Brille kaputt – und nun?

Sollten Kinder beim Toben oder beim Ausflug die Brille vorsorglich abnehmen, damit sie nicht kaputt- oder gar verloren geht?

Benötigen Kinder im Alltag eine Brille, dann sollen sie diese auch beim Turnen oder auf Ausflügen tragen, sofern die Erziehungsberechtigten so entscheiden und die ärztliche Empfehlung das vorsieht. Kann ein Kind sehr schlecht sehen, ist dies schließlich auch ein Unfallrisiko.

Aber wenn etwas schiefläuft – was ist dann mit den Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz?

Möglicherweise ist das ein Fall für die zuständige Unfallkasse – wir sprechen dann im Fachjargon von Hilfsmittelschaden. Als Hilfsmittel bezeichnen wir alle ärztlich verordneten Gegenstände, die für eine erfolgreiche Heilbehandlung notwendig sind oder die einen Gesundheitsschaden – etwa Fehlsichtigkeit – mildern oder ausgleichen. Zu den Hilfsmitteln zählen auch Hörgeräte, Zahnspangen, Insulinpumpen und Ähnliches. Wird ein solches getragenes Hilfsmittel während der Kitazeit oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause beschädigt oder geht verloren, lohnt es sich, dies der Unfallkasse anzuzeigen. Sie prüft, ob und inwieweit die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz übernommen werden können. Übrigens gilt das alles auch für die Hilfsmittel der Beschäftigten.

Das heißt, wenn die Brille eines Kindes oder eines Kita-Beschäftigten in der Kita kaputtgeht, zahlt die Unfallkasse?

Nein, das heißt es nicht. Es gibt bestimmte Voraussetzungen. Wichtig ist zunächst, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Besuch der Kita steht, so wie oben beschrieben, und dass die Brille getragen wurde, also nicht beispielsweise „sicherheitshalber“ auf der Bank lag. Außerdem muss der Schaden durch einen Unfall – also eine Einwirkung von außen – zustande gekommen sein. Dazu reicht auch die eigene Ungeschicklichkeit aus wie etwa ein Stolpern.

Wie gehen die Eltern vor, um die Kosten erstattet zu bekommen?

Das läuft alles über die Kita. Diese stellt eine herkömmliche Unfallanzeige, legt am besten auch direkt die Originalrechnung der neuen Brille oder der Reparatur sowie eine Rechnungskopie der alten, kaputten Brille bei. Damit die Eltern ihr Geld schnell erhalten, ist die Angabe der Bankverbindung (IBAN) sinnvoll. Diese Unterlagen müssen die Erziehungsberechtigten der Kita natürlich zur Verfügung stellen, oder aber sie können sie der Unfallkasse im Nachgang zur Unfallmeldung digital oder per Post übermitteln.

Sind für Kitakinder eventuell Sportbrillen eine gute Alternative?

Sinnvoll sind auf jeden Fall Kunststoffgläser, die Kindern ohnehin meistens ärztlich verordnet werden. Darüber hinaus empfehlenswert sind weiche Nasenauflagen und weiche, elastische Bügel, die um das Ohr herumreichen (Gespinstbügel). In der Regel beraten die Fachleute in Optikerfachgeschäften sehr gut und die meisten handelsüblichen Brillen erfüllen diese Anforderungen.

Die Fragen beantwortete Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Sicherheit – Gesundheit – Teilhabe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

So stellt man eine Unfallanzeige

In welchen Fällen soll die Kita einen Unfall bei der Unfallkasse anzeigen?

Die amtlichen Erläuterungen der Unfallanzeige sagen dazu: Unfälle, die mit dem Besuch der Kita zusammenhängen, und Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung sind anzuzeigen, wenn sie ärztlich behandelt werden müssen.

Müssen auch Bagatellunfälle an die Unfallversicherungsträger gemeldet werden? Also etwa eigentlich harmlose Beulen oder Schürfwunden, die Eltern sicherheitshalber ärztlich abklären lassen?

Die Meldung erfolgt in solchen Fällen in der Regel durch die behandelnde Kinderärztin oder den Kinderarzt. Eventuell kann es sein, dass wir nachgelagert noch eine Unfallanzeige von der Kita anfordern. Trotzdem müssen natürlich auch solche kleineren Unfälle im Meldeblock (früheres Verbandbuch) dokumentiert werden.

Wie genau wird eine Unfallanzeige gestellt?

Entweder die Kitaleitung hat einen Ausdruck des Formulars und füllt diesen handschriftlich aus oder aber – deutlich besser – sie bearbeitet online eine elektronische Unfallanzeige. Das bringt für beide Seiten viele Vorteile. Die Informationen sind schneller bei den richtigen Personen und die Einrichtung hat direkt Zugriff auf ein Archiv aller Unfallanzeigen. Die meisten Unfallkassen bieten diesen Service inzwischen an, Informationen finden Sie im jeweiligen Internetauftritt. Außerdem kann man dies auch über das Serviceportal unter https://serviceportal-uv.dguv.de erledigen.

Wer füllt das Formular aus und schickt es ab?

Es zu prüfen und an den Unfallversicherungsträger zu übermitteln ist Sache der Leitung, solange diese Aufgabe innerhalb der Kita nicht auf eine andere Person übertragen wurde. Bei der elektronischen Unfallanzeige ist es auch gar nicht anders möglich. Die Kita kann und sollte sich aber zum Beispiel von Eltern den Unfallhergang schildern lassen, etwa wenn es einen Wegeunfall betrifft. Denn auch auf dem Weg zur Kita oder nach Hause sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Gibt es etwas, das man besonders beachten muss?

Am wichtigsten aus unserer Sicht ist es, das große Feld für die Schilderung des Unfallhergangs wirklich auszunutzen. Beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich, so als ob Sie einem Bekannten eine Filmszene schildern. Also nicht nur: „Das Kind ist gestürzt“, sondern erklären Sie detailliert, wie es dazu gekommen ist. Vielleicht lag es an der Ablenkung durch das vorbeifahrende Feuerwehrauto, an Ungeschicklichkeit oder weil das Kind ein Hindernis übersehen hat. Das würde die Unfallkasse gern wissen, denn es erleichtert die Bearbeitung, erspart Nachfragen und Verwaltungsaufwand. Mit dem Wissen lassen sich künftige Unfälle vermeiden.

Die Fragen beantwortete Klaus Hendrik Potthoff, Geschäftsbereichsleiter Rehabilitation und Entschädigung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.