Bring- und AbholsituationOb Türcode oder Klingel – Hauptsache sicher

Es gibt nicht den einen Königsweg, um die Bring- und Abholsituation gut zu lösen. Aber mit sorgfältiger Planung und technischen Vorkehrungen wird sie für Kitas wesentlich entspannter. Oberste Priorität muss dabei die Sicherheit der Kinder haben.
Junge Frau schiebt einen Buggy und hat ein Kind an der Hand

KURZ GESAGT!

_Klare Kommunikation mit den Eltern ist die Basis

_Abholberechtigungen im Vorfeld regeln und dokumentieren

_Technische Lösungen ersetzen nicht die Aufsichtspflicht

 

Acht Kinder sind schon da, die nächsten drei im Anmarsch. Mitsamt ihren Eltern, die die Erzieherinnen und Erzieher in Tür-und-Angel-Gespräche verwickeln. Es ist hektisch, es ist stressig – und bei der Ablenkung huscht ein Kind unbemerkt nach draußen. Ein Albtraum für die pädagogischen Fachkräfte und Eltern! Damit das nicht passiert, fängt eine sichere Bring- und Abholsituation schon mit der klaren Kommunikation gegenüber den Eltern an. Die Kita sollte ihnen den zeitlichen und organisatorischen Ablauf erklären. Für längere Gespräche bietet es sich an, andere Termine zu vereinbaren.

Wichtig ist, dass die Aufsichtspflicht während der Bring- und Abholsituation geregelt und durch genügend Personal gewährleistet ist. „Bewährt hat sich in einigen Einrichtungen eine Rezeption“, sagt Oliver Patschula, Aufsichtsperson von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „In dieser Phase des Tages überwacht und kontrolliert jemand im Eingangsbereich die Zugänge“, führt der Präventionsexperte aus.

Dokumentation der Abholberechtigungen

Beim Abholen müssen die Fachkräfte darauf achten, dass sie die Kinder nur abholberechtigten Personen übergeben. Dafür sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu Beginn des Kitajahres angeben, wer abholberechtigt ist. Die Kita sollte das schriftlich festhalten und das Dokument auf dem neuesten Stand halten. Auch Apps, die einige Kitas zur Verwaltung nutzen, können über eine solche Dokumentationsfunktion verfügen.

„Wenn jemand Fremdes kommt, kann es für die Kita natürlich schwierig werden“, sagt Patschula. In dem Fall müssen die Eltern dies im Vorfeld in schriftlicher Form so mitteilen, dass die Kita die Identität des „Ersatzabholenden“ zweifelsfrei feststellen kann. Ist das – beispielsweise wegen einer kurzfristigen Erkrankung der Eltern – schriftlich nicht möglich, können die Eltern mit der Kita zum Beispiel ein geheimes Codewort vereinbaren, das ansonsten nur die abholberechtigte Person kennt.

In jedem Fall sollte die Kita ausführlich dokumentieren: Wer hat das Kind wann gebracht? Wer soll es abholen? Wer hat es wann abgeholt?

Konzeptionelle Überlegungen der Kitas entscheidend

Die technischen Vorkehrungen hängen von den individuellen konzeptionellen Überlegungen und den baulichen Rahmenbedingungen der Kita ab. Sollen Eltern selbstständig Zugang zur Einrichtung haben, kann dies über Türsysteme mit Schlüsselkarten oder Codeeingabe geschehen – allerdings müssen die Kitas darauf achten, dass wirklich nur Abholberechtigte Zugang haben. Andere Kitas dürften den Zugang zum Gebäude stärker kontrollieren wollen. Naheliegend ist eine Klingel mit Gegensprechfunktion. Wer sie bedient, ist wiederum Sache der Kita. Gibt es ein Sekretariat oder eine Rezeption? Kümmert sich die Kitaleitung aus ihrem Büro darum? Oder gibt es vielleicht sogar Klingeln und Gegensprechanlagen für jeden Gruppenraum?

Damit Kinder nicht unbemerkt die Kita verlassen können, dürfen sie die Ein- und Ausgangstür nicht selbstständig öffnen können. Die Türdrücker beziehungsweise Türklinken oder bei elektrischen Türen die Betätigungstasten sollten deshalb außerhalb ihrer Reichweite angebracht sein. Im Gefahrenfall, beispielsweise wenn es brennt, führen die Fachkräfte die Kinder unter Aufsicht nach draußen.

Videoüberwachung nur in Ausnahmefällen erlaubt

Das Kitagelände per Video zu überwachen, ist ein heikles Thema und grundsätzlich nur außerhalb der Öffnungszeiten erlaubt, etwa zur Vorbeugung von Vandalismus. Kitas müssen prüfen (lassen), ob die Installation von Videokameras gestattet ist. In einem konkreten Fall aus dem Jahr 2021 erklärte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) die geplante Videoüberwachung einer Kita für unzulässig. Begründung: Die Überwachung könne zum einen im Vorfeld nicht verhindern, dass Kinder das Grundstück verlassen. Zum anderen gebe es „mildere Mittel“, die nicht in die Grundrechte eingreifen würden – etwa ein verbessertes Schließsystem mit Gegensprechanlage.

Für eine sichere Bring- und Abholsituation gibt es „keine 100-prozentige Lösung durch technische Vorkehrungen“, lautet das Fazit von Oliver Patschula. „Durch eine bedarfsorientierte technische Ausstattung und gute Organisation lässt sich aber die Stresssituation reduzieren.“

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