholungspausen getroffen werden. Für die Verwendung von FFP-Masken ist eine Unterweisung nötig.
MASKENPFLICHT
Sowohl für das Kitapersonal als auch für die Kinder in den Kitas gilt: Je nach Bundesland oder aufgrund regionaler Vorgaben kann es strengere Regeln hinsichtlich der Maskenpflicht geben, die eingehalten werden müssen. Informationen hierzu gibt es beim zuständigen Landesministerium.
WEITERFÜHRENDE LINKS
Den „SARS-CoV-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung“ der DGUV gibt es zum Download als PDF unter:
publikationen.dguv.de, Webcode: p021493
Das Maßnahmenkonzept für Kitas ist hier zu finden:
www.dguv.de/corona-bildung/kitas/massnahmenkonzept
Eine ausführliche Übersicht bietet das Institut für Arbeitsschutz (IFA) mit dem Plakat „Schutzmasken – Wo liegt der Unterschied?“. Es lässt sich herunterladen unter:
publikationen.dguv.de, Webcode: p021432
Tipps zur richtigen Maskenwahl liefert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) mit dem „MaskenKompass“. Zu finden ist er hier:
www.bgw-online.de, Suchbegriff: Masken-Kompass