Sollten Kinder beim Toben oder beim Ausflug die Brille vorsorglich abnehmen, damit sie nicht kaputt- oder gar verloren geht?
Benötigen Kinder im Alltag eine Brille, dann sollen sie diese auch beim Turnen oder auf Ausflügen tragen, sofern die Erziehungsberechtigten so entscheiden und die ärztliche Empfehlung das vorsieht. Kann ein Kind sehr schlecht sehen, ist dies schließlich auch ein Unfallrisiko.
Aber wenn etwas schiefläuft – was ist dann mit den Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz?
Möglicherweise ist das ein Fall für die zuständige Unfallkasse – wir sprechen dann im Fachjargon von Hilfsmittelschaden. Als Hilfsmittel bezeichnen wir alle ärztlich verordneten Gegenstände, die für eine erfolgreiche Heilbehandlung notwendig sind oder die einen Gesundheitsschaden – etwa Fehlsichtigkeit – mildern oder ausgleichen. Zu den Hilfsmitteln zählen auch Hörgeräte, Zahnspangen, Insulinpumpen und Ähnliches. Wird ein solches getragenes Hilfsmittel während der Kitazeit oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause beschädigt oder geht verloren, lohnt es sich, dies der Unfallkasse anzuzeigen. Sie prüft, ob und inwieweit die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz übernommen werden können. Übrigens gilt das alles auch für die Hilfsmittel der Beschäftigten.
Das heißt, wenn die Brille eines Kindes oder eines Kita-Beschäftigten in der Kita kaputtgeht, zahlt die Unfallkasse?
Nein, das heißt es nicht. Es gibt bestimmte Voraussetzungen. Wichtig ist zunächst, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Besuch der Kita steht, so wie oben beschrieben, und dass die Brille getragen wurde, also nicht beispielsweise „sicherheitshalber“ auf der Bank lag. Außerdem muss der Schaden durch einen Unfall – also eine Einwirkung von außen – zustande gekommen sein. Dazu reicht auch die eigene Ungeschicklichkeit aus wie etwa ein Stolpern.
Wie gehen die Eltern vor, um die Kosten erstattet zu bekommen?
Das läuft alles über die Kita. Diese stellt eine herkömmliche Unfallanzeige, legt am besten auch direkt die Originalrechnung der neuen Brille oder der Reparatur sowie eine Rechnungskopie der alten, kaputten Brille bei. Damit die Eltern ihr Geld schnell erhalten, ist die Angabe der Bankverbindung (IBAN) sinnvoll. Diese Unterlagen müssen die Erziehungsberechtigten der Kita natürlich zur Verfügung stellen, oder aber sie können sie der Unfallkasse im Nachgang zur Unfallmeldung digital oder per Post übermitteln.
Sind für Kitakinder eventuell Sportbrillen eine gute Alternative?
Sinnvoll sind auf jeden Fall Kunststoffgläser, die Kindern ohnehin meistens ärztlich verordnet werden. Darüber hinaus empfehlenswert sind weiche Nasenauflagen und weiche, elastische Bügel, die um das Ohr herumreichen (Gespinstbügel). In der Regel beraten die Fachleute in Optikerfachgeschäften sehr gut und die meisten handelsüblichen Brillen erfüllen diese Anforderungen.
Die Fragen beantwortete Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Sicherheit – Gesundheit – Teilhabe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz