Alles Wichtige zur Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen fasst die neue Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zusammen.
Eine Erzieherin spielt mit drei Kindern im Spielzimmer.

Gemeinsame Mahlzeiten und Pausen, gezielte Bildungs- und Bewegungsangebote, Partizipation von Kindern und Eltern: Der Alltag in Kitas und die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die neue Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ trägt dem Rechnung und zeigt die wichtigsten Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen im Kita-Alltag. Anhand rechtlicher Grundlagen und mit Praxistipps wird für typische Situationen beschrieben, wie Beschäftigte ein sicheres Umfeld schaffen und berufsbedingte Belastungen oder Erkrankungen vermeiden.

 

KURZ GESAGT!

  • Rechtliche Grundlagen und Praxistipps für ein sicheres Kita-Umfeld
  • Gilt für die gesamte Kita
  • Erstmals spielen pädagogische Faktoren eine Rolle

 

Dabei gilt sie aber nicht nur für Kita-Träger und pädagogische Fachkräfte, sondern für die gesamte Kita: „Eine besondere Herausforderung bei der Sicherheit und Gesundheit in Kitas ist die Vielfalt der Personen, die dort zusammenkommen. Ob Erzieherinnen und Erzieher, Kinder oder Eltern – die Branchenregel berücksichtigt alle Personengruppen und deren Miteinander“, erklärt Dr. Heinz Hundeloh, Leiter des DGUV Fachbereichs Bildungseinrichtungen.

Neu ist auch, dass in der Branchenregel pädagogische Faktoren eine Rolle spielen. Bisherige Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger haben sich auf technische und organisatorische Aspekte der Prävention konzentriert. „Wir sind allerdings überzeugt, dass ein schlecht gestaltetes Bildungsangebot ebenso zu Unfällen und Erkrankungen führen kann wie eine mangelhafte räumliche Ausstattung oder schlechte Arbeitsorganisation“, verdeutlicht Heinz Hundeloh. Daher richten die Unfallversicherungsträger ihre Präventionsarbeit ganzheitlich aus.

Praktisches Werkzeug

Bei der Erarbeitung der Branchenregel legte die gesetzliche Unfallversicherung großen Wert darauf, Profis aus der Praxis einzubeziehen. „Dank der Fachleute haben wir nicht nur ein sehr breites Themenspektrum, sondern auch die Bedürfnisse der Beschäftigten besser im Blick“, sagt Heinz Hundeloh. So werden Leitungs- und Dokumentationsaufgaben, die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Regelungen zu Dienstplänen, Pausen und Krankheitsvertretungen ebenfalls thematisiert.

Die Branchenregel setzt kein eigenes Recht, sondern fasst das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht verständlich und klar zusammen. Damit eignet sie sich als Hilfestellung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.

Sie dient Verantwortlichen zudem als praktisches Werkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht über sämtliche Themen. Sie können die Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen:

publikationen.dguv.de >
Webcode: p102602

Wichtig ist, dass die neue Branchenregel gemeinsam in Teamsitzungen besprochen wird.

 

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