Von Spielplatz- und Klettergeräten können hohe Verletzungsrisiken für Kinder ausgehen, wenn sie nicht sicher gestaltet oder aufgebaut sind. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung erforderlich. Dasselbe gilt für naturnahe Objekte, mit denen Aufenthaltsbereiche im Freien gestaltet wurden. Dazu zählen Konstruktionen aus Holz (z.B. mit biegsamen Weidenruten gebaute Kriechtunnel), Zäune oder Klettergerüste, doch auch Wasserflächen wie kleine Teiche oder Feuchtbiotope.
Um die Sicherheit der Kinder auch in den Außenbereichen der Kita zu gewährleisten, sind daher verschiedene Punkte zu beachten, unter anderem:
- die Kontrolle bei Neuinstallationen oder wesentlichen Änderungen
- die Überprüfung eines jeden Objekts vor Inbetriebnahme durch eine sachkundige Person
- eine Wartung im Abstand von drei Monaten hinsichtlich Funktion, Zustand und Stabilität (inkl. Verschleiß/ Verrottung) der Geräte durch eine qualifizierte Person
- die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung, vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison
Werden bei einer Überprüfung erhebliche Mängel festgestellt, muss unverzüglich der Träger der Kita darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wenn ein Gerät von dem Spielplatz entfernt wird, müssen alle im Boden verbleibenden Verankerungen oder Fundamente beseitigt oder mit Schutzvorrichtungen versehen und die Stelle gesichert werden.
Die DGUV informiert in ihrer Publikation „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ über die konkreten Vorgaben.
Weitere Hinweise und Links zu Materialien sind auf der Website der UK NRW zu finden.