Erste Hilfe in der Kita: Alles erfüllt?

Um die Folgen von Unfällen im Kita-Alltag möglichst gering zu halten, sollte das Fachpersonal regelmäßig überprüfen, ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Erste Hilfe erfüllt bzw. vorhanden sind. Zu den sachlichen Voraussetzungen zählen Meldeeinrichtungen (Telefone), Erste-Hilfe-Einrichtungen (Ruheraum mit Liegen) sowie genügend Erste-Hilfe-Materialien. Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen sollten außerdem deutlich erkennbar gekennzeichnet sein. Personelle Voraussetzungen beinhalten das Vorhandensein von genügend ausgebildeten Ersthelfenden in den Kindergruppen.

Die Publikation informiert auch zu Maßnahmen, die bei einem Unfall zu ergreifen sind, sowie zur Unfalldokumentation.

Zur DGUV-Publikation: Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

Welttag gegen das Ertrinken

Bei hohen Sommertemperaturen erfreuen sich Kinder auch in der Kita über eine Erfrischung beim Plantschen im kühlen Wasser. Doch irreführende Begriffe wie „sekundäres Ertrinken“ oder „trockenes Ertrinken“ sorgen für Unsicherheit und schüren Ängste. Die Initiative „Kindernotfall Bonn“ der Abteilung für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Bonn (UKB) stellt deshalb auf ihrer Website (www.kindernotfall-bonn.de) Informationen zu Ertrinkungsunfällen bereit, um Wissen für den Notfall zu vermitteln.

Die Begriffe „sekundäres Ertrinken“ oder „trockenes Ertrinken“ sind keine Fachbegriffe, werden häufig synonym verwendet und suggerieren, dass ein Mensch im Nachgang an einen Bade- oder Ertrinkungsunfall verstirbt – vermeintlich nicht durch das „klassische“ Ertrinken, sondern an den Folgen des Wasseratmens. Jedoch ist das Verschlucken oder Aspirieren geringer Wassermengen in die Atemwege beim Spielen im Wasser in den meisten Fällen medizinisch nicht relevant ist. Vielmehr führt dies meistens zu einem Hustenreiz, der die Lunge schützt. Wirkliche Gefahr besteht erst, wenn größere Mengen Wasser in die Lunge gelangen.

Ertrinken ist eine der häufigsten Todesursachen bei Kindern, dabei sind die meisten Ertrinkungsunfälle vermeidbar: „Aufsichtspersonen müssen sich bewusst sein, dass eine uneingeschränkte Aufmerksamkeit, insbesondere ohne Ablenkung durch Handys oder andere Geräte, entscheidend und lebensrettend sein kann“, betont Dr. Till Dresbach, Oberarzt der Neonatologie und Kinderintensivmedizin am UKB.

Um ernsthaften Folgen nach einem Badeunfall vorzubeugen ist es wichtig, dass Aufsichtspersonen richtig reagieren:

  • Das Kind sollte unverzüglich aus dem Wasser gerettet werden.
  • Es ist sofort der notärztliche Dienst (112) zu verständigen. Idealerweise von einer zweiten Person.
  • Wenn das Kind bewusstlos ist und keine Atmung festgestellt werden kann, sollten sofort Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Bei der Wiederbelebung von Kindern steht die Beatmung, also das Zuführen von Luft in die Lunge, im Vordergrund. Dies wird durch Mund-zu-Mund-Beatmung erreicht. Die Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen bei allen Kindern mit fünf Beatmungen. Dabei sollte die Nase des Kindes zugehalten werden. Wenn nach den fünf Beatmungen keine Lebenszeichen vorhanden sind, sollte mit der Herzdruckmassage begonnen werden.

Wichtig: Bei Wiederbelebungsmaßnahmen kann man nichts falsch machen. Es ist ein großer Fehler, keine Maßnahmen zu ergreifen, da dies den Behandlungserfolg bei Ertrinkungsopfern erheblich beeinträchtigt.

Interaktive Kindernotfall-Webinare bietet die Initiative Kindernotfall Bonn am Universitätsklinikum Bonn an: https://www.kindernotfall-bonn.de/online/

Daten unter Verschluss

Eine Kitaleiterin schrieb, sie sei verunsichert, wie sie denn der Dokumentationspflicht nachkommen solle, wenn aus Gründen des Datenschutzes kein Verbandbuch mehr geführt werden dürfe …

Das ist ein Missverständnis. Selbstverständlich darf weiterhin das klassische Verbandbuch geführt werden. Die Kitaleitung muss aber dafür sorgen, dass nur dazu befugte Personen Zugriff auf das Verbandbuch haben. Einer Kita ist es komplett freige­stellt, wie sie Erste­-Hilfe­-Leistungen dokumentiert. Meldeblöcke oder Verbandbücher sind hier nur Angebote. Genauso gut kann man eine Excel­-Tabelle anlegen. Aus Sicht des Datenschutzes ist nur wichtig, dass lediglich die Personen darauf zugreifen können, die das auch dürfen.

Und wer darf das?

Zunächst sind das die Ersthelfer und Ersthelferinnen und dann alle, die im weiteren Sinne etwas mit der Ersten Hilfe in der Einrichtung zu tun haben (z. B. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit). Es können jedoch auch andere Personen mit der Doku­mentation oder anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe von der Kitaleitung bestimmt werden.

Welche Vorteile hat der Abreißblock gegenüber dem Verbandbuch?

Man kann ihn, anders als ein Verbandbuch, überall hinlegen, denn die Eintragungen werden ja gesondert aufbewahrt. Das ist schon praktischer, weil so der Block bei Bedarf schnell zur Hand ist. Für das Ver­bandbuch, in dem ja die Eintragungen aller vorigen Erste­-Hilfe­-Leistungen zu sehen sind, muss sich die Einrichtung Sicherungsmaßnahmen überlegen, um dem Datenschutz zu entsprechen. Es muss sicher sein, dass niemand hineinschaut, der das nicht darf.

Wie muss man mit den Zetteln des Abreißblocks vorgehen?

Es muss geklärt sein, wie und an wen die einzelnen Zettel wei­tergegeben und in welcher Form sie abgelegt werden. Sinnvoll ist, die Zettel zentral abzuheften und nicht etwa in der Akte des Kindes oder der Mitarbeitenden. Denn die Personen, die auf die Erste­-Hilfe­-Daten zugreifen dürfen, sind in der Regel nicht auch berechtigt, in die Personalakten zu schauen. Die Daten zentral abzulegen ist auch deshalb zweckmäßig, weil Unfälle, die nicht meldepflichtig sind, erfasst werden können und
deren Auswertung Hinweise auf bestimmte Unfallschwerpunkte liefert, gegen die man präventiv etwas unternehmen sollte. Zudem ist so die Löschung der Daten nach den fünf Jahren Aufbewahrungspflicht leichter.

Und wenn sich eine Kita entscheidet, das Ganze elektronisch zu machen?

Auch dann muss sie Personen bestimmen, die auf die Datei und damit die Daten Zugriff haben. Es reicht nicht aus, den Rechner oder die Datei mit einem Passwort zu sichern. Die sauberste Lösung ist, einen separaten Ordner anzulegen, auf den nur die befugten Personen eine Zugriffsberechtigung haben.

Die Fragen beantwortete Ina Doppstadt, sie ist Datenschutzbeauftragte bei der Unfallkasse NRW.

Die Dokumentation von Erste­-Hilfe­-Leistungen und Unfällen, die nicht meldepflichtig sind, sichert mögliche spätere Ansprüche an die gesetz­lichen Unfallversiche­rungsträger. Sollten sich etwa bei einer Verletzung erst nach einiger Zeit ernstere Folgen heraus­stellen, weist der Eintrag nach, dass der Unfall während des Kitabe­suchs (bzw. während der Arbeitszeit) geschah.