Illustration einer Waage als Symbol für Justiz.

RechtDas müssen Sie bei der Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen wissen

In vielen Kitas sind Praktikantinnen und Praktikanten ein fester Bestandteil des Teams. Manche bleiben über Monate im Rahmen ihrer Ausbildung, andere gehen bereits nach zwei Wochen zurück in die Schule. Um was müssen sich Kitaleitungen kümmern?

Wie sind Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlich unfallversichert?

Jugendliche, die in der Kita ein Schulpraktikum absolvieren, das als Schulveranstaltung organisiert ist, sind über den Unfallversicherungsträger der Schule versichert. Freiwillige Praktika, solche im Rahmen der Fachoberschule, praxisintegrierte Ausbildungen oder bezahlte Praktika sind in der Regel über den zuständigen Unfallversicherungsträger des Kitaträgers versichert.

Welche Tätigkeiten dürfen Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ausführen – und was ist tabu?

Erlaubt sind nur leichte und für Schülerinnen und Schüler geeignete Tätigkeiten. Diese sollten weder körperlich noch psychisch übermäßig herausfordernd sein und ohne besondere Gefahren ausgeübt werden können. Typische Aufgaben sind Aufräumen, Materialvorbereitung, Unterstützung bei pädagogischen Angeboten, Hilfe beim An- und Ausziehen oder bei Mahlzeiten – immer gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft. Tabu sind eigenständige Gruppenaufsicht, Entscheidung und Handeln in Notfällen, gefährliche Arbeiten und Aufgaben mit erhöhtem Infektionsrisiko.

Welche Anleitung oder Unterweisung ist vor dem ersten Kindkontakt Pflicht – und wer übernimmt das?

Bevor Praktikantinnen und Praktikanten mit Kindern in Kontakt kommen, müssen sie zu verschiedenen Themen unterwiesen werden. Dazu zählen die Haus- und Brandschutzregeln, Aufsichtspflicht drinnen, draußen und bei Ausflügen, Hygiene und Infektionsschutz, Verhalten bei Notfällen sowie Datenschutz, etwa bei Fotos, Social Media und Daten der Kinder. Organisatorisch ist die Kitaleitung dafür verantwortlich, im Alltag übernimmt häufig eine benannte pädagogische Fachkraft die fachliche Praxisanleitung: Sie führt ein, plant Lernziele, weist konkrete Aufgaben zu, begleitet und kontrolliert die Umsetzung.

Wo bleibt Leitung oder Träger zwingend in der Verantwortung – insbesondere beim Personaleinsatz?

Die Leitung und der Träger sind immer für die sichere Organisation, den Personaleinsatz und die Einhaltung von Aufsichts- und Arbeitsschutzpflichten verantwortlich – unabhängig davon, wie viele Praktikantinnen und Praktikanten im Haus sind. Sie müssen geeignete Praktikumsaufgaben definieren, Unterweisungen dokumentieren, Grenzen des Einsatzes festlegen und regelmäßig prüfen, ob die Vorgaben zu Jugendarbeitsschutz, Masernschutz, Unfallversicherung und Datenschutz eingehalten werden. Und ganz wichtig: Die jungen Leute dürfen keine Fachkräfte ersetzen oder Personallücken „stopfen“; sie sind Zusatzressource und Lernende, keine regulären Arbeitskräfte oder gar Aufsichtspersonal.

Hinweis

Länderspezifische Ausführungen zu Aufsichtspflicht, Praktikumsrichtlinien und Schülerbetriebspraktika finden sich in der Regel in Verwaltungsvorschriften und Handreichungen der Kultus- und Bildungsministerien sowie in Materialien der Unfallkassen und Gewerbeaufsichtsämter der Länder.