Erste-Hilfe-AusstattungMehr als nur ein Pflaster

Einen Verbandkasten gibt es in jeder Kita. Schließlich werden unzählige Pflaster geklebt und andere Wunden versorgt. Aber ist auch sichergestellt, dass das Material regelmäßig geprüft und aufgefüllt wird – und was ist mit Erste-Hilfe-Material, das man bei Ausflügen dabeihaben sollte?
Ein Rucksack, aus dem jemand eine kleine Erste-Hilfe-Tasche herausholt.

KURZ GESAGT!

_Jede Kita braucht mindestens einen kleinen Verbandkasten nach DIN 13157, den sie mit für die Einrichtung sinnvollem Material ergänzen kann

_Für Ausflüge gesondertes Erste-Hilfe-Material vorhalten

_Klare Absprachen, wer Material regelmäßig sichtet und bei Bedarf ersetzt

Malu braucht ein Pflaster, weil sie sich einen Mückenstich aufgekratzt hat, Erzieherin Nora hat sich an Papier geschnitten und braucht ebenfalls eines, während Tobis Schürfwunde mit einer sterilen Wundauflage versorgt werden muss. Der Verbandkasten einer Kita ist häufig in Gebrauch. Wenngleich Pflaster (oder wie es formal richtig heißt: Wundschnellverbände) wohl am häufigsten benötigt werden, so muss ein Verbandkasten in einer Kita doch auch andere Dinge enthalten. Welches Erste-Hilfe-Material der sogenannte kleine Verbandkasten enthalten muss, regelt eine entsprechende Norm: die DIN 13157. „Kindertagesstätten stellen keine Ausnahme dar, die Vorgaben gelten für sie wie für alle Betriebe.

Allerdings gibt es spezielles Erste-Hilfe-Material, das in Kindertagesstätten zusätzlich vorhanden sein sollte, etwa um es auf Ausflüge mitzunehmen“, erklärt Dr. Isabella Marx, Leiterin des Fachbereichs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Zusammenstellung dieses Ausflugs-Sets unterliegt keinen speziellen Vorschriften. Einen guten Überblick darüber, was sich als sinnvoll herausgestellt hat, gibt eine Checkliste der DGUV (siehe Linktipps). Doch jede Einrichtung hat eigene Erfahrungswerte und kann die Ausstattung nach Belieben ergänzen. „Salben und Medikamente gehören jedoch nicht in den Verbandkasten“, erinnert die Fachfrau. Selbst Wunddesinfektionsspray dürfen die Beschäftigten formaljuristisch nicht verwenden, ohne dass ihnen dafür eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt. Deshalb sollten sich Kitas die Einwilligung schon bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich bestätigen lassen – genau wie die Einwilligung zur Entfernung von Zecken. Die Medikamentengabe – auch die von Notfallmedikamenten – muss gesondert betrachtet werden und hat nichts mit der Erste-Hilfe-Ausstattung zu tun.

Erste-Hilfe-Material für die Kita

Je nach Anzahl der Erwachsenen und der betreuten Kinder, aber auch je nach den baulichen Voraussetzungen müssen mehr als nur ein Verbandkasten nach der genannten DIN 13157 vorhanden sein. Gibt es mehrere Etagen, ist es natürlich gut, wenn nicht nur im Erdgeschoss, sondern auf jedem Stockwerk Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar ist, denn „das Verbandmaterial muss jederzeit leicht zugänglich sein,“ so Dr. Marx. Der Aufbewahrungsort ist mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet und dadurch für alle gut zu erkennen.

Unterwegs mit Kindern

Wenn ein Teil der Kindergruppe sich mit den Fachkräften auf einen Ausflug begibt, muss sichergestellt sein, dass der Verbandkasten, der in der Kita bleibt, dafür nicht „geplündert“ wird und dort dann wichtige Teile fehlen. Sowohl das Erste-Hilfe-Material in der Kita als auch das, was die Ausflugsgruppe mitnimmt, müssen gesondert betrachtet werden. Deshalb ist es ratsam, immer auch ein Erste-Hilfe-Set speziell für Ausflüge vorzuhalten, damit nicht umgeräumt werden muss. „Allerdings lohnt es sich nicht, dass etwa jede Gruppe ein eigenes Ausflugs-Set hat. Das Material muss schließlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht sein, oder es muss ersetzt werden“, gibt Dr. Marx zu bedenken.

Zuständigkeiten klar regeln

Jedes Team muss sich darauf verständigen, wer in Sachen Verbandkasten und Erste-Hilfe-Material „den Hut aufhat“ und sich darum kümmert, dass verbrauchtes Material ersetzt wird. Außerdem muss diese Person regelmäßig kontrollieren, ob das Material noch benutzt werden darf oder bereits abgelaufen ist und ob die sterilen Wundpäckchen noch unbeschädigt sind – weil sie andernfalls ebenfalls ausgetauscht werden müssten. Es passiert leicht, dass man im Team stillschweigend davon ausgeht, dass diese Aufgaben entweder die Kitaleitung oder eine der Ersthelferinnen oder Ersthelfer übernimmt – und sie dann gar nicht oder nur unregelmäßig erledigt werden. Klare Absprachen dazu sind deshalb unerlässlich, am besten fixiert man sie auch schriftlich. Wichtig ist dabei zu bedenken, dass die zuständige Person krank oder im Urlaub sein kann – deshalb sollte das Team auch eine Vertretung bestimmen. „Letztlich muss eine Einrichtung für sich den besten Weg finden, wie sie das organisiert“, meint die Expertin Marx dazu. „Wichtig ist, dass es überhaupt eine klare Regelung gibt.“

Linktipps

Eine Checkliste mit für Kitas sinnvollem Erste-Hilfe-Material für Ausflüge finden Sie hier.

Eine Übersicht über das Themenfeld Erste Hilfe im Kontext Kindertageseinrichtungen bietet das Webportal „Sichere Kita“ unter:
www.sichere-kita.de, Webcode: W15

Wie Sie in Erste-Hilfe-Situationen richtig handeln, können Sie hier nachlesen: DGUV Information 204-008 „Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“:
www.dguv.de, Webcode: p204008

Häufige Fragen zu Erste-Hilfe-Leistungen in Kitas beantwortet die Webseite der Unfallkasse Hessen unter:
www.ukh.de, Webcode: W375

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