Die Bedürfnisse von Krippenkindern müssen bei der Gestaltung des Außengeländes berücksichtigt werden.
Ein Junge sitzt oben auf einer Rutsche.

Bedürfnisse von U3-Kindern

Das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit ist auch ein Grundbedürfnis von Krippenkindern. Dieses wird durch die Anwesenheit einer vertrauten Bindungsperson gestillt – in der Kita durch die Bezugserzieherin oder den Bezugserzieher – sowie eine vertraute Umgebung. Je jünger ein Kind ist, umso größer muss die räumliche Nähe zur Bindungsperson sein.

Gleichzeitig wächst bei Krippenkindern der Drang nach Bewegung
und die Welt mit allen Sinnen zu erkunden. Die Grob- und Feinmotorik entwickelt sich bei entsprechenden Anreizen und die Kinder erweitern ständig ihren Radius. Je mehr Möglichkeiten zur selbstgesteuerten Bewegung und eigenständigen Erkundung der Welt geboten werden, umso besser entfaltet sich die Intelligenz der Kinder.

 

KURZ GESAGT!

  • Ideal ist ein Außengelände neben dem Gruppenraum
  • Klare Abgrenzung zum Bereich der älteren Kinder
  • Altersgemäße Angebote für Babys, Krabbelkinder und Kleinkinder schaffen

 

Gestaltungsgrundlagen

Außenräume sind wichtige Lern- und Erfahrungsorte. Bei deren Gestaltung müssen sowohl die psychischen und körperlichen Bedürfnisse als auch Alter und Entwicklungsstand der Kinder berücksichtigt werden.

Pflanzen bieten nicht nur Spiel- und Erlebnismöglichkeiten, sie spenden auch zusätzlich Schatten. Dabei muss die Pflanzenauswahl aller dings unter ganz besonderen Sicherheitsaspekten erfolgen: Pflanzen mit erheblichem Giftpotenzial sowie stechende, brennende Pflanzen müssen aus dem Aufenthaltsbereich von Krippenkindern verbannt werden. Der Krippen-Außenbereich sollte direkt neben dem Gruppenraum gelegen sein. So können die Kinder aus der vertrauten Umgebung heraus beginnen, sich die Außenwelt zu erschließen. Im Idealfall wird der Krippenbereich in Aufenthaltsbereiche für Babys, Krabbelkinder und Kleinkinder gegliedert. Wenn diese Bereiche dennoch durchlässig gestaltet sind, können die jüngeren Kinder auch den Bereich der etwas Älteren in Anspruch nehmen. Die Jüngsten sollten ihren Ort möglichst nahe am Gebäude finden. Je älter die Kinder, desto größer kann der Abstand zum Gebäude sein. Grundsätzlich gilt: Je optimaler die Außenraumgestaltung auf die Arbeitsabläufe der Erzieherinnen und Erzieher abgestimmt ist, umso besser können die Jüngsten betreut werden.

Schutzraum, der nicht begrenzt

Krippenkinder brauchen einen geschützten Bereich, der vom Kindergartenbereich abgegrenzt ist. Diese Abgrenzung kann durch eine vielfältig gestaltete Landschaft, dichte Bepflanzung, einen Zaun oder eine mobile Abtrennung erfolgen. Damit dieser „Schutzraum der Krippe“ nicht begrenzend auf die Entwicklung der Kinder wirkt, sollten besonders bei der Gestaltung reiner Krippenaußengelände auch die jeweiligen Endaltersgruppen berücksichtigt werden. Schließlich müssen auch für fast Dreijährige angemessene Herausforderungen geboten werden – zum Beispiel eine Möglichkeit, in geringe Höhen zu klettern.

Altersangemessene Gestaltung

Babys im Alter von der Geburt bis circa neun Monate brauchen einen geschützten Bereich mit ansprechender Atmosphäre und „Ruhezonen“. Beschattungsmöglichkeiten zum Beispiel in Form von Markisen, Bäumen oder Sonnenschirmen sind genauso wichtig, wie ein ebener Boden, zum Beispiel aus Holz, auf dem die Babys sicher und bequem liegen oder krabbeln können.

Krabbelkinder im Alter von neun Monaten bis 1,5 Jahren sind oft leidenschaftliche Sammler und Entdecker. Unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten sowie Naturmaterialien wie Erde, Blätter oder Äste bieten ein großes Erfahrungsfeld. Leichte Hügel am Randbereich, Findlinge, Spielpodeste – jeweils nicht höher als 20 Zentimeter – bieten erste Bewegungsanreize. Auch Wasser-Sand-Matsch-Anlagen sind für sie spannend.

Kleinkindern im Alter von eineinhalb bis drei Jahren sollten im Außengelände motorische Herausforderungen wie Hügel oder Baumstämme zum Balancieren angeboten werden. Auch Versteckmöglichkeiten hinter Sträuchern oder Höhlen sind für sie geeignet. Da die meisten Spielplatzgeräte erst für Kinder ab drei Jahren konzipiert sind, sind diese zu vernachlässigen.

 

SPIELPLATZGERÄTE

Es besteht kein generelles Verbot, Kinder unter drei Jahren auf Spielplatzgeräten für ältere Kinder (nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 mit deutscher A-Abweichung) spielen zu lassen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Krippenkinder muss in diesem Fall jedoch durch eine intensivierte Aufsicht wahrgenommen werden.

 

WEITERE INFOS

Im Kita-Portal der Unfallkasse Hessen ist unter www.kita.ukh.de > Webcode K676 die Broschüre „Außengelände für Krippenkinder“ zu finden.

Die Gestaltung der Außenspielfläche für unter Dreijährige ist
ein Thema der DGUV Information 202-093
„Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“. Download unter: publikationen.dguv.de > Webcode: 202-093

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