Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.
Mehr als drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so:
- Fachkraft-Kind-Schlüssel à 984 Mio. Euro
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften à 933 Mio. Euro
- Starke Leitung à 530 Mio. Euro
- Sprachliche Bildung à 312 Mio. Euro
- Bedarfsgerechtes Angebot à 179 Mio. Euro
- Stärkung der Kindertagespflege à 148 Mio. Euro
- Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung à 9 Mio. Euro
Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in den Jahren 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.
Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas
Im Juli wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.
Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität