Ganz grundsätzlich: Dürfen Erzieherinnen und Erzieher Kindern Medikamente verabreichen?
Ja. Sonst wäre es etwa chronisch kranken Kindern gar nicht möglich, eine Regelkita zu besuchen. Natürlich liegt die Verantwortung für die Medikamentengabe zunächst bei den Eltern im Rahmen der Personensorge für das Kind. Die Eltern können diese Aufgabe aber an die Beschäftigten in der Einrichtung übertragen. Das sollte nicht ohne ärztlichen Rat geschehen. Wir empfehlen diesbezüglich dringend eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern.
Die größte Sorge der Fachkräfte ist vermutlich: Was, wenn doch etwas schiefgeht?
Sollte ein Kind tatsächlich durch einen Fehler bei der Medikamentengabe zu Schaden kommen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Gesundheitsschäden auf. In der Regel muss man sich keine Sorge um Schadenersatzzahlungen machen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Ist es rein rechtlich ein Unterschied, welches ärztlich verordnete Medikament ein Kind durch das Kitapersonal verabreicht bekommt, also ob es sich dabei etwa um Insulin oder eine Salbe handelt?
Für den Versicherungsschutz spielt das keine Rolle. Aber natürlich sind bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder ernsten Allergien sehr enge Absprachen mit den Eltern nötig. Das vermeidet Unklarheiten und gibt den Kitabeschäftigten Handlungssicherheit.
Was muss eine Kita alles bedenken?
Neben der Absprache mit Eltern und eventuell auch medizinischem Personal müssen Regelungen zur genauen Verabreichung, Dosierung und zur Lagerung des Medikaments getroffen werden. Je genauer, desto besser und am besten auch schriftlich. Gibt es Vorgaben des Trägers, müssen diese natürlich auch beachtet werden.
Was muss auf personeller Ebene organisiert werden?
Das gesamte Team sollte über typische Symptome und Anzeichen für einen Notfall Bescheid wissen. Je besser informiert ein Team ist, desto geringer sind die Befürchtungen, man könne Situationen falsch einschätzen und das Kind dadurch gefährden. Ideal ist es, wenn mehrere Mitarbeitende bei einer vereinbarten Medikamentengabe den Hut aufhaben und unterwiesen werden oder sich schulen lassen – sie können sich gegenseitig vertreten.
Die Fragen beantwortete Katrin Weise, Juristin bei der Unfallkasse Berlin.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auch unter:
www.dguv.de, Webcode: p202092