Rückengerecht arbeiten

  • Nutzen Sie höhenverstellbare Stühle und vermeiden Sie unbedingt, auf Kinderstühlen zu sitzen, denn dadurch können Verspannungen im Bereich der
    Wirbelsäule und Beschwerden an den Kniegelenken auftreten.
  • Verwenden Sie Anziehhilfen wie Podeste, kleine Treppen und ergonomische
    Stühle, um sich mit den Kindern auf Augenhöhe zu bewegen. So vermeiden Sie es, sich ständig vorbeugen und die Wirbelsäule verdrehen zu müssen. Lassen Sie die Kinder möglichst viel selbstständig machen.
  • Nutzen Sie Servierwagen zum Transportieren der Mahlzeiten.
  • Portionieren und richten Sie die Speisen auf den Kindertellern an einem normal
    hohen Tisch oder auf dem Servierwagen an, statt sich zu den Kindern herunterzubeugen, sofern diese überhaupt Ihre Hilfe benötigen.
  • Beim Transport schwerer Gegenstände: Holen Sie sich Hilfe oder greifen
    Sie auf geeignete Hilfsmittel (Sackkarre etc.) zurück.
  • Das Spielen auf dem Boden kann die Kniegelenke belasten.
    Hilfreich sind hier Sitzalternativen, beispielsweise Yogakissen, Meditationsbänkchen oder Bodenstühle.
  • Sie die Kinder nur ausnahmsweise auf den Wickeltisch, lassen Sie die Kleinen vorhandene Aufstiegshilfen nutzen. Ältere Kinder können stehend gewickelt werden, während die Fachkraft auf einem niedrigen Stuhl sitzt.
  • Kann das Kind, das Sie hochheben möchten, nicht doch selbst laufen, klettern o. Ä. – eventuell mit Ihrer Hilfe? Lässt es sich nicht vermeiden: Heben Sie das Kind körpernah und achten Sie darauf, dass Ihre Knie nicht durchgestreckt sind.
    Wenn Sie Babys oder Krabbelkinder länger tragen, ist es sinnvoll, dafür ergonomische Tragesysteme zu verwenden.
  • Nutzen Sie solche Bettchen, in die die Kinder selbstständig hinein- und herauskrabbeln können, damit Sie sie zum Schlafenlegen nicht über das Gitter heben müssen.

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TIPP!

Gefährdungsbeurteilungen geben Ihnen wertvolle Hinweise auf Verbesserungsbedarf in Ihrer Kita. Mehr dazu unter:
www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-kita

Weitere Informationen zum rückengerechten Arbeiten unter:
www.dguv.de, Webcode: p202106

Sicher und gesund arbeiten in der Kita während Schwangerschaft und Stillzeit

Im ersten Teil der Broschüre geht es darum, wie das Mutterschutzgesetz konkret für Beschäftigte umgesetzt werden muss, die beruflich mit kleinen Kindern zu tun haben. Denn gerade Kleinkinder haben häufig Infektionen, sie wollen auf den Arm: ein enger Kontakt ist unvermeidlich. Wie funktioniert eine Gefährdungsbeurteilung? Auf welche Aspekte muss man besodners achten? Welche Schutzmaßnahmen gibt es? Wo finden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei diesen Fragen Unterstützung? Die Broschüre gibt darüber Auskunft.

Im Teil 2 behandelt die Publikation Infektionskrankheiten und
deren Prävention. Hier gibt es vor allem Informationen und Handlungsempfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. Es geht um die Prüfung des Immunschutzes, Impfangebote und was zum Schutz der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin zu tun ist, wenn in der Einrichtung eine bestimmte Infektionskrankheit auftreten sollte.

Den Abschluss bildet eine Liste mit relevanten Gesetzen und Vorschriften sowie ein Ablaufschema zum  Mutterschutz für Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung von Kindern.

 

Wie Sie psychischen Belastungen entgegenwirken

Personalmangel, Zeitknappheit, Konflikte mit Eltern – die meisten Träger und Kitaleitungen glauben zu wissen, wo bei ihren Beschäftigten der Schuh drückt. Weshalb sich also die Mühe machen, die psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) aufzunehmen? Zum einen natürlich, weil es gesetzliche Pflicht ist. Und zum anderen, weil nur so aus Vermutungen Gewissheiten werden und sich dann geeignete Maßnahmen treffen lassen, die die Situation der pädagogischen Fachkräfte verbessern. Das trägt dazu bei, die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten und Ausfallzeiten zu verringern.

Eine GBU psychischer Belastungen zu erstellen, ist weniger aufwendig und bürokratisch, als viele befürchten. Zumal es von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften speziell für Kitas nützliche Handlungshilfen gibt (siehe Kasten unten rechts). Diese können unkompliziert an die Bedingungen der eigenen Kita angepasst werden.

Sieben Schritte führen zu einer erfolgreichen GBU psychischer Belastungen:

1. Vorbereitung

Kitaleitungen, die vom Träger mit der Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen beauftragt wurden, sind nicht allein. Sie können und sollten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die Personalvertretung miteinbeziehen. Methodisch gibt es nicht den einen, festgelegten Weg zur Ermittlung der psychischen Belastungen, sondern eine Vielzahl von Ansätzen. Teamsitzungen, Workshops und Vorgesetzten-Mitarbeiter-Gespräche bieten sich an. Vieles wird in Kitas auch schon gemacht – nur die schriftliche Dokumentation fehlt dann eigentlich noch zur GBU.

2. Gefährdungen und Belastungen ermitteln

Die oben genannten Handlungshilfen bilden eine übersichtliche Grundlage, um Gefährdungen und Belastungen richtig einschätzen zu können. Mit Prüflisten oder Fragebögen wird die Wahrnehmung verschiedener Situationen aus dem Arbeitsalltag systematisch erfasst: Wie wird der Lärm empfunden? Wie nehmen die Beschäftigten Teamsitzungen wahr? Wie ist das Arbeitsklima?
Beispiel: Kitaleiterin Frau Helmer hat bemerkt, dass ihr Team mit den Kindern immer öfter lieber im Gruppenraum bleibt, statt nach draußen zu gehen, auch wenn es nur ganz leicht nieselt. Sie will der Sache im Rahmen einer Teamsitzung auf den Grund gehen.

3. Gefährdungen und Belastungen beurteilen

Um die Bewertungen der Beschäftigten schriftlich zu dokumentieren, sind die Handlungshilfen ebenfalls ein wichtiges Instrument. Beispielsweise können Fragebögen verwendet werden, bei deren Auswertung gut ersichtlich wird, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Beispiel: Auf Basis der Handlungshilfen fragt Frau Helmer in der Teamsitzung nach. Es stellt sich heraus, dass die Erzieherinnen und Erzieher das Anziehen der „Matschklamotten“ besonders stressig finden. Während die älteren Kinder längst in Hosen und Gummistiefel geschlüpft sind, benötigen die jüngeren Hilfe. Die Älteren langweilen sich, schwitzen, sind laut und ungeduldig. Das überträgt sich auf das pädagogische Fachpersonal, das sich um ältere und jüngere Kinder gleichzeitig kümmern muss. Die Folge: Hektik, Stress, schlechte Stimmung.

4. Maßnahmen festlegen

Auf Grundlage der GBU werden konkrete Maßnahmen festgelegt, um die erkannten Gefährdungen und Belastungen zu beseitigen.
Beispiel: Bei der Teamsitzung werden Vorschläge gemacht und schriftlich festgehalten: Die älteren Kinder sollen erst den jüngeren helfen, bevor sie sich selbst anziehen. Eine Erzieherin nimmt außerdem draußen die fertig angezogenen Kinder in Empfang, damit diese nicht warten müssen, bis die ganze Gruppe so weit ist.

5. Maßnahmen durchführen

Wenn die personellen Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen festgelegt und unter Berücksichtigung des Gefährdungsrisikos Prioritäten sowie Umsetzungsfristen gesetzt worden sind, werden die Maßnahmen umgesetzt.
Beispiel: Die Kinder, die ihre Matschklamotten schon tragen, gehen nach draußen, wo Frau Müller schon auf sie wartet. Frau Uzun und Jahrespraktikant Herr Schultze helfen gemeinsam mit den Vorschulkindern, die jüngeren Kinder anzuziehen.

6. Wirksamkeit überprüfen

Hat sich die Situation verbessert? Nach einem festgelegten Zeitraum wird das überprüft. In diesem Fall können die von der Änderung betroffenen Beschäftigten einfach dazu befragt werden.
Beispiel: Vier Wochen später fragt die Kitaleitung bei der Teamsitzung nach. Einhellige Meinung: Die Kinder sind leiser und nicht mehr so ungeduldig. Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich weniger gestresst.

7. GBU fortschreiben

Die Gefährdungsbeurteilung muss in angemessenen Zeiträumen aktualisiert werden. Hierfür müssen Fristen festgelegt werden. Außerdem muss sie angepasst werden, wenn sich Gegebenheiten verändern (z. B. hohe personelle Fluktuation, neue Aufgabenverteilung im Team, vermehrtes Auftreten von Krankheitsfällen).
Beispiel: Teamsitzung ein Jahr später: Hat sich das Prozedere mit den Matschklamotten aus Sicht der Beschäftigten bewährt? Oder muss nachjustiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der nicht nur den Status quo festigen, sondern die Gesundheit und Sicherheit in der Kita verbessern soll. Sie muss so dokumentiert werden, dass daraus die Beurteilung der Gefährdung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervor gehen. Das dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch als wertvolle Arbeitshilfe im Kita-Alltag.

 

GBU IM INTERNET

  • Infos, Handlungshilfen, Mitarbeiter- und Dokumentationsbögen zur GBU psychischer Belastungen hat die Unfallkasse Berlin speziell für Kitas zusammengestellt:
    www.kurzelinks.de/4boj
  • Ausführliche Informationen und Prüflisten zu einer Vielzahl von potenziellen Gefährdungen bietet die Unfallkasse NRW in der Broschüre „Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen – Handlungshilfe“:
    www.kurzelinks.de/yfii
  • Übersichtliche Informationen zur „Gefährdungsbeurteilung in der Kinderbetreuung“ und Checklisten hält die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bereit:
    www.kurzelinks.de/t0vz
  • Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erklärt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in einem Video:
    www.kurzelinks.de/r4ar