Zwischen Verantwortung und Delegation

kurz & knapp

+ Ob großer oder kleiner Träger, die Aufgaben im Arbeitsschutz sind identisch
+ Sicherheitsbeauftragte oder Beschäftigte können Aufgaben übernehmen, die Verantwortung bleibt bei der Leitung
+ Unterstützung durch externe Fachkräfte, Netzwerke und Infos der Unfallversicherungsträger nutzen

Die Spielplatzgeräte auf dem Außengelände und alle Elektrogeräte müssen wieder überprüft werden, die Beschäftigten benötigen eine Auffrischung in Erster Hilfe und die neue Kollegin eine Erstunterweisung zum Infektionsschutz und zur Händehygiene. Geht es darum, das Arbeiten, Lernen und Spielen in der Kita sicher und gesund zu gestalten, sind das nur einige der Aspekte, die eine Kitaleitung auf dem Schirm haben muss. Durch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beschäftigten in seinem Unternehmen sicher und gesund arbeiten können. Im Falle von Kitas ist der Arbeitgeber der Träger und neben den Beschäftigten müssen natürlich auch immer die Kinder in die Überlegungen einbezogen werden. Der Träger bleibt zwar in der Gesamtverantwortung, in der Regel wird er aber die Durchführung von einem großen Teil der Maßnahmen auf die Kitaleitung übertragen.

Größere Kitas im Vorteil

„Kitas, die zu einem großen Träger gehören, sind meist im Vorteil im Vergleich zu jenen von ganz kleinen Trägern, etwa Elterninitiativen“, sagt Annette Kuhlig, Präventionsexpertin bei der Unfallkasse Berlin. Bei den großen Trägern seien viele Abläufe standardisiert und gut organisiert. Prüfungen (z. B. von elektrischen Betriebsmitteln, Spielgeräten, Brandschutz) und auch die Behebung von baulichen Mängeln erfolgen in der Regel zentral durch den Träger oder durch externe Firmen. Auch die Leistungen betriebsärztlicher Dienste und  von Fachkräften für Arbeitssicherheit werden meist zentral für alle Einrichtungen eingekauft. „Die Kitaleitung kann sich eigentlich darauf verlassen, dass diese Strukturen funktio­nieren“, so Kuhlig. Außerdem können die Einrichtungen großer Träger oft über das interne Intranet auf fertige Unter­weisungsmaterialien zugreifen oder bekommen diese als analogen Ordner zur Verfügung gestellt. „Kleine Kitas müssen sich diese Inhalte selbst zusammensuchen und diese Dinge eigenständig mit ihrem Vorstand organisieren.“ Hilfreich seien dabei die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und, der Austausch mit anderen Kitas, etwa in einrichtungsübergreifenden Leitungsrunden. „Aber auch die Branchenregel Kindertageseinrichtung bietet einen Überblick über mögliche Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen im Kita­-Alltag“, so die Expertin. „Hier und auch auf den Internetseiten der Unfallkassen und der BGW findet man viele wesentliche Informationen und kann sich gut daran orientieren. Zudem werden Seminare für Kitaleitungen zu diesem Thema angeboten.“

Leitungen können delegieren

Eine gute Unterstützung für die Kitaleitungen sind ihre Stellvertretungen. Sie sichern die Abläufe in Abwesenheit der Leitung, müssen also gut eingebunden und informiert sein. Geht es darum, Sicherheit und Gesundheit in der Kita zu koordinieren, können sie auch bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die Organisation der Ersten Hilfe komplett übernehmen. „Trotzdem muss die Leiterin kontrollieren, ob alles läuft“, schränkt Kuhlig ein. Leitungen können bestimmte Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegieren, die sich durch gezielte Schulungen Fachwissen angeeignet haben. So kann der Sicherheitsbeauftragte zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen oder bestimmte Unterweisungen durchführen. Kuhlig betont: „Es ist dabei wichtig zu wissen, dass Sicherheitsbeauftragte zwar Aufgaben übernehmen können, sie sind aber nicht verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit.“ Manche Themenfelder erfordern jedoch gezieltes Fachwissen. Immer dann, wenn es um spezifische Themen wie etwa Infektionsschutz, Brandschutz oder Schutz vor UV­-Strahlung geht, sollten externe Fachkräfte (Betriebsärztinnen und ­-ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) hinzugezogen werden. Auch wenn die Kitaleitung Aufgaben delegiert: Sie muss sicherstellen, dass die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden – auch bei Personalmangel.

Wenn die Kitaleitung Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit nicht als Zusatzaufgabe wahrnimmt, sondern das Potenzial erkennt, kann sie gemeinsam mit dem Träger und den Beschäftigten viel Gutes für alle in der Einrichtung bewirken.

Diese Basisinformation zu Sicherheit und Gesundheit in Kita können Sie bequem über unsere Webseite herunterladen:
www.kinderkinder.dguv.de/basisinfo

• Branchenregel Kindertageseinrichtung
• DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
• Flyer „Kleine KiTa – aber sicher“

Vernetzt ist nicht immer smart

KURZ GESAGT!

_Vernetzung bietet potenzielle Angriffsfläche für Cyberkriminelle

_Geräte nur mit dem Internet verbinden, wenn es unbedingt nötig ist

_Umgang mit Cybersicherheit systematisieren und Notfallpläne entwickeln

Bei Cybersicherheit denken Sie an Back-ups, sichere Passwörter und regelmäßige Software-Updates? Und sagen vielleicht: „Machen wir bei uns in der Kita doch alles! Und wir sensibilisieren die pädagogischen Fachkräfte dafür, vorsichtig zu sein beim Öffnen von E-Mails.“ Sehr gut! Doch Cybersicherheit geht über die Arbeit am Computer hinaus. Denn Hackerangriffe zielen nicht nur auf die Erbeutung sensibler Daten ab. Sie können auch ganz direkt den Arbeitsschutz betreffen.

Vernetzung erhöht Komfort, Effizienz – und das Risiko

Die Zahl der vernetzten Geräte steigt auch in Kitas. Smarte Türen öffnen und schließen sich auf Knopfdruck oder sogar wie von Geisterhand, wenn sich zugangsberechtigte Personen nähern. Heizungs- und Klimaanlagen registrieren über Sensoren, ob sie sich einschalten müssen, und sorgen automatisch für eine angenehme Raumtemperatur. Gesteuert wird das alles über Funk- oder drahtlose Internetverbindungen.

Das erhöht zwar Komfort und Effizienz, birgt bei Fehlfunktionen aber auch Risiken. „Jedes Gerät, das mit dem Internet verbunden ist, bietet eine mögliche Angriffsfläche“, erklärt IT-Experte Jonas Stein: „Wenn Geräte dann gehackt werden, können sie ausfallen oder im schlimmsten Fall sogar zur Gefahr werden.“ 

Stein leitet beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) das Sachgebiet für Industrial Security. Dort untersucht er mit seinem Team Schwachstellen in Produkten, die bei einem Angriff Menschen gefährden könnten. Ein Beispiel: Aus dem Wasserhahn darf zum Schutz der Kinder maximal 43 Grad Celsius warmes Wasser kommen. Das lässt sich bei einigen modernen Warmwasseranlagen mithilfe von Apps einstellen, die sich über ein Smartphone steuern lassen. „Eine manipulierte Steuerung kann dazu führen, dass das Wasser über die zulässige Temperatur hinaus erhitzt wird“, sagt Jonas Stein. Plötzlich besteht die Gefahr, dass sich die Kinder verbrühen. Einfache Lösung: Das Anbringen eines mechanischen Ventils mit Verbrühschutz. Selbst bei einer Fehlfunktion der App wird das Wasser damit nicht mehr zu heiß – allerdings ist eine Vernetzung des Geräts dann auch gar nicht mehr nötig.

Funksteckdosen sind aus der Entfernung angreifbar

Ein ähnlich gelagerter Fall sind Steckdosen, die sich über eine Fernbedienung ein- und ausschalten lassen. „Diese Steckdosen sind leicht angreifbar. Manche kann man noch aus einer Entfernung von 100 Metern mit einer kopierten Fernbedienung steuern“, weiß Jonas Stein. Im harmlosen Fall sei daran nur eine LED-Lichterkette angeschlossen. „Wenn aber die Kaffeemaschine eingesteckt ist und das ganze Wochenende durchgehend läuft, wird es kritisch.“

Der Sachgebietsleiter Industrial Security empfiehlt Kitaleitungen, eine Liste zu erstellen mit Geräten, die über Funkfernbedienungen, Internet oder Sensoren gesteuert werden. „Zu dieser Liste überlege ich mir dann für jedes einzelne Gerät: Muss ich es wirklich mit dem Internet verbinden? Denn der einfachste Schutz besteht darin, es gar nicht erst zu vernetzen.“

Notfallpläne für wichtige Systeme

Was tun, wenn wichtige vernetzte Systeme ausfallen? Recht simpel ist das, falls die Anlage für Internettelefonie (Voice over IP) ausfällt: Die Kitaleitung sollte ein Notfallhandy parat haben und die wichtigsten Rufnummern bereithalten. Aber wenn die smarte Schrankenanlage oder die intelligenten Türen nicht mehr reagieren? Dann muss es einen Plan B geben, um sie manuell bedienen zu können. Denn Fluchtwege müssen immer frei und Notausgänge immer zu öffnen sein.

Immerhin: Durch europäisches Recht sind Kitas gut geschützt, Hersteller haften für Sicherheitslücken. „Hacker zerstören keine Barrieren und verschaffen sich dadurch Zugang. Es ist nicht so, dass sie im übertragenen Sinne nur lange genug auf eine stabile Mauer einhämmern müssten“, räumt Stein mit einem Missverständnis auf. „Hacker können nur dann eindringen, wenn es bereits eine Schwachstelle gab, wenn die Mauer also schon ein Loch hatte und durchlässig war.“ Deshalb sind die Hersteller verpflichtet, diese Schwachstellen zu beseitigen und dadurch die Fehler in ihren Produkten beispielsweise mit Updates zu beheben.

Aber darauf sollten es die Kitas nicht ankommen lassen. Besser ist es, vorsichtig mit der Vernetzung umzugehen und nur Geräte mit dem Internet zu verbinden, bei denen es wirklich notwendig ist.

Notfallkontakt hinterlegen

Tauchen sensible Daten im Internet auf oder streamt die gekaperte Überwachungskamera Livebilder aus dem laufenden Betrieb, müssen Kitas schnell reagieren. Für solche Cybersicherheitsnotfälle sollte die Zuständigkeit klar geregelt sein. Sinnvoll ist es, auf der eigenen Internetseite einen Notfallkontakt für die IT-Sicherheit nach einem internationalen Standard (RFC 9116) zu hinterlegen. Das klingt komplizierter, als es ist. Die Erstellung dauert für die IT-Abteilung oder IT-Dienstleister nur ein paar Minuten. Wie es geht, zeigt ein kurzes Erklärvideo auf der Seite des IFA: 
www.dguv.de/securitytxt_DE