Hinsehen, ernst nehmen, angehen

Die Krippengruppe ist gerade im Aufbruch. Das Fertigmachen der Kleinen hat Zeit und Nerven gekostet, aber jetzt sind alle bereit. Da bemerkt die Erzieherin, dass Paul eine volle Windel hat. Also führt sie den Kleinen seufzend zum Wickelbereich und macht ihn sauber. Als sie mit Paul zurück zu den anderen kommt, sagt die Erzieherin laut: „So, hier ist er wieder, der kleine Hosenscheißer, wegen dem ihr alle so lange warten musstet!“

Diese Szene schildert der Kinderrechtsexperte Jörg Maywald. „Das ist Gewalt“, sagt er, „dem Kind wird hier ein Schaden zugefügt, indem die Erzieherin es zutiefst beschämt. Es wird eindeutig eine Grenze überschritten.“ Doch wo genau verläuft diese Grenze? Welches Verhalten gegenüber Kindern ist gewaltvoll und verletzend? Maywald sieht da geringe Interpretationsspielräume. Gewalt gegen Kinder heißt für ihn im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zum Beispiel, sie demütigen, auslachen, ausgrenzen, nicht trösten, ignorieren und bedrohen, aber auch körperliche Nähe und Distanz nicht ausbalancieren, sie schubsen, zum Essen, Schlafen oder Toilettengang zwingen, fixieren, ungefragt streicheln oder sie nicht angemessen beaufsichtigen. „In jeder Kindertagesstätte gibt es derlei Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte“, macht Maywald klar. Wichtig sei, sich dieser Tatsache zu stellen und Vorfälle nicht zu banalisieren.

KURZ GESAGT!

_Gewalt gegen Kinder hat mehrere Ursachen

_Gewaltschutzkonzepte bieten allen Orientierung und Sicherheit

_Kitaleitung ist in der Pflicht

Aber wie kommt es zu solchem Fehlverhalten? „Etwa 30 Prozent der Prozessqualität im Umgang mit Kindern lassen sich laut NUBBEK-Studie (www.dji.de/nubbek) auf strukturelle Faktoren zurückführen, der überwiegende Teil aber nicht“, sagt Maywald. Flapsig gesprochen hieße das, dass es sehr gut ausgestattete Einrichtungen gebe, die schlecht arbeiteten, während mangelhaft ausgestattete Einrichtungen hervorragende pädagogische Arbeit leisteten. „Selbst wenn nächsten Monat ein Geldsegen auf die Kitas niederginge, hätten wir damit die Probleme nicht gelöst.“

Maywald macht weitere wichtige Ursachen für individuelles Fehlverhalten aus: die Biografie einer pädagogischen Fachkraft inklusive ihrer Erziehungsvorstellungen, die Situation im Team sowie Defizite in der Ausbildung.

Erstaunlicherweise sind institutioneller Kinderschutz, Kinderrechte und feinfühliges Verhalten gegenüber Kindern nicht überall Teil des Ausbildungscurriculums. „Sehr viele Fachkräfte, die schon seit Jahren im Berufsleben sind, haben in ihrer Ausbildung nie etwas darüber gelernt.“ Der Experte sieht hier großen Nachholbedarf. Eine gute Möglichkeit für das gesamte Team sei dazu die Erarbeitung eines Gewalt- und Kinderschutzkonzepts. „Schutzkonzepte bieten den pädagogischen Fachkräften einen Zuwachs an Orientierung und Handlungssicherheit“, ist Maywald überzeugt (siehe Interview).

Die Kita­-Leitung ist in der Pflicht

Bei Fachkräften besteht häufig eine große Unsicherheit, wenn sie etwa Situationen beobachten, in denen es nach ihrem Empfinden zu Fehlverhalten von Kolleginnen oder Kollegen gegenüber Kindern kommt. Was ist dann zu tun, wie reagieren? Ein Schutzkonzept legt für pädagogische Schlüsselsituationen Fachstandards fest, die definieren, was angemessen ist, wann eine Grenze überschritten wird und wie eine Einrichtung damit umgeht. Komme es zu einer Grenzüberschreitung, so empfiehlt Jörg Maywald, könne die Fachkraft die Kollegin im Anschluss an die Situation in Ruhe darauf ansprechen und ihren Eindruck in Ich-Botschaften schildern. Oft führe der kollegiale Austausch schon dazu, dass die Fachkraft sich einsichtig zeige.

„Manchmal kommt eine solche Kritik aber nicht gut an und es wird konfrontativ. Dann ist es Leitungsaufgabe, eine Klärung herbeizuführen. Sie ist in der Verantwortung: sowohl für den Kinderschutz als auch für die Mitarbeiterfürsorge, damit niemand zu Unrecht beschuldigt wird.“ Die Leitung hat die Verpflichtung, Fälle von Beeinträchtigungen des Kindeswohls dem Träger zu melden, der wiederum eine Meldepflicht an das Landesjugendamt hat. „Somit kann es nicht nur ein Angebot der Leitung an das Team sein, solche Situationen bei ihr zur Sprache zu bringen, sondern eine Aufforderung“, verdeutlicht Jörg Maywald und betont, dass dies keineswegs als „Anschwärzen“ misszuverstehen sei. „Es geht nicht in erster Linie um Sanktionen, sondern darum, besser zu werden und sich dem Ideal der gewaltfreien Erziehung immer weiter anzunähern.“ Für das Beispiel vom Anfang hieße das etwa, dass die Erzieherin versteht, dass ihr Verhalten den Jungen verletzt hat, sie sich bei Paul aufrichtig entschuldigt und der Vorfall im Team aufgearbeitet wird.

Fehlverhalten gegenüber Kindern kommt vor. In jeder einzelnen Einrichtung. Deshalb gelte es, so der Kinderrechtler, zum Schutz der Kinder die entsprechenden professionellen Vorkehrungen zu treffen.

 

Gewalt gegen Kinder im Sinne der Kinderrechte

  • psychische / emotionale Misshandlung
    (z. B. Anschreien, Demütigen, Liebesentzug)
  • körperliche Misshandlung
    (z. B. Schlagen, Schütteln, Fixieren)
  • sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung
    (das Ignorieren grundlegender körperlicher und seelischer Bedürfnisse)

Mehr Infos bei UNICEF: www.kurzelinks.de/unicef-was-ist-gewalt

„Schutzkonzepte sind eine große Bereicherung“

Herr Professor Maywald, manche Fachkräfte und Kita-Weiterbildner*innen vermeiden das Wort Gewalt, wenn von Fehlverhalten gegenüber Kindern gesprochen wird und bevorzugen beispielsweise „verletzendes Verhalten“. Ihr Argument: Gewalt impliziert zum einen Absicht, zum anderen schreckt es ab. Ist das Thema wirklich noch so ein Tabu, dass man nicht offen darüber sprechen kann?

Ich würde mich nicht dafür aussprechen, hier sprachlich zu unterscheiden, denn dann kommen wir schnell in schwierige Diskussionen und man könnte sich dem Vorwurf aussetzen, dass unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Auch denke ich nicht, dass das Thema noch immer ein Tabu ist. Seit etwa zehn Jahren ist das überwunden, seit die schweren Missbrauchsfälle bekannt geworden sind. Solch schwere Fälle von Gewalt gegen Kinder sind glücklicherweise in Kitas selten. Aber es gibt andere häufige Formen, vor allem seelische Gewalt.

Eine Analyse von ca. 10.000 Datensätzen  aus Beobachtungsstudien im Projektnetz INTAKT ergab, dass etwa ein Viertel der Interaktionen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern als verletzend oder ambivalent zu charakterisieren sind. Eine riesige Zahl. Aber wie kommt es dazu?

Soviel vorweg: Es sind nicht allein strukturelle Ursachen. Die NUBBEK-Studie von 2013  gibt einen interessanten Einblick. Man untersuchte den Einfluss der Strukturqualität auf die Prozessqualität – also inwiefern beeinflussen schlechte Rahmenbedingen – wie ungünstiger Personalschlüssel, schlechte Räumlichkeiten, zu große Gruppen – die Prozessqualität? Das Ergebnis: zu 30 Prozent. Zu 30 Prozent lassen sich Fehlverhalten und Gewalt auf strukturelle Mängel zurückführen. Der überwiegende Teil aber nicht. 30 Prozent sind nicht wenig und natürlich müssen wir an den Verbesserungen der Strukturen arbeiten, also, dass das System Kita angemessen finanziert wird usw. Aber es gibt eben noch eine Vielzahl anderer Dinge die eine Rolle spielen.

Welche Ursachen sehen Sie noch?

Individuelles Fehlverhalten erfolgt sehr häufig vor dem Hintergrund biografischer, negativer Erfahrungen. Was aber nicht bedeutet, dass Menschen, die beispielsweise belastende Erfahrungen in ihrer Kindheit gemacht haben, diese Erfahrungen an eigene Kinder und im beruflichen Kontext weitergeben müssen. Wenn jedoch diese negativen Erfahrungen nicht verarbeitet worden sind, sie nicht angesehen und eingeordnet wurden, dann gibt es ein Risiko der Wiederholung, auch über die Generationen hinweg.

Auch nicht unwichtig als Ursache für Fehlverhalten und Gewalt ist die Situation im Team: Nimmt das Team auch auf Belastungen Einzelner Rücksicht? Sind die Mitglieder in der Lage zu sagen: „Ich übernehme jetzt mal, offensichtlich wird es hier gerade schwierig“? Ist es ein Klima, wo man solidarisch ist, wo Transparenz herrscht und offen kommuniziert wird und nicht etwa ein Klima des Misstrauens? Da spielt auch die Leitung eine große Rolle.

Ein dritter Punkt sind Ausbildung und Fortbildung. Bis vor wenigen Jahren hat das Thema in der Tat keine große Rolle in der Ausbildung gespielt. Pädagogische Fachkräfte, die schon länger im Beruf sind, haben zu institutionellem Kinderschutz und Fehlverhalten in ihrer Ausbildung kaum etwas gelernt. Seit einiger Zeit gibt es in dem Bereich vermehrt Fortbildungen, wir müssen da aber noch deutlich besser werden.

Es spielt auch eine Rolle, ob die Kita ein Schutzkonzept hat oder nicht. Es gibt bereits seit vielen Jahren die Forderung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs nach Schutzkonzepten für jede Einrichtung, für jede Kita. Damals ging vor allem um sexualisierte Gewalt. Aber heute fasst man das weiter, es geht um alle Formen von Gewalt gegen Kinder. Und seit Juni 2021 ist es sogar eine gesetzliche Vorgabe. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gab es eine Änderung des Paragrafen 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).

Kommt es durch eine pädagogische Fachkraft zu einem Fehlverhalten empfehlen Sie, die Person solle sich beim Kind entschuldigen. Wie sieht so eine Entschuldigung aus?

Eine Form der Wiedergutmachung ist bedeutsamer als die reine verbale Entschuldigung, die ja manchmal nur eine Floskel ist. Eine Fachkraft sollte sich bewusst machen, dass bei dem Kind ein Schaden entstanden ist, meistens ein seelischer Schaden. Und wenn ein Schaden entstanden ist, geht es nun einmal auch um Wiedergutmachung. Die Entschuldigung kann ein Teil dessen sein. Den Schaden zu erkennen gelingt nur, wenn die Fachkraft in der Lage ist, sich in das Kind hineinzuversetzen. Manchmal merkt die Fachkraft selbst sofort, dass sie etwas Unangemessenes gesagt oder getan hat und sie erschrickt sich darüber. Dann kann sie unmittelbar das Kind ansprechen und zugeben, dass das gerade nicht gut war und später in einer ruhigen Situation nochmal erklären, was da schief gelaufen ist. Merkt sie es nicht, sollte sie kollegial darauf angesprochen werden.

Wenn keine Einsicht zu erwarten ist, was dann?

Dann muss es Leitungsaufgabe sein, eine Klärung herbeizuführen. Die Leitung muss gegenüber den Beschäftigten sehr klar kommunizieren: „Solltet ihr kritische Situationen kollegial nicht schnell regeln können, dann muss ich davon wissen, das ist meine Aufgabe. Das ist kein Petzen. Ich bin verantwortlich für den Kinderschutz und auch für die Mitarbeiterfürsorge, damit niemand falsch beschuldigt oder im Team beschämt wird.“

In Einzelfällen kann es auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Das liegt unter anderem daran, dass rein rechtlich die Erwartung, die wir an pädagogische Fachkräfte haben, höher ist als die, die wir an Eltern haben. Bei Eltern liegt die Eingriffsschwelle bei Kindeswohlgefährdung, das heißt, wenn die Eltern im Falle einer Gefährdung nicht bereit sind, Hilfen anzunehmen, dann kann und muss auch gegen ihren Willen eigegriffen werden. Bei Fachkräften liegt diese Schwelle niedriger, nicht erst bei Kindeswohlgefährdung, sondern bei der Beeinträchtigung des Kindeswohls.

Die Leitung hat die Verpflichtung, alle Fälle von Beeinträchtigungen des Kindeswohls dem Träger zu melden, der wiederum eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, zumeist dem Landesjugendamt hat.

Was tun, wenn eine Kitaleitung Teil des Problems ist, entweder auf Hinweise aus dem Team nicht eingeht oder sogar selbst Kinder nicht empathisch behandelt? Welche Möglichkeiten hat ein Team?

Das ist in der Tat schwierig, vor allem weil die Leitung ja auch eine Machtposition gegenüber den Mitgliedern des Teams hat. Hinzu kommt oft, dass es eine Spaltung im Team gibt. Ein Teil hält zur Leitung und verteidigt ihr Vorgehen, ein anderer kann es kaum aushalten. Im Sinne einer guten Kollegialität sollte dann von Seiten des Teams die Leitung darauf angesprochen werden. Es ist gut, hier eine Sprecherin oder einen Sprecher zu benennen, damit deutlich wird, dass es keine individuelle Kritik ist. Ist die Leitung anderer Meinung, aber professionell, würde sie eine dritte Partei vorschlagen, die vermittelt, etwa eine Fachberatung. Ist die Leitung uneinsichtig und streitet alles ab, bleibt dem Team nichts übrig, als den Träger einzuschalten.

Nach Paragraf 9a Sozialgesetzbuch VIII ist jedes Bundesland verpflichtet, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten. Das ist für dieses Thema sehr wichtig. Auch wenn Eltern befürchten, eine Beschwerde direkt in der Kita würde zu einer Ungleichbehandlung ihres Kindes führen, unabhängig davon, ob das stimmt, auch für diese Fälle ist die Ombudsstelle da.

Wenn Eltern ein diffuses Gefühl haben, irgendetwas in der Kita könnte ihr Kind verunsichern – sollten sie es ansprechen?

Unbedingt. Ich bin ein großer Anhänger einer Beschwerdekultur. Schon bei der Aufnahme eines Kindes, wenn es um die Zusammenarbeit mit den Eltern geht, sollte eine Kita das thematisieren. Es sollte zum Standard gehören, die Eltern dazu aufzufordern, es direkt anzusprechen, wenn ihnen irgendetwas nicht gefällt. Sei es, das Essen schmeckt nicht, sei es, die Eltern haben den Eindruck, eine Fachkraft benachteilige ihr Kind. Es ist sehr wichtig, das früh zu erfahren. Andersherum teilt die Kita den Eltern frühzeitig mit, wenn es Anlass zur Besorgnis gibt. Die Konsequenz ist so einfach: Ein zeitnah anberaumtes Elterngespräch.

Das würden sie zusammen mit einem Gewaltschutzkonzept jeder Kita empfehlen?

Beschwerdeverfahren sind Teil eines Schutzkonzepts. Beschwerdeverfahren auszuweisen ist schon seit über zehn Jahren eine juristische Verpflichtung. Das müsste eigentlich jede Kita ohnehin haben. Aber es gibt natürlich große Unterschiede in deren Qualität. Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist das Beschwerdeverfahren ein Bestandteil des Gewaltschutzkonzepts.

Muss verletzenden Verhalten gegenüber einem Kind in jedem Fall proaktiv den Eltern mitgeteilt werden? Bei körperlicher Gewalt besteht da wohl Konsens, aber bei verbalen Übergriffen? Rein menschlich wäre es ja verständlich, wenn man kleinere Vorfälle nicht zur Sprache bringt.

Das wäre verständlich aber höchst unprofessionell. Eltern haben das Recht, alles zu erfahren, was in der Kita von erheblicher Bedeutung für das Kind ist. Natürlich geht es dabei nicht um jede kurzfristige, vorübergehende Irritation, vielleicht, weil eine Fachkraft kurz laut geworden ist. Aber wenn diese Irritation anhält und einen Grad erreicht, dass das Kind auch über diese Situation hinaus leidet, dann haben die Eltern das Recht, noch am selben Tag zu erfahren, was vorgefallen ist. Natürlich verbunden mit einer aufrichtigen Entschuldigung und der Botschaft, dass alles dafür getan wird, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Das ist für die Eltern letztlich eine Beruhigung, auch wenn sie zunächst zu Recht verärgert sind.

Gibt es Situationen, in denen ein Kind vielleicht nicht ganz so sanft festgehalten werden darf, in denen eine Fachkraft auch mal deutliche Ansagen machen darf?

Natürlich dürfen Sie ein Kind festhalten, wenn es kindgerecht ist. Es ist sogar eine Verpflichtung ein Kind festzuhalten, wenn sie das Kind oder andere Kinder schützen müssen. Das kann auch gegen den Willen des Kindes geschehen. Wenn Sie etwa wissen, ein Krippenkind hat gestern und vorgestern andere Kinder gebissen, dann müssen sie davon ausgehen, dass es das heute und morgen auch tun wird. Dann müssen Sie etwas tun – es kann ein Fehlverhalten sein, nichts zu tun.

Ein anderes Beispiel: Es ist kalt. Das Kind möchte aber trotzdem in T-Shirt und Sandalen nach draußen. Es hat einerseits das Recht, nach Möglichkeit selbst zu entscheiden, was es anzieht. Es kann so die Erfahrung machen: „Oh, das ist mir zu kalt, ich ziehe lieber doch eine Jacke und Stiefel an.“ Andererseits haben Kinder das Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und es kann unverantwortlich sein, das Kind so leicht bekleidet nach draußen zu lassen. Hier liegt jetzt die pädagogische Kunst, in diesem Einzelfall diese beiden Rechte gegeneinander abzuwägen.

Es ist ein häufiges Missverständnis den Kinderrechten gegenüber, dass Kinder alles alleine entscheiden und Erwachsene ihre Verantwortung abgeben, das ist absurd. Die UN-Kinderechtskonvention spricht den Erwachsenen durchaus eine Leitungs- und Führungsverantwortung zu – aber eben im Sinne der Kinderrechte. Und das ist die große pädagogische Herausforderung, hier zu unterscheiden.

Professor Maywald, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch!

 

 

Echt praktisch

Mit Vorschulkindern können Sie mithilfe der „Gefühlsuhr“über Emotionen sprechen. Sie ist Teil eines Projekts zumThema „Glück“, das die DGUV für Grundschulkinder entworfen hat: www.dguv-lug.de, Webcode: lug1003515

In ihrem Blog www.kindheiterleben.de gibt die Kindheitspädagogin Kathrin Hohmann Tipps und Anregungen, wie man Kinder feinfühlig durch Wut und Aggressionen begleitet. Denn Wut tut gut. Kinder können und sollen lernen, dass dieses Gefühl in Ordnung ist. Genauso sollen sie aber auch wissen, woher die Wut kommt und wie sie sie kanalisieren können.

Kindgerechte, kreative Ideen zum Umgang mit Wut liefert Fit4Future, ein Präventionsprogramm der DAK: www.kurzelinks.de/fit4future

Die Kindheitspädagogin und Dozentin Lea Wedewarth hat eine hörenswerte Podcastreihe zum Themenkomplex „Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern“ veröffentlicht (Episoden 15 bis 18). Die Episode 75 nimmt sich dieses Themas aus wissenschaftlicher Sicht an: www.kurzelinks.de/podcast-gewalt

Die Reckahner Reflexionen definieren die Grundlagen und eine Ethik guter pädagogischer Beziehungen. Wer sie noch nicht kennt, findet sie hier – flankiert von Material und Anregungen für die Kita-Praxis:
www.paedagogische-beziehungen.eu

Ein lesenswerter Fachartikel von Barbara Leitner auf den Seiten des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (Nifbe) zum Thema: Gewalt von Fachkräften gewaltfrei verhindern:
https://www.nifbe.de/component/themensammlung?view=item&id=931:gewalt-von-fachkraeften-gewaltfrei-verhindern

Der Begriff „Gewalt gegen Kinder“ – Kinderschutz in institutionellen Arrangements
https://studlib.de/6696/sozial/begriff_gewalt_kinder

Was ist Gewalt gegen Kinder? | Wichtige Fragen & Antworten von UNICEF: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/gewalt-gegen-kinder-beenden/was-ist-gewalt-fragen-und-antworten

Buchtipps:

„Verletzendes Verhalten in der Kita“ – von Astrid Boll und Regina Remsperger-Kehm – hier eine Buchvorstellung: https://paedagogische-beziehungen.eu/buch-verletzendes-verhalten-in-der-kita/

Gewalt durch Fachkräfte verhindern – die Kita als sicherer Ort für Kinder“ –  von Jörg Maywald