Blick in die Baumkronen bei der Baumkontrolle auf dem Kitagelände unter einem strahlend blauen Himmel im Sommer.

FachmeinungBäume im Blick

Bäume auf dem Kitagelände sind ideale Schattenspender. Manche eignen sich sogar zum Klettern. Jeder gesunde Baum ist erhaltenswert. Dabei immer im Blick – die Sicherheit. Denn auch für Bäume gilt: Vertrauen ist gut, regelmäßige Kontrolle ist besser.

Bäume müssen kontrolliert und „gewartet“ werden. Was bedeutet das?

Die regelmäßige Durchführung von Baumkontrollen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Bäumen. In der Regel wird diese sogenannte Verkehrssicherheitsprüfung zweimal im Jahr durchgeführt: einmal im belaubten und einmal im laubfreien Zustand. Dabei erfolgt vom Boden aus eine Sichtkontrolle: In welchem Zustand befindet sich der Baum? Ist er gesund? Gibt es Totholz, das herabfallen könnte? Gibt es Risse oder andere Defekte? Ergibt sich dabei ein Verdacht, wird der Baum außerdem fachgerecht mit Geräte- und Messtechnik untersucht. Nach Stürmen, Starkregen oder auch, wenn es sehr viel nassen Schnee gab, der ein großes Gewicht auf die Bäume ausgeübt hat, ist eine zusätzliche Kontrolle notwendig.

Und wer führt sie durch?

Die jährlichen professionellen Kontrollen erfolgen durch besonders geschulte Personen, sogenannte Baumkontrolleure. Wichtig ist, dass man sich nicht nur die Bäume im Spielbereich der Kinder ansieht, sondern auch dort, wo sich nicht ganz so häufig Personen aufhalten, etwa am Müllplatz. Darüber hinaus sollten auch die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig einen kritischen Blick auf die Bäume auf dem Kitagelände werfen und bei Auffälligkeiten die Leitung oder den Träger informieren – besonders nach Stürmen oder vergleichbaren Ereignissen. Im Zweifel muss dann ein Bereich zeitweilig abgesperrt werden.

Wer beauftragt die Kontrolle?

Das ist Sache des Trägers. Bei kommunalen Trägern veranlasst die Stadt das routinemäßig. Bei kirchlichen oder freien Trägern sowie Elterninitiativen muss das im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht mitgedacht werden. Es gehört einfach dazu, ähnlich wie das Entfernen von Laub oder Schnee. Die Ausgestaltung der Verkehrssicherheitspflicht unterscheidet sich in den Ländern und Kommunen in einigen Details, aber grundsätzlich gilt für alle: Bäume sind so zu überwachen und zu unterhalten, dass für Kinder, Eltern und Personal keine vermeidbaren Gefahren entstehen.

Müssen Kletterbäume besonders geprüft werden?

Für diese Bäume gilt grundsätzlich das Gleiche wie für jeden anderen Baum. Allerdings eignet sich ein Baum nur dann zum Klettern, wenn keine gefährlichen Fangstellen vorhanden sind, an denen Kinder hängen bleiben könnten. Wichtig ist auch, dass die Kinder nicht zu hoch klettern können. Das muss gewährleistet sein, entweder durch eine Markierung und klare Regeln, die strikt eingehalten werden – oder auch, indem man ab einer bestimmten Höhe Äste entfernt.

Und was gilt für Bäume, an denen Slacklines befestigt werden?

Diese Bäume müssen besonders standfest sein und einen Stammdurchmesser von mindestens 30 Zentimetern haben. Die Rinde muss außerdem durch Polster geschützt werden, damit die Slackline ihn nicht verletzt. Weitere Einschränkungen gibt es nicht im Hinblick auf den Baum – allerdings vergisst man oft, dass die Slackline selbst porös wird, wenn sie monate- oder jahrelang der Witterung ausgesetzt ist. Darin sehe ich ein größeres Risiko.


Nahaufnahme eines freundlich lächelnden Mannes mit Glatze und kurzem Kinnbart vor einem hellen Hintergrund.

Zur Person

Holger Eckmann ist Aufsichtsperson bei der Unfallkasse Baden-Württemberg. Der Landschaftsarchitekt und gelernte Fachmann für Garten- und Landschaftsbau hat einen umfassenden, professionellen Überblick über alle Themen, die das Außengelände von Kindertageseinrichtungen betreffen.