InklusionInklusion: Heilpädagogische Leistungen in der Kita

Heilpädagogische Leistungen sollen die Inklusion stärken und soziale Teilhabe für alle ermöglichen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht zu diesem Zweck die Integration solcher Leistungen auch in Kitas vor, um die Entwicklung und Selbstbestimmung von allen Kindern zu fördern.
Drei Kinder, darunter ein Kind im Rollstuhl, reden miteinander

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Selbstbestimmung, Förderung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Vorgesehen sind dafür unter anderem heilpädagogische Leistungen in Kindergärten und in der Kindertagespflege. Sie sollen die Selbstständigkeit von Kindern mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit fördern.

Heilpädagogische Leistungen begleiten die Kinder in ihrer Lernentwicklung, ihrem sozialen Verhalten und emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen. Es gibt sie im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Regel-Kindergärten sowie in der Kindertagespflege. Zusätzlich sollen heilpädagogische Kitas schrittweise in das System der Regel-Kitas übergehen.

Auf der Website des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden Detailfragen beantwortet, etwa:

  • Was sind heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Wo werden heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung erbracht?
  • Wer bekommt die Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
  • Welche heilpädagogischen Leistungen gibt es in Regel-Kindergärten?
  • Wann werden individuelle Leistungen für Regel-Kindergärten (etwa Integrationshelfer) bewilligt?  

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