Zecken, und was Sie über ihre Entfernung wissen sollten

Nicht die Zecke an sich ist gefährlich, es sind vielmehr die durch Zecken übertragenen Krankheiten. Die DGUV hat in der Publikation „Vorsicht Zecken“ alle Berufsgruppen im Blick, die viel in der Natur unterwegs sind. Sie ist ein Leitfaden für präventive Maßnahmen und zeigt auf, was nach einem Zeckenstich zu beachten ist.

Laden Sie die Publikation hier herunter.

Das Merkblatt FBBE-001: „Zeckenstich – Was tun?“ ist speziell für die Beschäftigten in Kitas und Schulen zugeschnitten und fasst die Informationen zu den von Zecken übertragbaren Krankheiten und die Maßnahmen, die nach einem Zeckenstich erforderlich sind, knapp zusammen.

Das Merkblatt gibt es hier.

Da Sie für die Entfernung von Zecken eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigen, steht Ihnen hier diese Vorlage in einfacher Sprache zur Verfügung. Sie wurde auf Grundlage eines Dokuments der Unfallkasse Hessen erstellt.

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Bild der Einverständniserklärung zum Zeckenentfernen.
Bild der Einverständniserklärung zum Zeckenentfernen.