Was tun im Frühling?

App ans Tablet

Kinder entdecken Frühlingsboten und fotografieren sie. Krokusse, die erste Hummel, einen Käfer, blühende Haselsträucher. Mithilfe eines Bestimmungsbuchs oder einer App finden die Kinder mehr über die Pflanzen und Tiere heraus. Geeignet sind etwa die Apps „Naturblick“ oder „Pl@ntNet“.

Buchtipps

In Jakobs Garten wächst was
Winzling Jakob lebt mit Herrn Wichtel, Familie Feldmaus und vielen anderen im Garten. Ein Tomatenkeimling bringt das Leben der Gartenbewohner durcheinander. Ein wunderschönes Bilderbuch über den Lebenskreislauf einer Tomatenpflanze sowie gegenseitige Hilfe und Offenheit gegenüber Neuem. Ab 3 Jahren, Beltz und Gelberg, ca. 13 Euro

Ohne dich, das geht doch nicht
Eichhörnchen und Bär sind beste Freunde, doch dann braucht Eichhörnchen mehr Freiraum. Bald vermisst es Bär, aber will dieser jetzt noch sein Freund sein? Zauberhaft gereimt, wunderbar gezeichnet: Ein Bilderbuch über alles, was Freundschaft ausmacht. Ab 4 Jahren, Oetinger, 14 Euro

Grüner wird s nicht: Das Buch für kleine Gärtner
Das schön illustrierte Buch bietet viele Infos zu Pflanzen und Tieren im Garten sowie zahlreiche einfache und nachhaltige Bastelideen für Kinder ab etwa 5 Jahren, Verlag Gestalten, 15 Euro

Gut versichert!

Wenn es draußen freundlicher und wärmer wird, machen viele Kitagruppen wieder vermehrt Ausflüge. Doch wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus und was gehört zu einer guten Vorbereitung?

Kinder lernen Neinsagen

Selbstbewusstsein lässt sich – zumindest ein wenig – trainieren. In der Gruppe üben die Kinder laut zu artikulieren, dass sie etwas nicht möchten, zum Beispiel über den Kopf gestreichelt bekommen. Sie lernen so, anderen klare Grenzen zu setzen. Wie die Übung geht, erklären wir hier.

Schnuppern, besuchen, hospitieren

Sie haben ein Schnupperkind in der einen und die Schülerpraktikantin in der anderen Gruppe und an Fasching rechnen Sie mit dem Besuch einiger ehemaliger Schützlinge? Keine Sorge. In den allermeisten Fällen stehen im Fall des Falles unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Tulpen drucken

Die Rückseite einer Holz- oder Plastikgabel in dickflüssige Farbe tauchen oder dick mit Farbe bestreichen und dann auf Papier drücken. Noch einen Stiel und Blätter dranmalen: Fertig ist die Tulpe!

Tipp

Kennen Sie schon das aktive Spiel Scavenger-Hunt? Dazu bekommen die Kinder einen Laufzettel mit Fotos oder Bildern von Gegenständen, die sie so schnell wie möglich zusammensuchen sollen. Zum Beispiel ein Kleeblatt, einen runden Stein, eine Feder, ein Schneckenhaus, ein Gänseblümchen. Mit den Fundstücken kann anschließend gebastelt oder eine Geschichte ausgedacht werden.

Hier gibt es eine Vorlage für eine „Suchkarte“ (PDF). Gut eignen sich als Suchbehälter übrigens auch leere Eierkartons mit entsprechenden Bildern auf dem Boden der einzelnen Vertiefungen.

Mitmachen!

Haben Sie noch mehr Tipps und Ideen? Teilen Sie sie über Instagram unter dem Hashtag #kikifruehling oder mailen Sie uns!

Flohmarkt in der Kita

Ein Vater übernimmt den Aufbau der Stände, die die Kita bereitgestellt hat. Die Kitaleitung hat ihn gebeten, um acht Uhr morgens zu beginnen und die Stände um zehn Uhr fertig aufgebaut zu haben. Versichert?

Ja, denn der Vater hat klare Vorgaben von der Kitaleitung bekommen. Er ist in die organisatorischen Abläufe eingebunden.

Ein anderer Vater will die Veranstaltung unterstützen, indem er Kuchen backt. Er hat zugesagt, zwei Obstkuchen mitzubringen. Was ist, wenn er sich beim Backen zu Hause die Finger verbrennt?


Hier wäre die Krankenkasse zuständig, denn dieser Vater kann ohne Rücksprache mit der Kita entscheiden, wann er die Kuchen backt oder ob er sie nicht vielleicht sogar beim Bäcker kauft.

Die 17-jährige Schwester eines Kitakindes besucht den Flohmarkt, fällt über einen Tretroller und verletzt sich leicht. Wer zahlt die Arztrechnung?

Die junge Frau ist nur Gast des Flohmarktes. Blöd, dass der Roller im Weg stand, aber die Krankenkasse zahlt die Arztkosten. Die Unfallversicherung ist nicht zuständig, da die junge Frau nicht organisatorisch in die Veranstaltung eingebunden war.

Nach getaner Arbeit wollen die an der Veranstaltung beteiligten Eltern noch einen Kaffee trinken gehen. Eine Erzieherin geht mit. Eine Mutter hat Pech und stürzt auf der Treppe. Ist das der Unfallversicherung zu melden?


Nein, das ist ein Fall für die Krankenkasse. Die Veranstaltung war zu Ende und damit auch die organisatorische Verantwortung der Kitaleitung. Auch der Umstand, dass eine Erzieherin mit dabei war, ändert daran nichts.

In einer Kitagruppe ist ein Mädchen aus der Ukraine. Eine Mutter regt an, dass man einen Flohmarkt machen könnte, dessen Erlös der Familie des Mädchens zugutekommt. Die Kitaleitung ist einverstanden und erlaubt den Eltern, die Rasenfläche der Kita zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Eltern sich um alles kümmern und alles wieder sauber übergeben. Wie sind die Organisatoren geschützt?


Da die Kita nur die Fläche anbietet und die Veranstaltung nicht organisiert, wäre bei einer Verletzung die Krankenkasse zuständig.

Die Fragen beantwortete Kirsten Wasmuth von der Unfallkasse Berlin.

Wichtigste Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um eine Veranstaltung der Kita handelt, also erkennbar im organisatorischen Verantwortungsbereich der Kita liegt. Sie muss von der Kita geplant, organisiert, durchgeführt und beaufsichtigt werden. Die Grenze ist da, wo die Tätigkeit überwiegend den privaten Bedürfnissen entspringt.

Ein Flyer für Eltern zum Thema „Feste und Gäste“ unter:
www.unfallkasse-berlin.de, Webcode: ukb137

Medikamentengabe in der Kita

Ganz grundsätzlich: Dürfen Erzieherinnen und Erzieher Kindern Medikamente verabreichen?

Ja. Sonst wäre es etwa chronisch kranken Kindern gar nicht möglich, eine Regelkita zu besuchen. Natürlich liegt die Verantwortung für die Medikamentengabe zunächst bei den Eltern im Rahmen der Personensorge für das Kind. Die Eltern können diese Aufgabe aber an die Beschäftigten in der Einrichtung übertragen. Das sollte nicht ohne ärztlichen Rat geschehen. Wir empfehlen diesbezüglich dringend eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern.

Die größte Sorge der Fachkräfte ist vermutlich: Was, wenn doch etwas schiefgeht?

Sollte ein Kind tatsächlich durch einen Fehler bei der Medikamentengabe zu Schaden kommen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Gesundheitsschäden auf. In der Regel muss man sich keine Sorge um Schadenersatzzahlungen machen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Ist es rein rechtlich ein Unterschied, welches ärztlich verordnete Medikament ein Kind durch das Kitapersonal verabreicht bekommt, also ob es sich dabei etwa um Insulin oder eine Salbe handelt?

Für den Versicherungsschutz spielt das keine Rolle. Aber natürlich sind bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder ernsten Allergien sehr enge Absprachen mit den Eltern nötig. Das vermeidet Unklarheiten und gibt den Kitabeschäftigten Handlungssicherheit.

Was muss eine Kita alles bedenken?

Neben der Absprache mit Eltern und eventuell auch medizinischem Personal müssen Regelungen zur genauen Verabreichung, Dosierung und zur Lagerung des Medikaments getroffen werden. Je genauer, desto besser und am besten auch schriftlich. Gibt es Vorgaben des Trägers, müssen diese natürlich auch beachtet werden.

Was muss auf personeller Ebene organisiert werden?

Das gesamte Team sollte über typische Symptome und Anzeichen für einen Notfall Bescheid wissen. Je besser informiert ein Team ist, desto geringer sind die Befürchtungen, man könne Situationen falsch einschätzen und das Kind dadurch gefährden. Ideal ist es, wenn mehrere Mitarbeitende bei einer vereinbarten Medikamentengabe den Hut aufhaben und unterwiesen werden oder sich schulen lassen – sie können sich gegenseitig vertreten.

Die Fragen beantwortete Katrin Weise, Juristin bei der Unfallkasse Berlin.

Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auch unter:
www.dguv.de, Webcode: p202092