Das Außengelände fest im Blick

Von Spielplatz- und Klettergeräten können hohe Verletzungsrisiken für Kinder ausgehen, wenn sie nicht sicher gestaltet oder aufgebaut sind. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung erforderlich. Dasselbe gilt für naturnahe Objekte, mit denen Aufenthaltsbereiche im Freien gestaltet wurden. Dazu zählen Konstruktionen aus Holz (z.B. mit biegsamen Weidenruten gebaute Kriechtunnel), Zäune oder Klettergerüste, doch auch Wasserflächen wie kleine Teiche oder Feuchtbiotope.

Um die Sicherheit der Kinder auch in den Außenbereichen der Kita zu gewährleisten, sind daher verschiedene Punkte zu beachten, unter anderem:

  • die Kontrolle bei Neuinstallationen oder wesentlichen Änderungen
  • die Überprüfung eines jeden Objekts vor Inbetriebnahme durch eine sachkundige Person
  • eine Wartung im Abstand von drei Monaten hinsichtlich Funktion, Zustand und Stabilität (inkl. Verschleiß/ Verrottung) der Geräte durch eine qualifizierte Person
  • die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung, vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison

Werden bei einer Überprüfung erhebliche Mängel festgestellt, muss unverzüglich der Träger der Kita darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wenn ein Gerät von dem Spielplatz entfernt wird, müssen alle im Boden verbleibenden Verankerungen oder Fundamente beseitigt oder mit Schutzvorrichtungen versehen und die Stelle gesichert werden.

Die DGUV informiert in ihrer Publikation „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ über die konkreten Vorgaben.

Weitere Hinweise und Links zu Materialien sind auf der Website der UK NRW zu finden.

Spielplatzspaß – aber nicht für alle

Die Mehrzahl der Spielplätze in Deutschland ist für Kinder mit Behinderung nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Aktion Mensch. Demnach ist nur jeder fünfte Spielplatz zumindest teilweise barrierefrei oder verfügt über inklusive Spielgeräte.

Die Beschaffenheit der Böden stellt das größte Problem dar. Gerade einmal ein Prozent der Spielplätze verfügt über befahrbare Zuwege, die zu allen Geräten führen und sogar weniger als ein Prozent über Leitsysteme oder andere taktile Hilfen. Statt barrierefreien Flächen aus stoßdämpfendem Gummi oder Korkmischungen sind Sand, Kies oder Hackschnitzel weit verbreitet. Für Kinder mit einer Mobilitätseinschränkung oder Sehbehinderung scheitert das Spielen also spätestens am Erreichen der Spielgeräte.

Dabei existieren mit den bestehenden DIN-Normen bereits Richtlinien, die den Bau von inklusiven und barrierefreien Spielplätzen unterstützen – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. „Ohne ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung haben die derzeitigen Rahmenbedingungen keine Durchschlagkraft“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Auch beim Spielplatzbau müssen Menschen mit Behinderung von den ersten Planungsschritten an mitgedacht werden, um einer Diskriminierung bereits im Kindesalter entgegenzuwirken.“

Als Orte der Begegnung haben inklusive Spielplätze laut Aktion Mensch eine Strahlkraft weit über die Kinder hinaus – nicht nur sie und ihre Begleitpersonen würden von einem gleichberechtigten Miteinander profitieren, sondern letztlich die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig erhöhen sie – wie die Studie zeigt – die Qualität des Spiels sowie die Attraktivität des Standortes. Dort wo inklusive Spielplätze bereits existieren, werden sie gut angenommen. Ihr Angebot ist jedoch zu gering.

Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass der größte Nachholbedarf dabei in Brandenburg sowie Schleswig-Holstein besteht. Hier weisen nur 9,8 Prozent der Spielplätze inklusive Merkmale auf. Berlin schneidet mit 36 Prozent inklusiver Spielplätze am besten ab.

Für die Studie hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) 1.000 Spielplätze in Deutschland untersucht.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/sport/barrierefreiheit-im-sport/inklusive-spielplaetze-studie