AushangTanz auf dem Seil

Niedrigseilgärten in der Kita fördern Motorik und Selbstwahrnehmung – mit Sicherheit im Blick.

Balancieren, Hangeln, Klettern – Niedrigseilgärten fördern die Motorik und Selbstwahrnehmung von Kindern auf vielfältige Weise. Was für einen spannenden und sicheren Parcours zu beachten ist.

Wie sicher sind Niedrigseilgärten?

Da die Fallhöhe etwa 50 bis 60 Zentimeter beträgt, können die Kinder kontrolliert abspringen und sicher landen. Eine Rasenfläche reicht als Untergrund aus, um der Gefahr von Verletzungen nach Stürzen vorzubeugen. Der Fallraum muss eine Ausdehnung von mindestens 1,50 Meter haben

Welche Kontrollen sind notwendig?

Vor Inbetriebnahme und einmal jährlich: Hauptuntersuchung durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte (Anlage, Fundamente, Oberflächen okay?)

Alle drei Monate: Überprüfung z. B. auf Verschleiß und Funktion durch eine qualifizierte Person

Immer, bevor der Parcours genutzt wird: Sichtkontrolle durch eine in diese Aufgabe eingewiesene Person auf offensichtliche Beschädigungen z. B. aufgrund von Vandalismus oder Witterungseinflüssen

Was ist bei Planung und Bau zu beachten?

Ein Niedrigseilgarten sollte immer von einer Fachfirma gebaut werden, die die pädagogischen Fachkräfte vor der ersten Nutzung in den sicheren Betrieb einweist.

  • Pfosten und/oder Bäume, an denen die Elemente befestigt sind, müssen den Belastungen standhalten. Bei Bäumen ist ggf. ein Gutachten notwendig.
  • Baumschutzhölzer kompensieren die geringe Auflagefläche der verwendeten Seile gegen Einschneiden.
  • Bodenfreiheit wird ab 40 Zentimetern Höhe erreicht, sodass ggf. unterliegende Personen geschützt sind.
  • Seile, Ketten und Bänder müssen tragfähig und witterungsbeständig sein.
  • Drahtseile müssen fachgerecht ummantelt sein.
  • Drahtseilenden dürfen nicht hervorstehen, auch spitze und scharfkantige Teile sind zu verhindern.
  • Der Hersteller muss ein Betriebshandbuch zur Verfügung stellen.

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Weitere Informationen:


DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“
www.dguv.de, Webcode: p202072

DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ www.dguv.de, Webcode: p202022

„Sichere Kita“ der Unfallkasse NRW, Niedrigseilgärten www.kurzelinks.de/lii8