AushangAllergien gegen Nüsse & Co

Beim Umgang mit Lebensmittelunverträglichkeiten in der Kita helfen ein Attest vom Arzt und schriftliche Informationen der Eltern. Dann können Kitas sicher planen und bei Ernährungsfehlern richtig reagieren.
Illustration zum Thema "Allergien gegen Nüsse & Co." zeigt verschiedene durchgestrichene Lebensmittel.

Paul darf keine Erdnüsse essen, Alissa keine Äpfel, Timur keinen Weizen und Emma darf keine Kuhmilch trinken. Die Listen in den Kitas werden immer länger, welche Kinder welche Nahrungsmittel nicht vertragen. „Gefühlt treten Unverträglichkeiten immer häufiger auf“, sagt Sonja Fahmy, Ernährungswissenschaftlerin von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. „Damit müssen die Einrichtungen umgehen.“

Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Unverträglichkeit oder eine Allergie handelt. Reagiert ein Kind zum Beispiel empfindlich auf Laktose, kann es nach dem Verzehr von Milcheis unter Bauchschmerzen oder Durchfall leiden. Das sei unangenehm, betont die Ernährungs beraterin, allerdings nicht mit einer Lebensmittelallergie zu vergleichen. „Die Situation kann unter Umständen lebensbedrohlich sein.“ Bei einer Allergie bildet der Körper gegen bestimmte Produkte Antikörper und löst eine Immunreaktion aus. Es kann passieren, dass das Kind keine Luft mehr bekommt oder der Kreislauf versagt. „Es müssen sofort Gegenmaßnahmen ergriffen werden“, betont Sonja Fahmy.

Viele Sonderregelungen

Schätzungen zufolge leiden etwa vier Prozent der Kinder bis zu einem Alter von 17 Jahren unter einer Lebensmittelallergie, wie es in einer Broschüre der DGE heißt. Doch in Kitas gibt es teilweise für jedes fünfte Kind eine Sonderregelung beim Speiseplan. Der Grund: Oft handele es sich um falsche Vermutungen der Eltern, berichtet die Ernährungswissenschaftlerin. Deshalb gilt der Rat, dass die Kitas ein Attest verlangen. Egal, ob Unverträglichkeit oder Allergie: Hilfreich ist eine klare Diagnose vom Arzt. „Das ist wichtig, damit die Kitas sicher planen können“, betont Sonja Fahmy.

Sicherheit gibt es vor allem, wenn die Kita sich alle erforderlichen Informationen von den Eltern einholt. Schon im Aufnahmegespräch sollte nach Unverträglichkeiten gefragt werden. Gemeinsam mit den Eltern gilt es, konkrete Handlungsweisen zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Alle Erzieherinnen und Erzieher müssen informiert werden, ebenso Küche und Caterer. Letztere natürlich anonymisiert. Die Liste muss gut sichtbar aufgehängt werden, damit auch Vertretungskräfte genau Bescheid wissen. Außerdem brauchen die Kitas einen Notfallplan für den Ernstfall. „Das gibt Sicherheit, sowohl den Mitarbeitern als auch den Eltern“, so Sonja Fahmy.

 

WEITERE INFOS

Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Verpflegung in Kitas, Kapitel 2: Lebensmittelunverträglichkeiten
www.fitkid-aktion.de > DGE-Qualitätsstandard

Deutscher Allergie- und Asthmabund
www.daab.de/ernaehrung/lebensmittelallergie/

Deutsche Zöliakie Gesellschaft
www.dzg-online.de

Ernährungstipps zu Nahrungsmittelallergien und Intoleranzen
www.ernaehrung.de

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
www.aktionsplan-allergien.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.kindergesundheit-info.de

 

Checkliste für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeit (PDF zum Download, 456 KB)

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