Klettern mit Köpfchen

KURZ GESAGT!

_Kordeln, Ketten und längere Schals können das Risiko einer Strangulation bergen

_Klare Regeln aufstellen – auch zur Nutzung bestimmter Spielzeuge

_Eltern informieren und Einhal-tung der Regeln einfordern

Dass Außengelände von Kindertageseinrichtungen ist an sich ein sicherer Spielbereich. Hierfür sorgen nach DIN-Normen gefertigte Spielplatzgeräte und die erforderlichen regelmäßigen Prüfungen. So ist auch sichergestellt, dass Spielplatzgeräte bei bestimmungsgemäßer Nutzung frei von Fangstellen sind, an denen Körperteile eingeklemmt oder hängen bleiben könnten. Allerdings kann es beim Spielen auf diesen Geräten oder beim Klettern auf Bäumen durch manche Kleidungsstücke, Spielzeuge, Schlüsselbänder oder Fahrradhelme trotzdem zu schweren Unfällen kommen.

„Um mögliche Gefahren zu vermeiden, müssen Kitas und Eltern Strangulationsgefahren erken-nen können und so Kinder vor schweren Unfällen schützen“, sagt Präventionsexperte Markus Schwan, der bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter anderem für Kitas zuständig ist.

Die Gefahr besteht, dass die Kinder etwa mit Kordeln oder Kapuzen von Kleidungsstücken beim Spielen oder Klettern hängen bleiben – und sich strangulieren. Aber nicht nur Kleidungsstücke sind ein Risiko, auch das bunte Springseil oder der Fahrradhelm können gefährlich werden. Deshalb sei es wichtig, für Aufklärung zu sorgen und klare Regeln in den Einrichtungen aufzustellen, betont der Fachbereichsleiter.

Gefahr durch Kleidungsstücke

Kinder können beispielsweise mit den im Halsbereich der Kleidungsstücke vorhandenen Kordeln in Öffnungen von Geräten hängen bleiben und sich strangulieren, Kapuzen können sich an vorstehenden Pfosten oder Astenden von Kletterbäumen verfangen. Ebenso können Kinder beim Spielen auf den Spielplatzgeräten mit losen Enden eines langen Schals oder einer langen Halskette hängen bleiben – fallen oder rutschen sie dann, kann dies schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen. „Leider kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen“, sagt Markus Schwan. „Deshalb ist es so wichtig, dass sich Fachkräfte und Eltern ein paar einfache Tipps zu Herzen nehmen!“ Die zentrale Botschaft bei Kleidungsstücken lautet: Vorsicht bei Kapuzen, Schals und Kordeln im Halsbereich. Eng anliegende Schlauchschals minimieren zum Beispiel die Gefahr des „Einfädelns“. Ebenso können Eltern darauf achten, Kleidungsstücke ohne Kapuze zu verwenden oder alternativ nur mit Kapuzen, die mit Druckknöpfen oder Klettverschlüssen befestigt sind. Idealerweise verzichten die Kinder beim Besuch der Kita auch auf Schlüsselbänder und lange Halsketten. „Wichtig ist es, für Aufklärung zu sorgen und die Eltern ins Boot zu nehmen“, sagt Markus Schwan, „sie über die Gefahren zu informieren.“ Am besten schon direkt im Aufnahmegespräch, aber auch später immer wieder auf Elternabenden, bei Tür- und Angel-Gesprächen oder mit Infoflyern. Zudem bietet es sich an, dass die Einrichtungen die Regeln auch explizit im Aufnahmevertrag anführen – und von den Eltern unterschreiben lassen. „Viele Eltern sind sehr froh, dass die Sicherheit ihrer Kinder in der Kita im Fokus steht“, berichtet der Fachbereichsleiter. „Häufig sind sie sich der Risiken überhaupt nicht bewusst.“

Gefahr durch Spielzeuge

Wenn Kinder draußen toben, sollen sie selbstverständlich auch mit Pferdegeschirren, Springseilen oder Topfstelzen spielen dürfen. „Allerdings gibt es einige Sicherheitshinweise zu beachten.“ Kinder sind sehr kreativ und benutzen Spielzeuge mit Schnüren nicht immer so, wie es gedacht ist. Das Springseil wird beispielsweise zur Halskette oder die Topfstelze als Handtasche um den Hals getragen. Klettern die Kinder dann auf Bäumen oder Spielplatzgeräten, können diese vermeintlich sicheren Spielzeuge zu Strangulationsunfällen führen. „Deshalb ist es wichtig, mit den Kindern klare Regeln zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erarbeiten“, rät Markus Schwan. Beispielsweise, dass Springseile zum Springen da sind und nicht als „Zügel“ um Hals oder Bauch benutzt werden dürfen. Wichtig ist es auch, dass Kinder Spielzeuge mit Seilen nicht mit auf Spielplatzgeräte oder Kletterbäume nehmen. Um die Einhaltung dieser Regeln leichter überwachen zu können, sollte das Kitateam das freie Spiel mit Geräten wie Springseilen oder Topfstelzen vermeiden. Ideal ist die Benutzung unter aktiver Aufsicht auf einer definierten Fläche ohne Spielplatzgeräte.

Gefahr durch Fahrradhelme

Der Fahrradhelm hilft bei Sturzunfällen Kopfverletzungen zu vermeiden und ist im Straßenverkehr daher unverzichtbar. Tragen Kinder allerdings Fahrradhelme auf Spielplatzgeräten, können sie mit dem Helm in Öffnungen hängen bleiben, was ebenfalls zu einem tragischen Unfall führen kann. Daher verdeutlicht Markus Schwan: „Helm tragen – zum Fahren ja, beim Spielen eine Gefahr!“ Auch hier empfiehlt es sich, Kinder und Eltern für die Problematik und die möglichen Gefahren zu sensibilisieren. Das hilft, Diskussionen im Kita-Alltag bezüglich des Tragens von Fahrradhelmen auf dem Außengelände oder Spielplatz vorzubeugen.

Sicherheitstipps

  • Das Kitateam für mögliche Strangulationsgefahren im Kita-Alltag sensibilisieren.
  • Eine gemeinsame Vorgehensweise zusammen im Kitateam erarbeiten.
  • Die Eltern für diese Problematik sensibilisieren und über Gefahren aufklären.
  • Regeln für die Eltern sorgen für Klarheit und beugen Diskussionen im Kita-Alltag vor.
  • Regeln für die Kinder erleichtern die Aufsichtsführung.

Eine ausführlichere Checkliste gibt es hier!
Weitere Infos finden Sie in der DGUV Information „Schutz vor Strangulation“ unter:
www.dguv.de, Webcode: p202065

Spielplatzspaß – aber nicht für alle

Die Mehrzahl der Spielplätze in Deutschland ist für Kinder mit Behinderung nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Aktion Mensch. Demnach ist nur jeder fünfte Spielplatz zumindest teilweise barrierefrei oder verfügt über inklusive Spielgeräte.

Die Beschaffenheit der Böden stellt das größte Problem dar. Gerade einmal ein Prozent der Spielplätze verfügt über befahrbare Zuwege, die zu allen Geräten führen und sogar weniger als ein Prozent über Leitsysteme oder andere taktile Hilfen. Statt barrierefreien Flächen aus stoßdämpfendem Gummi oder Korkmischungen sind Sand, Kies oder Hackschnitzel weit verbreitet. Für Kinder mit einer Mobilitätseinschränkung oder Sehbehinderung scheitert das Spielen also spätestens am Erreichen der Spielgeräte.

Dabei existieren mit den bestehenden DIN-Normen bereits Richtlinien, die den Bau von inklusiven und barrierefreien Spielplätzen unterstützen – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. „Ohne ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung haben die derzeitigen Rahmenbedingungen keine Durchschlagkraft“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Auch beim Spielplatzbau müssen Menschen mit Behinderung von den ersten Planungsschritten an mitgedacht werden, um einer Diskriminierung bereits im Kindesalter entgegenzuwirken.“

Als Orte der Begegnung haben inklusive Spielplätze laut Aktion Mensch eine Strahlkraft weit über die Kinder hinaus – nicht nur sie und ihre Begleitpersonen würden von einem gleichberechtigten Miteinander profitieren, sondern letztlich die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig erhöhen sie – wie die Studie zeigt – die Qualität des Spiels sowie die Attraktivität des Standortes. Dort wo inklusive Spielplätze bereits existieren, werden sie gut angenommen. Ihr Angebot ist jedoch zu gering.

Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass der größte Nachholbedarf dabei in Brandenburg sowie Schleswig-Holstein besteht. Hier weisen nur 9,8 Prozent der Spielplätze inklusive Merkmale auf. Berlin schneidet mit 36 Prozent inklusiver Spielplätze am besten ab.

Für die Studie hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) 1.000 Spielplätze in Deutschland untersucht.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/sport/barrierefreiheit-im-sport/inklusive-spielplaetze-studie