Holger Eckmann, Aufsichtsperson der Unfallkasse Baden- Württemberg. Er ist Mitglied im Sachgebiet Kindertagesstätten der DGUV und Experte in Fragen der Sicherheit von Kletterbaum, Rutsche und Co.
Kletterbaum oder Spielplatzgerät – was bevorzugen Sie als Sicherheits-Experte?
Das macht für mich keinen Unterschied. Die Anforderungen sind die gleichen. Ein naturnah gestaltetes Außengelände lässt sich meist genauso sicher gestalten wie ein Gelände mit Industrieprodukten. Bei einem Kletterbaum zum Beispiel kann man an der maximalen Kletterhöhe ein auffälliges Band anbringen, damit die Kinder wissen, dass sie nicht höher klettern dürfen. Vielleicht muss der eine oder andere Ast abgesägt werden, damit die Kinder sich nicht daran verfangen können. Oft brauchen Kinder aber gar keine vorkonfektionierten Geräte „von der Stange“ – sie bauen sich zum Beispiel aus Erde eine kleine Rutsche selbst – das macht den Kindern wahnsinnigen Spaß und sie lernen viel dabei.
Sie sagten, die Anforderungen sind an alle Spielplatzgeräte gleich. Was zeichnet ein sicheres Spielplatzgerät aus?
Um die wichtigsten Eckpunkte zu nennen: Das Gerät darf nur eine bestimmte Fallhöhe haben. Außerdem muss es stabil sein und es darf keine Fangstellen geben, an denen die Kinder hängen bleiben können. Ein Erwachsener muss das Kind herunterheben können, falls das Kind sich nicht mehr runter traut. Außerdem muss der Boden im Fallbereich weich genug sein.
Warum ist die Sicherheit bei Spielgeräten so wichtig?
Die Kinder dürfen sich beim Spielen auch mal blaue Flecken holen oder sich das Knie aufschürfen. Daraus ergeben sich wichtige Lernerfahrungen. Doch niemals sollte sich ein Kind beim Spielen ernsthaft verletzen können. Sind alle Geräte baulich einwandfrei und werden sie täglich per Sichtkontrolle geprüft, haben die Erzieherinnen und Erzieher bei Unfällen auch rechtlich nichts zu befürchten. Die baulichen Anforderungen sind wie Leitplanken. Aber innerhalb dieser ist die Straße ziemlich breit. Wenn alle technischen Anforderungen erfüllt sind, können die Erzieherinnen und Erzieher beruhigt die Aufsicht ausüben – und die Kinder können sich ungestört ausprobieren.
Welche Geräte sind für Sie ein „No-Go“?
Spitze, scharfkantige oder gesundheitsschädliche Produkte gehen gar nicht. Hochwertiges Material ohne Schadstoffe sollte Standard sein.
Worauf kommt es bei der Auswahl der Geräte an?
Die Mischung macht’s. Natürlich sollten Klassiker wie Rutsche, Schaukel und Klettermöglichkeit nicht fehlen. Am besten ist es, wenn die Bedürfnisse möglichst aller Altersklassen und Vorlieben der Kinder abgedeckt werden.
Wer ist für die Prüfung und Wartung der Geräte zuständig?
Das ist ein dreistufiges Prüfsystem – keine Angst, das ist nicht so kompliziert wie es sich anhört! Erstens: Die pädagogische Fachkraft oder der Hausmeister machen täglich eine Sichtkontrolle – hier wird nach augenscheinlichen Mängeln der Geräte geschaut. Zweitens: Alle ein bis drei Monate macht der ausgebildete Hausmeister oder eine andere sachkundige Person eine Funktionskontrolle – hier werden Funktion und Stabilität getestet. Drittens: Jährlich prüft ein Spielplatzprüfer oder ein externer Prüfer, ob noch alles gut ist – also ob das Fundament und die Gelenke noch stabil sind.
Was wünschen Sie sich in Sachen Spielplatzgeräte?
Ich wünsche mir, dass die Pädagoginnen und Pädagogen noch mehr in die Planung des Außengeländes einbezogen werden. Schließlich soll ein Kita-Außengelände nicht nur hübsch aussehen, sondern auch ins pädagogische Konzept passen. Träger, Planer und Erzieherinnen und Erzieher – die Sichtweisen von allen sollten beachtet werden und in die Planung mit einfließen.
WEITERE INFOS
Die Broschüre „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ der DGUV ist zu finden unter publikationen.dguv.de
> Suchbegriff 202-022.
Das Portal „Sichere Kita“ bietet unter www.sichere-kita.de unter „A“ wie Außengelände ebenfalls viele Informationen.