In einer Kita haben Gefahrstoffe nichts zu suchen. Allerdings sind manche dieser Substanzen nahezu unvermeidbar, etwa Reinigungsmittel. Sie müssen immer außerhalb der Reichweite von Kindern sicher aufbewahrt werden. Immer.

KURZ GESAGT!

  • Bestandsaufnahme: In jeder Kita gibt es Gefahrstoffe
  • Viele Stoffe lassen sich durch ungefährlichere Alternativen ersetzen
  • Kinder verstehen altersgerechte Erklärungen, warum gefährliche Stoffe für sie tabu sind

Sie glauben nicht, dass es in Ihrer Kita Gefahrstoffe gibt? Dann Sie wissen ja, dass beides so gar nicht zusammenpasst: kleine Kinder und gefährliche Substanzen. Aber was ist mit dem lösemittelhaltigen Alleskleber, den Sie zwar weit hinten in der Schublade aufbewahren, aber manchmal doch einsetzen, weil sich nicht alles mit Bastelleim kleben lässt? Natürlich ist er für die Kinder tabu. Doch dann kommt Neele und sagt, ihr wäre ein Malheur passiert, und so bleibt die Tube auf dem Tisch liegen, während Sie schnell die Bescherung aufwischen und dem Kind beim Umziehen helfen. Alltag eben. Ob sich alle Kinder erinnern, dass dieser Kleber nur von Ihnen benutzt werden darf?! Carolin Langer ist Aufsichtsperson der Unfallkasse Sachsen. Für eine solche Situation empfiehlt sie: „Wenn wirklich keine Zeit ist, den Klebstoff wegzuräumen, muss die Erzieherin um Unterstützung bitten.“ In den Gruppenräumen haben Produkte, die Gefahrstoffe enthalten, nämlich absolut nichts verloren. In einem Materiallager, zu dem Kinder keinen Zutritt haben, gibt es auch für die Tube Alleskleber einen sicheren Platz. Tipp der Fachfrau: „Im Idealfall hat die Tür zum Materialraum einen Knauf, damit Kinder sie nicht selbstständig öffnen können. So wird außerdem von vornherein vermieden, dass jemand vergisst, die Tür abzuschließen.“

Bestandsaufnahme und Gefahrstoffverzeichnis

Hilfreich kann es sein, etwa an „Aufräumtagen“ eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Stoffe und Arbeitsmaterialien, die in der Einrichtung verwendet werden, potenziell gefährlich sind. Erkennbar sind sie an den rautenförmigen Symbolen mit rotem Rand auf der Verpackung. Manchmal tauchen auch noch alte Produkte mit orangefarbenen Symbolen auf. „Die dürfen zwar weiterverwendet, aber nicht mehr verkauft werden“, erklärt Sebastian Hellmann, ebenfalls Aufsichtsperson der Unfallkasse Sachsen. „Aber ganz egal, ob neue oder alte Symbole: Die Beschäftigten müssen wissen, was sie bedeuten. Damit das so ist, müssen sie unterwiesen werden.“

Gefahrstoffe, das können lösemittelhaltige Far-ben, Lacke und Verdünner sein, auch Haushaltschemikalien für die Küchen- und Sanitärreinigung. Diese sind ätzend oder reizend, ebenso wie Spülmaschinenmittel, Bleiche und Entkalker. Spraydosen enthalten oft leicht entzündliche Treibgase, die als gefährlich eingestuft werden. Hellmann: „Die Gefahrstoffverordnung schreibt eigentlich ein Gefahrstoffverzeichnis vor. Wenn aber nur sehr geringe Mengen an Gefahrstoffen vorhanden sind, kann darauf verzichtet werden. Eine Übersicht über den Bestand sollte aber in jedem Fall vorhanden sein.“

 

Warum ein Gefahrstoffverzeichnis sinnvoll ist

Das Gesetz schreibt vor, dass überall dort, wo Gefahrstoffe eingesetzt werden, ohne Ausnahme eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss (§ 6 der Gefahrstoffverordnung). Die Gefährdungsbeurteilung kann etwa anhand der Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Produkte durchgeführt werden, die man von den Webseiten der Hersteller beziehen kann und die Sie ohne-hin griffbereit haben sollten. Wenn die Gefährdungs-beurteilung ergibt, dass nur eine geringe Gefährdung von den Stoffen ausgeht, müssen die Stoffe nicht in ein Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Trotzdem hat ein Gefahrstoffverzeichnis Vorteile: Sie bekommen so einen raschen Überblick über die vorhandenen Gefahrstoffe in Ihrer Einrichtung und können beurteilen, welche womöglich gar nicht mehr benötigt und entsorgt oder aber durch andere, ungefährlichere ersetzt werden könnten. Auch bei möglichen Notfällen haben Sie so alle Informationen schnell zur Hand.

Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis finden Sie unter www.komnet.nrw.de in den Dialogen mit den Nummern 13207, 22273, 18145 und 2971. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten!

 

Reinigungsmittel kindersicher aufbewahren

Unvermeidbare Gefahrstoffe, selbst in Kindertageseinrichtungen, sind Reinigungsmittel. Ob Spülmaschinentabs, Handspülmittel oder Sanitärreiniger: Das alles gehört nicht in Kinderhände. Aber auch wenn es hinter geschlossenen Schranktüren aufbewahrt wird: Kinder sind findig. Überall dort, wo Kinder unbemerkt hineingehen können, müssen gefährliche Produkte so aufbewahrt werden, dass sie unzugänglich für die Kleinen sind. Das heißt also: Schränke absperren oder die Mittel weit nach oben räumen. Auch auf der Personaltoilette und in der Küche. „Außerdem dürfen Gefahrstoffe nicht neben Lebensmitteln oder anderen harmlosen Stoffen und Gemischen gelagert werden und schon gar nicht in Lebensmittelbehältern, wie Joghurtbechern oder Saftflaschen“, führt Hellmann aus.

Sonderfall Desinfektionsmittel

Bedingt durch die Coronapandemie sind inzwischen überall Desinfektionsmittel vorhanden. Viele Kinder mögen den Geruch und bedienen sich gern. Aber: Desinfektionsmittelspender sollten fest und immer außerhalb der Reichweite von Kindern montiert sein. Carolin Langer warnt: „Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe und dürfen nicht in Kinderhände gelangen. Ihre Anwendung muss auf die im Hygieneplan vorgesehenen Tätigkeiten beschränkt sein.“

Es ist immer besser, nicht nur ein Verbot auszusprechen, sondern es auch zu begründen. Die meisten Kinder sind wissbegierig und können schon – abhängig vom Alter und Entwicklungsstand – kindgerechte Erklärungen verstehen, warum bestimmte Sachen nicht für sie geeignet sind. Mit älteren Kindern können Sie dazu sogar kleinere Experimente machen, zum Beispiel um die Wirkung von säurehaltigen Reinigungsmitteln vorzuführen: Geben Sie dazu einige Tropfen Essigreiniger oder Entkalker auf ein Stück Eierschale. Es beginnt leicht zu schäumen, die Schale löst sich. Klar, dass diese Mittel auch für die Haut nicht gut sein können. Generell bietet es sich an, überall, wo es möglich und sinnvoll ist, milde und unbedenkliche Stoffe – am besten mit dem Kennzeichen Blauer Engel – zu verwenden. Carolin Langer meint dazu: „Prüfen Sie vor dem Einsatz eines Gefahrstoffs immer, ob dieser nicht durch ein ungefährliches Produkt ersetzt werden kann. Falls das gelingt, schließen Sie Gefährdungen für Kinder und sich selbst aus.“ Denn: Wo immer Gefahrstoffe vermieden werden können, dankt das nicht nur die Gesundheit, sondern (meistens) auch die Umwelt.

 

Achtung Notfall

Gefahrstoffe können, abhängig von ihren Eigenschaften, zu akuten Vergiftungen, Verätzungen, Reizungen oder erbrennungen führen. Bei schweren Gefahrstoffunfällen kontrollieren Sie immer die Vitalfunktionen (Atmung, Puls, Bewusstsein) und wählen Sie den Notruf (112)! Stellen Sie Reste des Gefahrstoffs oder das Etikett sicher. Bei weniger schweren Gefahrstoffunfällen und Anzeichen einer Vergiftung kontaktieren Sie den Giftnotruf oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).

Telefonnummern des Giftnotrufs
Berlin: 030 19240
Bonn: 0228 19240
Erfurt: 0361 730730
Freiburg: 0761 19240
Göttingen: 0551 19240
Mainz: 06131 19240
München: 089 19240

www.kurzelinks.de/gift-notruf

 

 

Mehr erfahren!?

Die Broschüre „Gefahrstoffe in Grundschulen und
Kindertageseinrichtungen“ geht vertieft auf die Problematik ein (PDF): www.kurzelinks.de/9sc7

Kleine Experimente zu Chemie im Alltag gibt es in einer PDF-Broschüre vom Haus der kleinen Forscher: www.kurzelinks.de/mm6i

 

 

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