4 Milliarden Euro für frühkindliche Bildung

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Mehr als drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so:

  • Fachkraft-Kind-Schlüssel à 984 Mio. Euro
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften à 933 Mio. Euro
  • Starke Leitung à 530 Mio. Euro
  • Sprachliche Bildung à 312 Mio. Euro
  • Bedarfsgerechtes Angebot à 179 Mio. Euro
  • Stärkung der Kindertagespflege à 148 Mio. Euro
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung à 9 Mio. Euro

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in den Jahren 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Im Juli wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität

Kinderarmut in Deutschland

Kinderarmut ist nach wie vor ein strukturelles, ungelöstes Problem in Deutschland. Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche und 1,55 Millionen junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Ihre Familien müssen mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren entspricht das weniger als 1.500 Euro.

Die Bertelsmann Stiftung weist in ihrer Publikation darauf hin, dass aktuelle Krisen und Preissteigerungen das Problem noch verschärften. Armut bedeute Mangel, Verzicht, Scham und auch schlechtere Zukunftschancen. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut müsse daher jetzt politisch Priorität haben. Die geplante Kindergrundsicherung müsse schnell realisiert werden, so die Stiftung, sie müsse so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeide und an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert sei. Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes etwa, so Anette Stein, Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung, helfe wenig, da es bei Familien im SGB II-Bezug nicht ankäme.

Ausführlichere Infos gibt es bei der Bertelsmann Stiftung. Sie  hat zum Thema ein Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ und einen Policy Brief „Existenzsicherung für Kinder neu bestimmen“ veröffentlicht.

Weitere hilfreiche Broschüren und Fachbeiträge zum Thema: