In welchen Fällen soll die Kita einen Unfall bei der Unfallkasse anzeigen?
Die amtlichen Erläuterungen der Unfallanzeige sagen dazu: Unfälle, die mit dem Besuch der Kita zusammenhängen, und Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung sind anzuzeigen, wenn sie ärztlich behandelt werden müssen.
Müssen auch Bagatellunfälle an die Unfallversicherungsträger gemeldet werden? Also etwa eigentlich harmlose Beulen oder Schürfwunden, die Eltern sicherheitshalber ärztlich abklären lassen?
Die Meldung erfolgt in solchen Fällen in der Regel durch die behandelnde Kinderärztin oder den Kinderarzt. Eventuell kann es sein, dass wir nachgelagert noch eine Unfallanzeige von der Kita anfordern. Trotzdem müssen natürlich auch solche kleineren Unfälle im Meldeblock (früheres Verbandbuch) dokumentiert werden.
Wie genau wird eine Unfallanzeige gestellt?
Entweder die Kitaleitung hat einen Ausdruck des Formulars und füllt diesen handschriftlich aus oder aber – deutlich besser – sie bearbeitet online eine elektronische Unfallanzeige. Das bringt für beide Seiten viele Vorteile. Die Informationen sind schneller bei den richtigen Personen und die Einrichtung hat direkt Zugriff auf ein Archiv aller Unfallanzeigen. Die meisten Unfallkassen bieten diesen Service inzwischen an, Informationen finden Sie im jeweiligen Internetauftritt. Außerdem kann man dies auch über das Serviceportal unter https://serviceportal-uv.dguv.de erledigen.
Wer füllt das Formular aus und schickt es ab?
Es zu prüfen und an den Unfallversicherungsträger zu übermitteln ist Sache der Leitung, solange diese Aufgabe innerhalb der Kita nicht auf eine andere Person übertragen wurde. Bei der elektronischen Unfallanzeige ist es auch gar nicht anders möglich. Die Kita kann und sollte sich aber zum Beispiel von Eltern den Unfallhergang schildern lassen, etwa wenn es einen Wegeunfall betrifft. Denn auch auf dem Weg zur Kita oder nach Hause sind Kinder gesetzlich unfallversichert.
Gibt es etwas, das man besonders beachten muss?
Am wichtigsten aus unserer Sicht ist es, das große Feld für die Schilderung des Unfallhergangs wirklich auszunutzen. Beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich, so als ob Sie einem Bekannten eine Filmszene schildern. Also nicht nur: „Das Kind ist gestürzt“, sondern erklären Sie detailliert, wie es dazu gekommen ist. Vielleicht lag es an der Ablenkung durch das vorbeifahrende Feuerwehrauto, an Ungeschicklichkeit oder weil das Kind ein Hindernis übersehen hat. Das würde die Unfallkasse gern wissen, denn es erleichtert die Bearbeitung, erspart Nachfragen und Verwaltungsaufwand. Mit dem Wissen lassen sich künftige Unfälle vermeiden.
Die Fragen beantwortete Klaus Hendrik Potthoff, Geschäftsbereichsleiter Rehabilitation und Entschädigung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.